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Moped, Mofa, E-Scooter: Das schwarze Kennzeichen gilt jetzt – wer das alte noch trägt, fährt unversichert
Seit dem 1. März 2026 ist das schwarze Versicherungskennzeichen Pflicht. Wer seitdem noch mit dem grünen Schild vom letzten Jahr unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz – und haftet im Ernstfall persönlich für jeden verursachten Schaden. Das ist keine Formalie, das ist ein echtes finanzielles Risiko.
Die Kennzeichen-Pflicht und der jährliche Farbwechsel gilt für Mofas, Mopeds, Motorroller mit bis zu 50 ccm und maximal 45 km/h, schnelle S-Pedelecs sowie E-Scooter und Segways. Für alle diese Fahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – und der Nachweis läuft über das Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr zum 1. März wechselt.
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Warum wechselt die Farbe überhaupt jedes Jahr?
Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen anders als Autos nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Es gibt kein zentrales Register, das Polizei und Ordnungsamt auf einen Blick nutzen könnten. Der jährliche Farbwechsel ist deshalb der einfachste Weg, die Gültigkeit des Versicherungsschutzes von außen sofort erkennbar zu machen.
Die Farben wechseln im Dreijahresrhythmus: schwarz – blau – grün. Das aktuelle schwarze Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026/2027 gilt bis zum 28. Februar 2027. Ab 1. März 2027 ist dann Blau dran.
Was passiert, wer ohne gültiges Kennzeichen fährt?
Das sind keine Kleinigkeiten. Wer nach dem 1. März 2026 noch mit dem grünen Kennzeichen des Vorjahres fährt, begeht eine Straftat – kein Ordnungswidrigkeit, eine Straftat. Konkret drohen:
Ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, strafrechtliche Verfolgung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie im schlimmsten Fall die volle persönliche Haftung für alle verursachten Schäden bei einem Unfall.
Dieser letzte Punkt ist der gravierendste: Wenn jemand durch einen Unfall verletzt wird und der Verursacher kein gültiges Versicherungskennzeichen hat, muss er den kompletten Personenschaden aus eigener Tasche bezahlen. Das können im Ernstfall mehrere Hunderttausend Euro sein – lebenslange Rentenzahlungen, Heilbehandlungen, Schmerzensgeld.
Was leistet das Versicherungskennzeichen – und was leistet es nicht?
Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einem anderen Menschen oder dessen Eigentum schaden: ein angefahrenes Fahrzeug, ein verletzter Fußgänger, ein beschädigter Zaun.
Was es nicht leistet: Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer sein Moped bei einem Sturz beschädigt, wer es gestohlen bekommt, wer es durch einen Hagelsturm ramponiert findet – das deckt die reine Haftpflicht nicht ab.
Wer das eigene Fahrzeug zusätzlich schützen möchte, kann eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese übernimmt in der Regel Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und ähnliche Schäden durch äußere Einwirkung. Ob das für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist, hängt vom Wert des Mopeds ab und davon, wo und wie Sie es abstellen.
Wo bekomme ich das neue Kennzeichen?
Direkt beim Versicherer – in den meisten Fällen online, per Post oder manchmal auch vor Ort beim Versicherungsvermittler. Das Kennzeichen ist beim Abschluss oder der Verlängerung der Versicherung dabei. Wer nach dem 1. März einsteigt, erhält einen anteiligen Beitrag für die verbleibenden Monate des Versicherungsjahres.
Minderjährige benötigen für den Vertragsabschluss die Unterschrift eines Elternteils.
Wichtiger Hinweis für E-Scooter: Elektrokleinstfahrzeuge bekommen kein Blechkennzeichen, sondern eine kleinere selbstklebende Versicherungsplakette in derselben Farbe. Auch diese Plakette muss jährlich gewechselt werden.
Deckt meine private Haftpflichtversicherung das Moped ab?
Nein. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Sie als Person verursachen – nicht vor Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs entstehen. Fahrzeuge brauchen immer eine eigene Kfz-Haftpflicht. Diese Abgrenzung ist ein klassisches Missverständnis, das wir ausführlich erklärt haben: Haftpflichtversicherung: Diese Irrtümer können Sie teuer zu stehen kommen
Und wenn Sie durch einen Unfall mit dem Moped selbst verletzt werden: Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers zahlt, wenn dieser schuld war. Waren Sie selbst schuld, zahlt niemand für Ihre Verletzungen – außer Sie haben eine eigene Unfallversicherung. Warum das gerade für Zweiradfahrer relevant ist, erklären wir hier: Private Unfallversicherung: Was wirklich zählt – und was die gesetzliche nicht leistet
Wenn Sie Fragen zur Absicherung Ihres Mopeds, Motorrollers oder E-Scooters haben, sprechen Sie uns gerne an.
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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de

