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Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Ursache spielt keine Rolle – warum das so wichtig ist

Viele Menschen stellen sich die Berufsunfähigkeitsversicherung vor wie ein Sicherheitsnetz mit vielen kleinen Löchern: Für Rückenprobleme zahlt sie. Für psychische Erkrankungen vielleicht. Für neue oder ungewöhnliche Erkrankungen womöglich nicht. Für Long COVID? Unbekannt. Für Impfschäden? Fraglich.

Diese Vorstellung ist falsch – und das ist eine der wichtigsten Botschaften, die wir in der Beratungspraxis immer wieder klären müssen.

Eine gut konzipierte Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ursachenunabhängig. Es kommt nicht darauf an, welche Krankheit Sie hat berufsunfähig werden lassen. Es kommt darauf an, ob Sie Ihren Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben können oder nicht. Das ist das entscheidende Kriterium – und nichts sonst.

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Warum das Prinzip der Ursachenunabhängigkeit so wichtig ist

Das klingt technisch, hat aber enorme praktische Konsequenzen. Denn die Ursachen für Berufsunfähigkeit verändern sich mit der Zeit. Was vor zwanzig Jahren noch selten war, ist heute häufig. Was heute noch unbekannt ist, kann morgen relevant werden.

Psychische Erkrankungen – Burnout, Depressionen, Angststörungen – sind inzwischen eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Noch vor einer Generation wurden diese Erkrankungen kaum als solche diagnostiziert. Ein Versicherungsvertrag, der nur bestimmte Diagnosen abdecken würde, wäre für solche Entwicklungen nicht zukunftssicher.

Dasselbe gilt für komplexe post-virale Syndrome wie Long COVID: chronische Erschöpfung, Atemprobleme, neurologische Störungen, Konzentrationsschwäche über Monate oder Jahre hinweg. Wer dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf BU-Rente – genauso wie jemand mit einem Bandscheibenvorfall oder einer Krebserkrankung. Die Diagnose steht nicht im Vordergrund. Die Einschränkung zählt.

Auch bei anderen Langzeiterkrankungen unbekannter oder neuer Ursache – ob durch Medikamentennebenwirkungen, unbekannte Virusfolgen oder anderes – gilt dasselbe Prinzip: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf die vereinbarte Rente.

Wie funktioniert die Leistungsprüfung im Ernstfall?

Wenn Sie einen Leistungsantrag stellen, läuft das Prüfverfahren in mehreren Schritten ab. Zunächst reichen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen ein – ärztliche Atteste, Gutachten, Befundberichte. Der Versicherer prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Entscheidend sind dabei zwei Punkte: der Grad der Beeinträchtigung und die medizinische Prognose. Bei den meisten BU-Versicherungen beträgt der sogenannte Prognosezeitraum sechs Monate. Das bedeutet: Die BU-Rente wird ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern wird. Diese Prognose stellt nicht der Versicherer selbst auf – sondern ein medizinischer Sachverständiger oder Gutachter.

Was in der Praxis leider vorkommt: Manche Versicherer ziehen das Prüfverfahren durch übermäßige Nachforderungen von Unterlagen oder fehlende Kommunikation künstlich in die Länge. Was das konkret bedeuten kann und wie wir als Makler in solchen Situationen für unsere Kunden eintreten, haben wir in einem eigenen Beitrag dokumentiert: Funkstille im Ernstfall: Wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht reagiert

Welche Erkrankungen führen tatsächlich am häufigsten zu Berufsunfähigkeit?

Das ist für viele überraschend: Nicht Unfälle sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit – sondern Krankheiten. Und darunter dominieren:

Erkrankungen des Bewegungsapparats – Rücken, Gelenke, Bandscheiben – sind seit Jahren die häufigste Einzelkategorie. Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und liegen inzwischen auf dem zweiten Platz. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen folgen. Unfälle und Verletzungen machen – entgegen der weit verbreiteten Vorstellung – nur einen vergleichsweise kleinen Teil aus.

Das bedeutet: Eine Unfallversicherung allein reicht als Arbeitskraftabsicherung nicht aus. Wer sich denkt „Ich bin vorsichtig, mir passiert nichts“ – der schützt sich trotzdem nicht gegen die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Warum die Alternativen zur BU oft zu kurz greifen, erklären wir im Beitrag: Berufsunfähigkeitsversicherung: Welche Alternativen gibt es?

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Warum ist der frühe Abschluss so entscheidend?

Je früher Sie eine BU abschließen, desto besser – aus zwei Gründen.

Erstens der Beitrag: Der Beitragssatz wird beim Abschluss festgelegt und gilt dann für die gesamte Laufzeit. Wer mit 25 Jahren beginnt, zahlt dauerhaft weniger als jemand, der mit 40 anfängt – für identischen Schutz.

Zweitens die Gesundheitsprüfung: Beim Abschluss werden alle Vorerkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre abgefragt. Diagnosen, die Sie nach dem Vertragsabschluss erhalten, sind vollständig mitversichert – unabhängig davon, wie schwer sie sind. Wer dagegen wartet und dann eine relevante Diagnose erhält, hat beim späteren Abschluss möglicherweise einen Ausschluss für genau diese Erkrankung – oder bekommt gar keine Police mehr.

Das bedeutet auch: Wer heute wegen Long COVID oder einer anderen chronischen Erkrankung in Behandlung ist und noch keine BU hat, wird es schwerer haben, eine Police zu bekommen. Wer bereits versichert ist, ist vollständig geschützt – ganz gleich, welche Diagnosen danach noch kommen.

Mehr zu Bedeutung, Aufbau und den richtigen Kriterien bei der BU-Auswahl finden Sie in unserem Überblicksbeitrag: Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum die Rente für den Ernstfall kein Luxus ist

Wenn Sie noch keine BU haben oder sich fragen, ob Ihre bestehende Police wirklich ausreichend ist: Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Schutz – und helfen Ihnen, die Lücken zu schließen, bevor sie relevant werden.

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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de