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Zu dicht aufgefahren? Das kann den Führerschein kosten

Wer andere im Straßenverkehr auf gefährliche Weise nötigt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. In einem aktuellen Fall hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden: Auch ein erstmaliger Verstoß kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen – insbesondere dann, wenn das notwendige medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) nicht beigebracht wird.

Ein Autofahrer aus Bayern fiel durch besonders aggressives Verhalten auf. Über eine Strecke von mehr als 500 Metern fuhr er extrem dicht auf ein ziviles Polizeifahrzeug auf – so nah, dass laut Urteil weder Kennzeichen noch Kühlergrill im Rückspiegel erkennbar waren. Zusätzlich setzte er Hupe und Lichthupe ein, um sich freie Fahrt zu erzwingen. Bei der anschließenden Kontrolle beleidigte er die Beamten. Es folgte eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung und Beleidigung, verbunden mit einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot.

Doch damit war der Fall nicht erledigt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann auf, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Als er das nicht fristgerecht tat, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen – mit sofortiger Wirkung. Der Fahrer klagte dagegen, blieb aber erfolglos. Das Gericht stellte klar: Die Behörde dürfe in einem solchen Fall auch ohne vorherige Eintragungen im Fahreignungsregister von einer mangelnden Fahreignung ausgehen. Die Kombination aus gefährlichem Fahrverhalten, Hartnäckigkeit und mangelnder Einsicht begründe ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs – zumal der Betroffene als Berufskraftfahrer täglich im Straßenverkehr unterwegs ist.

Was bedeutet das für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer?

Auch einmaliges, aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann gravierende Konsequenzen haben – vor allem dann, wenn es mit körperlicher Nähe, Druckmitteln wie Lichthupe oder Beleidigungen einhergeht. Neben Strafverfahren drohen auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen wie MPU oder der vollständige Verlust der Fahrerlaubnis.

Gerade deshalb empfehlen wir allen Autofahrerinnen und Autofahrern – besonders aber Berufskraftfahrern, Pendlern und Vielfahrern – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für Anwälte und Gutachten, sondern bietet auch rechtliche Unterstützung bei Bußgeldverfahren, Streitigkeiten mit Behörden oder gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um Führerschein und Fahrverhalten.

Unser Fazit: Wer drängelt, riskiert weit mehr als nur Punkte in Flensburg. Ein zu gering gewählter Abstand kann in Verbindung mit aggressivem Verhalten schnell als Nötigung gewertet werden – mit der Folge, dass nicht nur Geldbußen, sondern der Führerschein selbst in Gefahr ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie nicht vor dem eigenen Verhalten, aber sie hilft, im Ernstfall nicht auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung bereits den Verkehrsbereich abdeckt oder möchten wissen, welcher Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt? Wir beraten Sie gerne – unabhängig, transparent und mit klarem Fokus auf Ihre Risiken.

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