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Erbe annehmen oder ablehnen? Was Sie in den ersten Wochen unbedingt wissen sollten

Sie haben gerade einen Menschen verloren – und plötzlich liegt ein Brief vom Nachlassgericht auf dem Tisch. Herzlichen Glückwunsch, heißt es da sinngemäß. Sie sind Erbe.

Doch bevor Sie anfangen, Freude oder Erleichterung zu empfinden: Wissen Sie eigentlich, was Sie da gerade erben? Weil eine Erbschaft nicht nur Vermögen bedeutet – sondern auch Schulden, Verbindlichkeiten, Haftung.

Was Sie jetzt tun, kann über Tausende Euro entscheiden. Oder Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen, mit denen Sie nie gerechnet haben.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf es ankommt – und warum gerade in diesem Moment auch Ihre bestehenden Versicherungen eine Rolle spielen können.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Die meisten Menschen glauben: Wenn ich nicht reagiere, bin ich auf der sicheren Seite. Das Gegenteil ist wahr.

Wer innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls keine Ausschlagung erklärt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet: Auch wenn Sie nicht wissen, wie hoch die Schulden sind. Auch wenn Sie den Verstorbenen kaum kannten. Auch wenn der Nachlass überschuldet ist.

Diese sechs Wochen laufen ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft erfahren. Nicht ab dem Todestag. Aber die Frist tickt – und sie ist kurz.

Ausnahme: Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Das ist eine der wenigen Ausnahmen im deutschen Erbrecht, die tatsächlich wohlwollend klingt.

Welche Fehler Erben in den ersten Tagen machen

In der Beratungspraxis erleben wir immer wieder dasselbe Muster: Jemand räumt die Wohnung des Verstorbenen aus, nimmt ein paar Dinge mit – und hat damit, juristisch gesehen, die Erbschaft bereits angenommen.

Das klingt absurd, ist aber so. Wer Gegenstände aus dem Nachlass in seinen Besitz nimmt und damit über sie verfügt, zeigt durch sein Verhalten, dass er das Erbe annehmen will. Das Nachlassgericht nennt das „konkludentes Handeln.“

Was dagegen erlaubt ist, ohne die Erbschaft automatisch anzunehmen:

  • Sicherungsmaßnahmen ergreifen (z. B. die Wohnung absperren, damit nichts gestohlen wird)
  • Die Beerdigungskosten bezahlen
  • Verderbliche Waren entsorgen

Alles andere – verkaufen, verschenken, selbst behalten – sollte bis zur endgültigen Entscheidung warten.

Wie Sie herausfinden, was der Nachlass wert ist

Bevor Sie entscheiden, brauchen Sie Klarheit. Und die bekommen Sie nur, wenn Sie sich aktiv informieren – ohne dabei in die Annahme-Falle zu tappen.

Folgende Quellen helfen:

Kontoauszüge geben schnell Aufschluss über Daueraufträge, Schulden und regelmäßige Zahlungen. Verträge und Schriftverkehr zeigen, ob es Kredite, Leasingverträge oder laufende Verpflichtungen gibt. Auch alte Steuerbescheide können wichtige Hinweise liefern.

Wer befürchtet, dass noch unbekannte Gläubiger auftauchen könnten, kann beim Nachlassgericht ein Aufgebotsverfahren beantragen. Damit werden alle Gläubiger öffentlich aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Wer sich bis zu einer bestimmten Frist nicht meldet, verliert seinen Anspruch – oder muss zumindest im Nachrang bleiben.

Was Sie tun können, wenn der Nachlass überschuldet ist

Stellt sich heraus, dass der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ausschlagung der Erbschaft: Die klarste Option. Frist einhalten, beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklären – schriftlich und fristgerecht. Dann haften Sie für nichts.

Nachlassverwaltung: Ein gerichtlich bestellter Verwalter übernimmt den Nachlass, ordnet die Erbmasse und begleicht Gläubiger aus dem vorhandenen Vermögen. Ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.

Nachlassinsolvenz: Wenn der Nachlass so überschuldet ist, dass selbst eine Nachlassverwaltung nicht reicht, kann der Erbe beim zuständigen Gericht Nachlassinsolvenz beantragen. Auch hier gilt: Ihr Privatvermögen wird nicht angetastet – aber Sie müssen aktiv handeln.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Die meisten Menschen, die in diese Situationen geraten, hätten nur wenige Tage früher gehandelt und damit viel Stress – und bares Geld – gespart.

Wo kommt Rechtsschutz ins Spiel?

Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Und es ist eines, das sich kaum jemand „anliest,“ wenn er gerade trauert.

Eine gute Rechtsschutzversicherung kann in solchen Situationen entscheidend sein – nicht für die Erbschaft selbst, aber für alles, was danach kommt: Erbstreitigkeiten unter Geschwistern, Auseinandersetzungen mit Gläubigern, Fragen zur Testamentsauslegung.

Wer keinen Rechtsschutz hat, muss einen Fachanwalt für Erbrecht aus eigener Tasche zahlen. Stundensätze zwischen 200 und 400 Euro sind üblich. Ein Erstgespräch, eine Akteneinsicht, ein Schreiben an das Nachlassgericht – das summiert sich schnell.

Unser Tipp aus der Beratungspraxis: Prüfen Sie jetzt, bevor der Erbfall eintritt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Erbstreitigkeiten abdeckt. Nicht alle Verträge tun das. Und in dem Moment, wenn Sie es brauchen, ist es zu spät, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Was passiert mit laufenden Versicherungsverträgen des Verstorbenen?

Das ist eine Frage, die uns in der Beratungspraxis häufig gestellt wird – und die viele Erben überrascht.

Versicherungsverträge gehen grundsätzlich auf den Erben über. Das klingt nach einem Vorteil – ist es aber nicht immer. Denn damit übernehmen Sie auch die Beitragspflicht. Verträge, die Sie nicht benötigen oder nicht weiterführen wollen, müssen Sie aktiv kündigen.

Besonders relevant: Wenn der Verstorbene Policen hatte, aus denen noch Leistungen fällig sein könnten – etwa eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung – sollten diese Unterlagen unbedingt gesichert und geprüft werden, bevor irgendetwas verändert oder entsorgt wird.

Fünf Dinge, die Sie im Erbfall sofort tun sollten

  1. Nichts anfassen, nichts mitnehmen – bis Sie wissen, was Sie erben und ob Sie es wollen.
  2. Frist notieren: Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Diese Frist im Kalender markieren.
  3. Unterlagen sichten: Kontoauszüge, Verträge, Steuerbescheide, Schriftverkehr – ohne dabei Gegenstände in Besitz zu nehmen.
  4. Fachanwalt kontaktieren: Bei Unklarheiten oder überschuldetem Nachlass sofort rechtlichen Rat einholen.
  5. Rechtsschutzversicherung prüfen: Ist Erbrecht abgedeckt? Wenn nicht, jetzt für die Zukunft vorsorgen.

Fazit: Zeit ist der entscheidende Faktor

Ein Erbfall kann in wenigen Wochen entschieden sein – zum Guten oder zum Schlechten. Wer die Frist verschläft, haftet. Wer vorschnell handelt, nimmt die Erbschaft an. Wer sich rechtzeitig informiert und beraten lässt, schützt sich.

Wir bei Oeconomia beraten Sie nicht als Erbrechtsanwälte – das können und dürfen wir nicht. Aber wir können Ihnen helfen, den Versicherungspart richtig aufzustellen: Rechtsschutz, der wirklich greift. Lebensversicherungen, die im Todesfall unkompliziert auszahlen. Und Policen, die nach einem Erbfall korrekt übertragen oder gekündigt werden.

Sprechen Sie uns an – am besten bevor der Ernstfall eintritt.