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 Kfz-Schadenfreiheitsrabatt in der Familie weitergeben – so geht´s 

Der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung ist bares Geld wert – und lässt sich häufig auf Angehörige übertragen. Wer bisher kein eigenes Auto versichert hatte, kann durch die Übernahme oft kräftig sparen. Je länger man unfallfrei Auto fährt, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag – dank des sogenannten Schadenfreiheitsrabatts. Doch was passiert damit, wenn jemand aus der Familie etwa aus Altersgründen dauerhaft auf das Autofahren verzichtet?

Die gute Nachricht: Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich auf nahestehende Angehörige übertragen, zum Beispiel auf Ehepartner, Kinder, Eltern oder Enkel. Manche Versicherer erlauben die Übertragung auch auf Personen im gleichen Haushalt, etwa Lebenspartner. Wichtig ist: Es muss ein tatsächliches Nutzungsverhältnis bestanden haben. Das heißt, die Person, die den Rabatt übernehmen möchte, muss das Fahrzeug des Rabattgebers regelmäßig gefahren sein.

Die Übertragung wird schriftlich bei der Kfz-Versicherung beantragt. In der Regel werden dazu ein spezielles Formular des Versicherers, ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis, Angaben zur bisherigen Fahrzeugnutzung sowie die Unterschriften beider Beteiligten benötigt. Nach Eingang prüft der Versicherer den Antrag und teilt mit, in welchem Umfang der Rabatt weitergegeben werden kann. Wichtig zu wissen: Der neue Versicherungsnehmer darf nicht mehr Rabatt übernehmen, als er sich selbst hätte „erfahren“ können. Wer also erst seit fünf Jahren den Führerschein besitzt, kann maximal die Schadenfreiheitsklasse 5 übernehmen – auch wenn der ursprüngliche Rabatt bei SF 20 lag. Außerdem muss der bisherige Versicherungsnehmer der Übertragung ausdrücklich zustimmen.

Die Übertragung ist endgültig: Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt einmal abgegeben hat, bekommt ihn nicht zurück. Gerade für Fahranfänger oder Personen, die bislang kein eigenes Fahrzeug versichert hatten, kann die Übernahme ein großer finanzieller Vorteil sein, denn sie starten sonst mit der teuren SF-Klasse 0 oder ½.