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Wohngebäudeversicherung: Warum Ihr Haus im Ernstfall nur halb versichert ist
Stellen Sie sich vor: Ein Rohrbruch im Erdgeschoss, die Decke gibt nach, Wasser läuft tagelang. Der Schaden geht in die Zehntausende. Sie atmen kurz durch – gut, dass Sie versichert sind. Und dann kommt der Anruf Ihres Versicherers: Er zahlt nur die Hälfte.
Nicht weil er sich drücken will. Sondern weil Ihr Vertrag das so vorsieht – ohne dass Sie es je gemerkt haben.
Dieses Szenario ist kein Einzelfall. In unserer Beratungspraxis begegnet uns dieses Problem regelmäßig: Wohngebäudeversicherungen, die auf dem Papier vollständig wirken – und im Schadensfall eine gefährliche Lücke offenbaren. Die Fachleute nennen das Unterversicherung. Und sie ist stiller, häufiger und teurer als die meisten Hausbesitzer ahnen.
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Was bedeutet Unterversicherung – und warum trifft sie jeden Schaden?
Unterversicherung bedeutet: Die in Ihrem Vertrag hinterlegte Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes.
Klingt abstrakt. Wird aber sofort konkret, wenn ein Schaden eintritt.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Eigentümer rief uns nach einem schweren Wasserschaden an. Reparaturkosten: 40.000 Euro. Bei der Prüfung seines Vertrags stellten wir fest, dass sein Haus mit 50 % unterversichert war. Der Versicherer kürzte die Zahlung entsprechend – er erstattete 20.000 Euro. Die restlichen 20.000 Euro musste unser Kunde selbst tragen. Aus eigener Tasche. Und das nicht wegen eines Totalschadens, sondern wegen eines Wasserrohrbruchs.
Das Tückische an der Unterversicherungsklausel: Sie wirkt nicht erst beim Totalverlust. Sie greift bei jedem Schaden, proportional zur Deckungslücke.
Warum klafft diese Lücke – und warum hat sie sich gerade in den letzten Jahren aufgetan?
Viele Verträge sind vor fünf, zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen worden. Damals war die Versicherungssumme korrekt kalkuliert. Doch seitdem ist die Welt eine andere geworden – zumindest für alle, die bauen oder sanieren wollen.
Die Baukosten in Deutschland sind seit 2015 um mehr als 60 % gestiegen. Materialien wie Holz, Dämmstoffe und Stahl haben sich teils mehr als verdoppelt. Gute Handwerker sind knapp und entsprechend teuer. Hinzu kommen neue gesetzliche Anforderungen: Wer heute sein Haus wiederaufbaut, muss aktuelle energetische Standards erfüllen – Gebäudeenergiegesetz, neue Heizungsanforderungen, zeitgemäße Dämmung. Das alles kostet. Und das alles war in Ihrem alten Vertrag nicht eingeplant.
Stimmt es dann nicht, dass meine Versicherung automatisch angepasst wird?
Ja – und das ist ein weit verbreitetes Missverständnis, das wir in der Beratungspraxis regelmäßig aufklären.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen enthalten eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Das bedeutet: Die Versicherungssumme wird jährlich automatisch an den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes angepasst. Das klingt beruhigend – und ist es auch, solange Sie nichts an Ihrem Haus verändert haben.
Doch die automatische Anpassung hat eine entscheidende Schwachstelle: Sie berücksichtigt nur den allgemeinen Kostenstieg, aber nicht die individuelle Wertsteigerung Ihres Gebäudes.
Haben Sie in den letzten Jahren etwas an Ihrem Haus verändert? Dann sollten Sie jetzt genau lesen.
Diese Veränderungen erhöhen den Wert Ihres Hauses – und müssen gemeldet werden
- Anbau oder Erweiterung – Wintergarten, Terrassenerweiterung, Garage
- Dachausbau – Umwandlung in Wohnfläche, Ausbau mit Gaube
- Energetische Sanierung – neue Heizung, Fassadendämmung, moderne Fenster
- Hochwertige Einbauten – neue Küche, hochwertiges Bad, Photovoltaikanlage auf dem Dach
All das erhöht den Wiederherstellungswert Ihres Hauses – aber Ihrer Versicherung ist davon nichts bekannt, wenn Sie es nicht aktiv gemeldet haben. Der Index passt sich an. Ihr individueller Wert nicht.
Aufgrund unserer Erfahrung mit hunderten Wohngebäudeprüfungen wissen wir: Besonders Eigentümer, die in den letzten zehn Jahren modernisiert haben, sind häufig mit deutlich zu niedrigen Summen versichert. Nicht aus Fahrlässigkeit – sondern weil niemand sie darauf aufmerksam gemacht hat.
Was passiert, wenn ich meinen Schaden einfach in voller Höhe melde?
Das versuchen manche – und es funktioniert nicht. Versicherer führen bei größeren Schäden Besichtigungen durch und prüfen den tatsächlichen Gebäudezustand. Falsche Angaben können zur Leistungskürzung oder im schlimmsten Fall zur Anfechtung des Vertrags führen.
Die einzige saubere Lösung ist: die Versicherungssumme vorab richtig ermitteln und anpassen – bevor der Schaden eintritt.
Wie finde ich heraus, ob mein Haus ausreichend versichert ist?
Schauen Sie als erstes in Ihren Vertrag: Welche Versicherungssumme ist dort angegeben? Basiert diese auf dem „Wert 1914″ (ein historischer Basiswert, der mithilfe eines Indexes hochgerechnet wird)? Wann wurde der Vertrag zuletzt inhaltlich geprüft?
Wenn Sie diese Fragen nicht auf Anhieb beantworten können – oder wenn Ihr letztes Beratungsgespräch zur Wohngebäudeversicherung mehr als drei Jahre zurückliegt – ist eine Prüfung überfällig.
Wir bei Oeconomia übernehmen diese Prüfung für Sie. Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir keinem Versicherer verpflichtet – wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir ermitteln den korrekten Versicherungswert, vergleichen Angebote am Markt und empfehlen Ihnen nur, was wirklich zu Ihrer Immobilie passt.
Und weil wir spartenübergreifend denken: Wer seine Wohngebäudeversicherung überprüfen lässt, stellt oft fest, dass auch Hausratversicherung und Haftpflichtschutz nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind – besonders dann, wenn sich die Lebenssituation verändert hat.
Jetzt handeln – bevor der Schaden kommt
Unterversicherung ist die häufigste und gleichzeitig am einfachsten vermeidbare Deckungslücke im Privatbereich. Kein Totalschaden, keine außergewöhnliche Situation – ein ganz normaler Wasserschaden kann Ihnen zeigen, wie groß die Lücke ist.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ein kurzes Gespräch mit uns reicht, um Klarheit zu bekommen. Wir schauen uns Ihren Vertrag an, ermitteln den aktuellen Versicherungswert und sagen Ihnen offen, ob Ihr Schutz noch passt – oder ob es Zeit ist, zu handeln.
Mehr dazu, wann eine Anpassung der Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist, lesen Sie auch in unserem Beitrag zur Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung.
Lassen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung jetzt prüfen – kostenlos und unverbindlich:
Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

