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Funkstille im Ernstfall: Wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht reagiert

Wer eine Berufsunfähigkeit-Versicherung (BU) abschließt, kauft vor allem eines: Sicherheit. Man vertraut darauf, dass der Versicherer im schlimmsten Fall zügig prüft und die vereinbarte Rente auszahlt. Doch was, wenn der Ernstfall eintritt und vom Versicherer nur noch Schweigen kommt?

Ein aktueller Bericht der Kanzlei Jöhnke & Reichow zeigt ein problematisches Beispiel aus der Praxis: Ein Versicherter wartete monatelang vergeblich auf eine Reaktion der Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Leistungsprüfungsverfahren. Erst durch massiven juristischen Druck kam Bewegung in die Sache.

Wir bei Oeconomia wissen, dass solche Verzögerungen für unsere Mandanten existenzbedrohend sein können.

Die Hinhaltetaktik: Ein Albtraum für Betroffene

In der Theorie ist alles klar: Der Versicherer muss den Leistungsantrag zügig prüfen. In der Praxis erleben wir jedoch immer wieder, dass Verfahren durch das Nachfordern immer neuer Unterlagen oder schlichte Untätigkeit in die Länge gezogen werden.

Für Menschen, die aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten können, ist das eine psychische und finanzielle Zerreißprobe. Ohne das Einkommen und ohne die BU-Rente schmelzen die Ersparnisse rapide dahin.

Warum professionelle Unterstützung von Anfang an entscheidend ist

Der Fall zeigt deutlich: Ein BU-Leistungsantrag ist kein Formular, das man „mal eben“ ausfüllt. Es ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem jedes Wort in den Arztberichten und jede Angabe im Tätigkeitsbericht zählt.

Als unabhängige Versicherungsmakler sehen wir unsere Aufgabe nicht nur im Abschluss des Vertrags, sondern vor allem in der Begleitung, wenn es darauf ankommt:

  • Prävention: Wir achten schon beim Abschluss auf Gesellschaften, die für eine faire und zügige Leistungsregulierung bekannt sind.
  • Unterstützung beim Antrag: Wir helfen dabei, die Unterlagen so aufzubereiten, dass dem Versicherer wenig Spielraum für Rückfragen oder Verzögerungen bleibt.
  • Druckmittel nutzen: Wenn ein Versicherer grundlos schweigt, schalten wir uns ein. Wir kennen die Fristen und wissen, wann der Einsatz spezialisierter Anwälte (wie im oben genannten Fall) notwendig wird.

Ein Beispiel aus unserer Praxis in Hamburg

Ein Mandant wurde aufgrund einer schweren Depression berufsunfähig. Der Versicherer forderte dreimal hintereinander fast identische Auskünfte von verschiedenen Ärzten an.

Wir haben daraufhin das direkte Gespräch mit dem Leistungsprüfer gesucht und klargestellt, dass alle relevanten Informationen bereits vorliegen. Durch diese aktive Intervention konnten wir die Bearbeitungszeit um entscheidende Wochen verkürzen und die Rentenzahlung sichern.

Was Du tun kannst, wenn die Versicherung schweigt

Solltest Du Dich in einer Situation befinden, in der Dein Versicherer nicht reagiert, ist Abwarten die schlechteste Strategie:

  1. Fristen setzen: Fordere den Versicherer schriftlich unter Fristsetzung zur Stellungnahme auf.
  2. Vollständigkeit prüfen: Sicherstellen, dass wirklich alle geforderten Unterlagen nachweislich eingegangen sind.
  3. Experten einschalten: Wenn nach 4-6 Monaten keine Entscheidung vorliegt, ist es Zeit für professionelle Hilfe durch Fachanwälte für Versicherungsrecht.

Unser Fazit: Ein guter Tarif ist nur die halbe Miete

Eine BU-Versicherung ist nur so viel wert wie ihre Leistung im Ernstfall. Deshalb legen wir so großen Wert auf die Auswahl von Versicherern mit exzellenten Quoten in der Leistungsprüfung. Wir lassen Dich im Regen nicht stehen – erst recht nicht, wenn der Versicherer auf stumm schaltet.