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Vorsicht bei der Betriebsrente: Wann Ihre Lebensversicherung rechtlich keine bAV ist
Sie dachten: Ihre betriebliche Altersvorsorge ist solide aufgestellt – ein Vertrag läuft, der Chef zahlt mit ein, irgendwann gibt’s Rente. Alles gut?
Nicht unbedingt. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich klargestellt, was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland nicht wissen: Eine Lebensversicherung, die über den Arbeitgeber läuft, ist nicht automatisch eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes. Und der Unterschied ist kein Formfehler – er entscheidet darüber, ob Ihre Vorsorge im Ernstfall wirklich schützt.
Kurz gefragt: Wissen Sie, ob Ihre bAV rechtlich wasserdicht ist?
Falls Sie gerade überlegen, antworten Sie sich selbst: Wenn nicht – dann ist dieser Beitrag für Sie.
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Was das Gericht tatsächlich entschieden hat
Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seinen Mitarbeiter abgeschlossen hatte. Die Frage lautete: Genießt dieser Vertrag den vollen Schutz des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)?
Die Antwort war Nein – zumindest in diesem konkreten Fall.
Denn für eine rechtlich anerkannte bAV reicht es nicht, dass einfach eine Versicherung besteht. Die Zusage des Arbeitgebers muss einen eindeutigen biometrischen Versorgungszweck haben. Das bedeutet: Die Leistung muss klar und ausdrücklich an das Erreichen des Rentenalters, den Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder den Todesfall geknüpft sein – zum Zweck der Versorgung des Mitarbeiters oder seiner Hinterbliebenen.
Fehlt diese klare Zweckbindung in der Vereinbarung, greift das BetrAVG nicht. Punkt.
Was fehlt, wenn es keine „echte“ bAV ist?
Das klingt zunächst nach einem juristischen Detail. Es ist aber viel mehr als das – denn am Schutz durch das Betriebsrentengesetz hängen Rechte, die im Ernstfall über finanzielle Sicherheit oder Verlust entscheiden.
Insolvenzschutz fällt weg. Nur echte bAV-Zusagen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Geht der Arbeitgeber pleite und der Vertrag ist kein rechtsgültiges bAV-Modell, stehen Mitarbeiter unter Umständen mit leeren Händen da.
Unverfallbarkeit gilt nicht. Nach bestimmten gesetzlichen Fristen gehört eine bAV-Zusage dem Mitarbeiter – auch wenn er den Arbeitgeber wechselt. Dieses Recht besteht nur bei einer rechtswirksamen bAV.
Steuervorteile gehen verloren. Die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei anzusparen, ist an die strengen Anforderungen des BetrAVG geknüpft. Wer diese nicht erfüllt, hat unter Umständen jahrelang auf Vorteile verzichtet – oder muss Nachzahlungen leisten.
In unserer Beratungspraxis sehen wir das häufiger als gedacht.
Wenn Unternehmen zu uns kommen, um ihre bestehenden Versorgungswerke zu überprüfen, stoßen wir regelmäßig auf alte Direktversicherungsverträge, die juristisch eher einem privaten Sparvertrag mit Firmenumweg ähneln als einer echten betrieblichen Altersversorgung. Keine schriftliche Versorgungsordnung, kein biometrischer Versorgungszweck klar definiert, manchmal nicht mal eine saubere Zusagevereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das ist kein Vorwurf. Oft wurden diese Verträge in einer anderen Zeit abgeschlossen, mit anderen Beratern, anderen Produkten. Und solange nichts passiert, fällt es nicht auf.
Aber wenn ein Mitarbeiter berufsunfähig wird, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz rutscht, wenn jemand seinen Anspruch geltend machen will – dann zählt das Kleingedruckte.
Wir bei Oeconomia helfen Unternehmen und Arbeitnehmern dabei, genau das zu prüfen: Ist die bAV so aufgestellt, dass sie im Ernstfall hält, was sie verspricht? Wenn nicht, setzen wir es gemeinsam richtig.
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Was jetzt zu prüfen ist – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Urteil des BAG ist kein Grund zur Panik. Es ist ein Anlass zur Überprüfung. Wer jetzt handelt, kann Lücken schließen, bevor sie teuer werden.
Für Arbeitgeber: Drei Fragen, die Sie heute stellen sollten
Ist der Versorgungszweck schriftlich geregelt? Im Versicherungsvertrag oder in der Versorgungsordnung muss stehen, dass die Leistung der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenvorsorge dient.
Gibt es eine separate Versorgungszusage? Der Versicherungsvertrag allein reicht nicht. Es braucht eine klare Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem Mitarbeiter – schriftlich, verständlich, rechtssicher.
Sind die biometrischen Auslöser klar definiert? Wann genau wird geleistet? Ab welchem Alter, bei welchem Grad der Einschränkung, unter welchen Voraussetzungen für Hinterbliebene?
Für Arbeitnehmer: Was Sie von Ihrem Arbeitgeber einfordern sollten
Fragen Sie aktiv nach: Liegt eine schriftliche Versorgungsordnung oder Versorgungszusage vor? Ist Ihr Vertrag beim PSVaG angemeldet? Welche Rechte haben Sie bei einem Jobwechsel?
Wer keine befriedigende Antwort bekommt, sollte das nicht auf sich beruhen lassen. Eine unabhängige Überprüfung durch einen Versicherungsmakler kostet Sie nichts – und kann später viel wert sein.
Das Urteil als Chance: bAV neu denken
Das BAG hat nicht die betriebliche Altersvorsorge infrage gestellt. Es hat klargemacht, dass sie sauber aufgesetzt sein muss, um ihre Stärke zu entfalten. Wer das ernst nimmt, hat am Ende ein Vorsorgekonzept, das wirklich hält – steuerlich optimiert, rechtlich geschützt, verlässlich für alle Beteiligten.
Eine gut strukturierte bAV gehört zu den stärksten Instrumenten, die Arbeitgeber heute haben, um gute Mitarbeiter zu binden. Gleichzeitig ist sie für Arbeitnehmer eine der effizientesten Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen. Beides funktioniert nur, wenn die Grundlagen stimmen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle bAV-Situation den Anforderungen standhält – sprechen Sie uns an. Als unabhängige Versicherungsmakler prüfen wir Ihre Verträge ohne Produktbindung und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Übrigens: Wer seine betriebliche Absicherung ganzheitlich denken will, sollte die bAV nicht isoliert betrachten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt Lücken, die auch die beste bAV nicht abdeckt – besonders für jüngere Mitarbeiter und Selbstständige. Und für Geschäftsführer und leitende Angestellte lohnt ein Blick auf die D-&O-Versicherung, die persönliche Haftungsrisiken absichert, die nichts mit der Altersvorsorge zu tun haben, aber existenzbedrohend sein können.
Mehr zu unseren Leistungen rund um Vorsorge und betriebliche Absicherung finden Sie hier: Vorsorge & Kapital
Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

