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Leitungswasserschaden: Die Nr. 1-Gefahr im Haus – und warum Ihre Versicherung nicht alles zahlt
Sie kommen von der Arbeit nach Hause. Die Haustür auf – und schon beim ersten Schritt merken Sie: Der Boden quietscht. Die Küche steht unter Wasser. Ein Rohr ist gebrochen.
Was jetzt folgt, ist für die meisten Hausbesitzer eine unangenehme Überraschung – nicht wegen des Schadens selbst, sondern wegen dessen, was die Versicherung danach sagt.
Leitungswasser ist mit großem Abstand die häufigste Schadensursache in der Wohngebäudeversicherung – deutlich häufiger als Feuer, Sturm oder Elementarschäden zusammen. Und trotzdem wissen die wenigsten Eigentümer genau, was ihre Police im Ernstfall wirklich leistet.
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Warum Leitungswasser so gefährlich ist – und so teuer
61 Prozent aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung gehen auf Leitungswasser zurück. Das ist keine Zahl aus der Nische – das ist die alltägliche Realität hinter Millionen von Versicherungspolicen. Ein defektes Rohr, ein geplatzter Schlauch unter der Spülmaschine, eine undichte Dichtung am Heizungsanschluss – und ehe man es merkt, zieht sich das Wasser durch Wände, Böden und Decken.
Die Kosten für einen solchen Schaden summieren sich schnell. Trocknungsgeräte über Wochen, neue Bodenbeläge, Putzarbeiten, ggf. Schimmelbehandlung – bei älteren Gebäuden sind fünfstellige Beträge keine Seltenheit.
Das Problem: Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung in diesem Fall vollständig zahlt. Tut sie – aber nicht immer alles, was man erwartet.
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung – und was nicht?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die direkte Schadensfolge: das beschädigte Bauteil, das Austrocknen, die Wiederherstellung. Was sie nicht übernimmt, überrascht viele:
Die Suche nach der Ursache ist oft nicht oder nur begrenzt mitversichert. Wenn Handwerker aufwendig nach dem defekten Rohr suchen müssen – Wände aufhacken, Böden aufbrechen – können die Suchkosten erheblich sein. Je nach Police sind diese eingeschlossen oder nicht.
Veraltete Rohrsysteme werden nicht saniert. Die Versicherung zahlt für das, was durch den Schaden kaputt gegangen ist – nicht für eine generelle Erneuerung alter Leitungen. Wenn der Gutachter feststellt, dass das Rohrsystem ohnehin in einem schlechten Zustand war, kann es zu Leistungskürzungen kommen. Die Logik des Versicherers: Instandhaltung ist Sache des Eigentümers.
Folgeschäden durch Vernachlässigung sind ein häufiger Streitpunkt. Wenn ein Schaden nicht rechtzeitig entdeckt oder gemeldet wurde, weil die Heizungsanlage seit Jahren nicht gewartet wurde oder der Keller nie kontrolliert wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Das Sonderkündigungsrecht des Versicherers ist vielen unbekannt: Nach einem regulierten Schaden kann der Versicherer den Vertrag kündigen – auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Deshalb ist es wichtig, nach einem Schaden proaktiv mit einem unabhängigen Makler zu prüfen, ob und wo man danach versicherbar bleibt und zu welchen Konditionen.
Der häufigste Irrtum: „Die Versicherung erneuert alle Rohre“
In unserer Beratungspraxis hören wir diesen Gedanken regelmäßig: „Wenn mal ein Rohr bricht, werden bestimmt alle alten Leitungen erneuert.“ Das stimmt leider nicht.
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Rundum-Sorglos-Garantie für den baulichen Zustand des Hauses. Sie ist eine Schadensversicherung – sie stellt den Zustand vor dem Schadenseintritt wieder her, nicht mehr. Wer alte Rohrsysteme hat, sollte also nicht auf die Versicherung warten, um sie irgendwann erneuert zu bekommen. Das funktioniert so nicht.
Was jedoch hilft: Regelmäßige Wartung von Heizungsanlage und Wasserleitungen. Denn neben der finanziellen Frage gibt es auch eine versicherungstechnische: Wer nachweisbar für den Unterhalt seines Gebäudes gesorgt hat, hat bei einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer die besseren Karten.
Ist Ihr Gebäude überhaupt richtig erfasst?
Hier liegt ein weiteres Problem, das wir aufgrund unserer Erfahrung immer wieder antreffen: Viele Wohngebäudepolicen wurden einmal abgeschlossen – und seitdem nie aktualisiert. Anbauten, Modernisierungen, gestiegene Baupreise, veränderte Ausstattungsmerkmale: All das fließt selten automatisch in den Vertrag ein.
Das Ergebnis ist Unterversicherung – und die kann im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung anteilig kürzt. Wenn Ihr Gebäude heute 500.000 Euro wert wäre, aber nur mit 350.000 Euro versichert ist, erstattet der Versicherer im Verhältnis – also 70 Prozent des Schadens. Den Rest tragen Sie selbst.
Damit wir Ihr Gebäude korrekt erfassen und Ihre Versicherungssumme auf den aktuellen Stand bringen können, haben wir einen strukturierten Risikoerfassungsbogen für Sie vorbereitet:
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Das dauert ca. 10 Minuten – und gibt uns alle Informationen, die wir brauchen, um Ihnen ein wirklich passendes Angebot zu machen.
Mieter aufgepasst: Was gilt für Sie?
Mieter sind durch die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers grundsätzlich nicht direkt versichert – sie zahlen lediglich anteilig über die Nebenkostenabrechnung für sie ein.
Was Mieter brauchen: Eine gute Hausratversicherung, die auch Leitungswasserschäden am persönlichen Eigentum abdeckt. Wird die Wohnung durch einen Rohrbruch geflutet und sind dabei Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung beschädigt worden, zahlt dafür die Hausratversicherung des Mieters – nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters.
Und: Wenn dem Mieter durch den Wasserschaden Kosten entstehen (z.B. vorübergehende Unterbringung, entgangene Nutzung), kann er unter Umständen Ansprüche gegen den Vermieter oder den Verursacher geltend machen. Ein Rechtsschutz ist hier oft Gold wert.
Mehr zu unseren Privatversicherungen – inklusive Hausrat und Rechtsschutz – finden Sie auf unserer Seite.
Elementarschäden: Wenn Leitungswasser und Überschwemmung zusammentreffen
Ein Thema, das zunehmend relevant wird: Bei starken Regenfällen kommt es manchmal sowohl zu Leitungswasserschäden als auch zu Überschwemmungen oder eindringendem Grundwasser. Letzteres ist in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht standardmäßig enthalten – dafür braucht man eine separate Elementarschadenversicherung.
Gerade nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre fragen immer mehr Eigentümer nach dieser Ergänzung. Wer sie noch nicht hat und in einer auch nur leicht gefährdeten Region wohnt, sollte das jetzt nachholen – bevor ein Ereignis eintritt, das keiner mehr versichern will.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Ihr Wohngebäudevertrag ist mehr als drei Jahre alt und wurde seitdem nicht überprüft? Dann ist heute ein guter Tag dafür. Wir checken für Sie:
Ob Ihr Versicherungswert noch aktuell ist – Unterversicherung ist ein massives Thema, gerade nach den Baupreissteigerungen der letzten Jahre.
Ob Leitungswasserschäden vollumfänglich abgedeckt sind – inklusive Suchkosten, Rohrbruch außerhalb des Gebäudes und Schäden durch Rückstau.
Ob eine Elementarschadenergänzung für Sie sinnvoll und versicherbar ist.
Der schnellste Weg: Füllen Sie einfach unseren Risikoerfassungsbogen aus. Wir sichten Ihre Angaben und melden uns mit einer konkreten Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
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Oder sprechen Sie uns direkt an – wir sind seit 1976 für genau solche Fragen da.
Passend dazu: Unser Beitrag zur Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung – was sich in den letzten Jahren verändert hat und was das für Ihre Police bedeutet.
Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

