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Mallorca-Police: Warum Ihr Mietwagen im Ausland nicht ausreichend versichert ist
Sie sind auf Dienstreise in Frankreich, mieten einen Wagen am Flughafen – und werden in einen Auffahrunfall verwickelt. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Mindesthaftpflicht für Mietwagen im EU-Ausland liegt oft deutlich unterhalb der in Deutschland üblichen Deckungssummen. Im schlimmsten Fall haften Sie persönlich für den Differenzbetrag. Genau hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel – und die wenigsten haben sie auf dem Schirm.
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Was ist die Mallorca-Police – und warum heißt sie so?
Der Name hat seinen Ursprung in den 1970er-Jahren, als Urlauber in Spanien begannen, günstige Mietwagen zu nutzen – und feststellten, dass die lokalen Haftpflichtsummen für ernsthafte Unfälle nicht annähernd ausreichten. Die Mallorca-Police ist ein Erweiterungsbaustein der eigenen Kfz-Haftpflicht oder einer separaten Police, der die Differenz zwischen der ausländischen Mindest-Haftpflichtsumme und den in Deutschland üblichen Deckungssummen schließt.
In vielen EU-Ländern sind Haftpflichtsummen von 1 bis 3 Millionen Euro vorgeschrieben. In Deutschland hingegen sind Deckungssummen von 100 Millionen Euro für Personenschäden mittlerweile Standard bei hochwertigen Tarifen. Die Lücke zwischen beiden Werten ist im Ernstfall lebensverändernd.
Wann wird die Mallorca-Police relevant?
Immer dann, wenn Sie – oder Ihre Mitarbeiter – einen Mietwagen im Ausland nutzen: auf Dienstreisen, im Urlaub (sofern betrieblich genutzt) oder bei internationalen Kundenterminen. Besonders wichtig: Bei Personenschäden infolge eines schweren Unfalls können im Ausland Forderungen entstehen, die eine mittlere Unternehmensbilanz empfindlich belasten – wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Dienstliche Mietwagen: Besonderheiten für im Handelsregister eingetragene Personen
Für Geschäftsführer und andere im Handelsregister eingetragene Personen gilt eine Besonderheit: Sie nutzen Mietwagen häufig im Rahmen ihrer Tätigkeit – also dienstlich. Je nach Vertragsgestaltung kann der Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht oder eine eigenständige Absicherung der Firma greifen. Wir prüfen in unserer Beratungspraxis regelmäßig, ob solche Konstellationen korrekt abgebildet sind – und finden häufig Deckungslücken. Wer seinen Fuhrpark auch im Inland auf Lücken prüfen möchte, findet im Beitrag zur Eigenschadendeckung ein häufig übersehenes Risiko.
Mallorcakasko: Der zweite Baustein für Mietwagenschäden
Neben der Haftpflichtproblematik gibt es den Bereich der Fahrzeugschäden. Viele Reisende nehmen beim Mietwagen die angebotene Collision Damage Waiver (CDW) des Vermieters an – oft zu überhöhten Preisen und mit hohen Selbstbehalten. Eine Mietwagen-Kaskoversicherung (umgangssprachlich „Mallorcakasko“) bietet hier eine günstigere Alternative und deckt Schäden am Mietfahrzeug ohne oder mit deutlich niedrigerem Selbstbehalt ab.
Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir, beide Bausteine zu kombinieren: die Mallorca-Police für die Haftpflichtlücke und eine separate Mietwagen-Kaskodeckung für Fahrzeugschäden.
Fazit: Kleine Prämie, großes Risiko abgesichert
Die Mallorca-Police ist keine teure Spezialversicherung – sie ist in der Regel als kostengünstiger Zusatz in eine bestehende Kfz-Police einzubinden. Verglichen mit dem Risiko eines unzureichend abgesicherten Unfalls im Ausland ist sie eine der klügsten Investitionen im Versicherungsportfolio für Geschäftsreisende und Fuhrparkbetreiber. Wer Firmenwagen zusätzlich leaset, sollte die GAP-Deckung nicht vergessen — sie schließt eine weitere Lücke, die viele Betriebe erst nach dem Schadenfall entdecken.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Kfz- und Gewerbeversicherungen finden Sie auf unserer Website.
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