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Versicherungen für Chöre und Kulturvereine: Was GEMA, Instrumente und Auftritte gemeinsam haben
Ein Chor probt seit Monaten für sein Jahreskonzert. Drei Tage vor der Aufführung wird aus dem Proberaum eingebrochen – Mikrofone, Mischpult und vier teure Mikrofonstative sind weg. Gleichzeitig liegt eine GEMA-Rechnung im Briefkasten, deren Höhe den Vorstand überrascht. Und der Solist hat kurzfristig abgesagt.
Drei Probleme, drei verschiedene Risikobereiche – und keines davon ist mit einer Standard-Vereinshaftpflicht allein abgedeckt. Kulturvereine, Chöre und Theatergruppen haben ein spezifisches Risikoprofil, das in der Praxis oft unterschätzt wird.
Der unterschätzte Wert: Was Ihr Inventar wirklich wert ist
In unserer Beratungspraxis stellen wir bei Kulturvereinen immer wieder dasselbe fest: Der Gesamtwert des Inventars wird systematisch unterschätzt. Ein professionelles Mikrofonsystem kostet 2.000 bis 8.000 Euro, eine gute Choranlage 5.000 bis 20.000 Euro, historische Instrumente in Musikvereinen mitunter deutlich mehr.
Dazu kommen: Bühnenausstattung, Kostüme, Requisiten, Probenraumausstattung, Notenarchive, technische Geräte für Lichtregie und Ton. Wenn Sie all das aufaddieren, kommen selbst kleine Kulturvereine auf Beträge, bei denen ein Einbruch oder ein Brandschaden existenzbedrohend werden kann.
Eine Inhaltsversicherung für das Vereinsinventar sollte auf dem aktuellen Zeitwert basieren – nicht auf dem Kaufpreis aus den 1990er Jahren.
Instrumente auf Reisen: Das Transportrisiko
Chöre, Theatergruppen und Musikvereine sind mobil – Auftritte, Gastspiele, Tourneen, Wettbewerbe in anderen Städten. Instrumente, Technik und Kostüme reisen mit. Im Vereinsheim sind sie durch die Inhaltsversicherung geschützt. Unterwegs?
Viele Inhaltsversicherungen gelten nur innerhalb des Vereinsgebäudes oder -geländes. Für Transporte und Auftritte außerhalb ist eine Transportklausel oder eine separate Außenversicherung notwendig. Das ist ein Bereich, den wir in der Beratungspraxis häufig als offen vorfinden.
GEMA: Was Kulturvereine wissen müssen
Wer bei Vereinsveranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik aufführt, ist GEMA-pflichtig. Das gilt für Konzerte, Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen und sogar für Hintergrundmusik bei Vereinsfesten. Die GEMA-Gebühren richten sich nach Veranstaltungsgröße, Eintrittspreis und Repertoire.
Für Kulturvereine mit regelmäßigen Auftritten entstehen hier jährliche Kosten, die geplant werden müssen. Ein Vereinsrechtsschutz, der auch GEMA-Streitigkeiten einschließt, ist für Kulturvereine mit komplexerem Programm sinnvoll.
Gruppenunfall auf der Bühne und bei Proben
Bühnenarbeit ist körperliche Arbeit: Auf- und Abbau, Bühnentechnik, Probenarbeit. Stürze, Überbelastungen, Unfälle mit Technik – diese Risiken sind für Kulturvereine alltäglich. Die Gruppenunfallversicherung muss explizit Aktivitäten bei Proben und bei Auftritten einschließen.
→ Wer durch die Gruppenunfallversicherung abgedeckt ist
Kulturvereine in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein: Eine lebendige Szene
Die norddeutsche Kulturlandschaft ist außergewöhnlich vielfältig. Hamburg hat eine der dichtesten Vereinskulturen Deutschlands – allein im Musikbereich existieren Hunderte von Chören, Orchestern und Musikvereinen. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Blasmusikvereine, Gesangvereine und Theatergruppen Teil des sozialen Grundgewebes vieler Gemeinden.
Viele dieser Vereine bestehen seit Jahrzehnten – und ihre Versicherungsstruktur auch. Aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung empfehlen wir gerade traditionsreichen Kulturvereinen: Prüfen Sie, ob Ihre Police noch zu Ihren heutigen Aktivitäten passt.
Wir beraten Kulturvereine und Chöre in ganz Norddeutschland: → Jetzt Termin vereinbaren
Gesamtratgeber: → Vereinsversicherung Norddeutschland
Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

