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Bankkarte verloren oder gestohlen? So handeln Sie jetzt richtig und schützen Ihr Geld
Der Schreck sitzt tief: Ein Griff in die Tasche und das Portemonnaie ist weg. Gestohlen oder einfach nur verloren? In diesem ersten Moment schießen einem tausend Gedanken durch den Kopf. Doch bevor die Panik überhandnimmt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Denn mit Ihrer Geldbörse sind oft auch Ihre Bank- und Kreditkarten verschwunden – und damit der direkte Zugriff auf Ihr Konto.
Wir bei Oeconomia kennen diese Situation aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Mandanten. Jährlich werden in Deutschland über 10.000 Bankkarten gestohlen, was zu Schäden in Millionenhöhe führt. Als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Hamburg möchten wir Ihnen heute zeigen, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren, wer für den Schaden aufkommt und wie Sie sich bestmöglich vor den finanziellen Folgen schützen.
Der wichtigste Schritt zuerst: Karte sofort sperren unter 116 116!
Sobald Sie den Verlust Ihrer Bank- oder Kreditkarte bemerken, gibt es nur eine Priorität: die sofortige Sperrung. Jede Sekunde zählt, um Missbrauch durch Unbefugte zu verhindern.
Dafür gibt es eine zentrale und leicht zu merkende Notrufnummer:
Sperr-Notruf: 116 116
Diese Nummer ist ein Segen für jeden Bankkunden in Deutschland. Speichern Sie sie am besten direkt unter einem klaren Namen wie „Notruf Karte sperren“ in Ihrem Handy ab.
Gut zu wissen:
- Erreichbarkeit: Die 116 116 ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, erreichbar.
- Kosten: Aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz ist der Anruf kostenfrei.
- Aus dem Ausland: Wenn Sie im Ausland sind, wählen Sie die deutsche Ländervorwahl vorweg: +49 116 116. Beachten Sie, dass hier je nach ausländischem Anbieter Kosten anfallen können.
Unser Praxistipp für Ihre Sicherheit
Aus unserer Erfahrung als Berater wissen wir, wie wichtig eine saubere Dokumentation im Streitfall sein kann. Führen Sie den Sperranruf nach Möglichkeit in Gegenwart eines Zeugen durch. Notieren Sie sich zusätzlich den genauen Zeitpunkt des Anrufs und den Namen des Mitarbeiters am anderen Ende der Leitung. So können Sie im Zweifelsfall lückenlos nachweisen, wann genau Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Die große Frage der Haftung: Wer zahlt den entstandenen Schaden?
Grundsätzlich gilt: Für Schäden, die nach der Sperrung Ihrer Karte entstehen, haftet in der Regel Ihre Bank. Komplizierter wird es jedoch für den Zeitraum zwischen dem Verlust und der erfolgreichen Sperrung.
Hier kommt ein Begriff ins Spiel, der oft für Verunsicherung sorgt: die grobe Fahrlässigkeit.
Normalerweise haften Sie als Karteninhaber für Schäden vor der Sperrung nur bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro. Wenn die Bank Ihnen jedoch grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, können Sie auf dem gesamten Schaden sitzen bleiben.
Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ im Alltag?
Grob fahrlässig handeln Sie immer dann, wenn Sie die grundlegendsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Ihrer Karte und PIN missachten.
Ein klassisches Beispiel, das uns in der Beratung immer wieder begegnet: Ein Mandant bewahrte einen Zettel mit seiner PIN in derselben Brieftasche auf wie die Bankkarte. Nachdem die Brieftasche gestohlen wurde, hatten die Diebe leichtes Spiel und räumten das Konto innerhalb kürzester Zeit leer. Die Bank verweigerte die Haftung – und das zu Recht.
Vermeiden Sie daher unbedingt diese Fehler:
- Notieren Sie die PIN niemals auf der Karte selbst.
- Bewahren Sie die PIN nicht zusammen mit der Karte auf (z. B. auf einem Zettel im Portemonnaie).
- Verraten Sie Ihre PIN niemals an Dritte.
Die Beweislast liegt hier oft beim Kunden. Es ist im Nachhinein extrem schwierig zu beweisen, dass man nicht fahrlässig gehandelt hat, wenn innerhalb von Minuten nach dem Diebstahl Geld mit der korrekten PIN abgehoben wurde.
Nach der Sperrung: Ihre Checkliste für die nächsten Schritte
Mit dem Anruf bei der 116 116 ist der erste, wichtigste Schritt getan. Doch auch danach gibt es noch ein paar Dinge zu erledigen:
- Anzeige bei der Polizei erstatten: Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und melden Sie den Diebstahl oder Verlust. Die Anzeige ist ein wichtiges offizielles Dokument, das Sie für Ihre Bank oder eventuell auch für Ihre Versicherung benötigen.
- Kontobewegungen prüfen: Behalten Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden Tagen und Wochen ganz genau im Blick. Widersprechen Sie allen unrechtmäßigen Abbuchungen sofort schriftlich bei Ihrer Bank.
- An alle Karten denken: Waren in Ihrem Portemonnaie noch andere Karten? Denken Sie auch an die Sperrung von Firmenkreditkarten, Kundenkarten mit Bezahlfunktion oder dem elektronischen Personalausweis.
Unser Blick als unabhängiger Berater: Das Gesamtbild zählt
Ein Kartenverlust ist mehr als nur ein Ärgernis. Er ist eine Lücke in Ihrer persönlichen Finanzsicherheit. Als unabhängige Versicherungsmakler der Oeconomia GmbH in Hamburg schauen wir genau auf solche Lücken. Wir sind keinem bestimmten Anbieter verpflichtet, sondern ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen.
Deshalb denken wir weiter: Ist der Bargeldverlust durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt? Gibt es vielleicht einen Schutzbrief, der Ihnen in solchen Notsituationen hilft? Unsere Aufgabe ist es, mit Ihnen gemeinsam ein Sicherheitsnetz zu knüpfen, das genau auf Ihr Leben zugeschnitten ist und auch in unvorhergesehenen Momenten greift.