Aktuelles
Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Die Tücken der Moratoriumsklausel
Viele Menschen wünschen sich eine zusätzliche Absicherung für den Fall eines Krankenhausaufenthalts – am liebsten ohne komplizierte Gesundheitsfragen. Versicherer bieten daher immer wieder Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an. Was nach einer einfachen Lösung klingt, hat allerdings klare Grenzen. Ein wichtiger Begriff dabei: die Moratoriumsklausel.
Was ist eine Moratoriumsklausel?
Eine Moratoriumsklausel regelt, dass bestehende Vorerkrankungen für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In der Praxis bedeutet das: Wenn Beschwerden oder Diagnosen schon vor Vertragsbeginn bekannt waren oder behandelt wurden, greift der Versicherungsschutz zunächst nicht.
Meist prüft der Versicherer rückwirkend für die letzten 24 Monate:
- Gab es Arztbesuche wegen dieser Beschwerden?
- Wurde eine stationäre Behandlung empfohlen oder durchgeführt?
- Gab es physiotherapeutische oder andere medizinische Maßnahmen?
Falls dies zutrifft, besteht für diese Vorerkrankungen kein Anspruch auf Leistung – zumindest bis die Frist des Moratoriums abgelaufen ist (meist zwei Jahre).
Warum machen Versicherer das?
Tarife ohne Gesundheitsprüfung bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur privaten Zusatzversicherung. Um sich jedoch gegen sogenannte „Schaden-vorhersehbare Risiken“ zu schützen, greifen Versicherer auf das Moratorium zurück. So werden akute, bereits bekannte Beschwerden für eine Übergangszeit ausgeschlossen, ohne gleich einen Antragsteller komplett abzulehnen.
Praxisfall: Warum es Michael getroffen hat
Ein aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt, warum die Moratoriumsklausel oft für Missverständnisse sorgt:
Michael schloss im Oktober 2024 eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ab. Wenige Monate später stand aufgrund einer Zervikalneuralgie (Nackenbeschwerden mit Nervenirritation) ein stationärer Aufenthalt an.
Die Versicherung prüft nun, ob diese Beschwerden bereits vor Vertragsbeginn ärztlich bekannt waren oder behandelt wurden. Denn:
- Falls ein Arzt in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit eines Klinikaufenthaltes in Erwägung gezogen hat,
- oder wenn bereits Diagnosen und Behandlungen (z. B. Physiotherapie) erfolgt sind,
dann greift das Moratorium – und der Versicherer lehnt die Kostenübernahme zunächst ab.
Michael war überrascht, denn beim Abschluss des Tarifs wurde ihm von Check24 diese Einschränkung offenbar nicht ausreichend erläutert. Ein klassischer Fall von „hätte man vorher drüber reden sollen“.
Was lernen wir daraus?
Eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist kein Freifahrtschein. Sie eignet sich vor allem für Personen, die aktuell gesund und beschwerdefrei sind. Wer hingegen bereits Beschwerden hat oder in den letzten zwei Jahren deswegen in Behandlung war, muss mit Leistungsausschlüssen rechnen.
Unsere Empfehlung:
Bevor Du einen solchen Tarif abschließt, solltest Du:
- Deine gesundheitliche Vorgeschichte ehrlich reflektieren,
- wissen, welche Regeln bei Vorerkrankungen gelten,
- Dich individuell beraten lassen.
So vermeidest Du unangenehme Überraschungen, wenn es wirklich darauf ankommt.
Fazit: Beratung schützt vor Enttäuschung
Tarife ohne Gesundheitsprüfung haben ihre Berechtigung, aber auch klare Grenzen. Entscheidend ist, dass diese von Anfang an transparent gemacht werden. Nur so kann jeder für sich die richtige Entscheidung treffen.
👉 Lass uns darüber sprechen, bevor Du unterschreibst. Gemeinsam prüfen wir, ob dieser Weg für Dich passt – oder ob es bessere Alternativen gibt.