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Kfz-Unfall im Ausland: Was jetzt zu tun ist – und wie Sie garantiert zu Ihrem Recht kommen

Sie fahren auf einer Küstenstraße in der Toskana. Sonne, gute Stimmung, der Abend am Meer schon fest eingeplant. Und dann – ein Knall. Ein anderer Fahrer hat nicht aufgepasst, und plötzlich stehen Sie mit einem demolierten Stoßfänger auf einer Straße, deren Namen Sie nicht mal aussprechen können.

Was jetzt? Wer zahlt? Wie spreche ich mit der gegnerischen Versicherung – auf Italienisch? Und was, wenn der Unfallgegner einfach davonfährt?

Genau diese Fragen stellen uns unsere Kunden nach dem Urlaub. Und genau deshalb haben wir diesen Leitfaden geschrieben. Denn: Ein Unfall im Ausland ist ärgerlich, aber mit dem richtigen Wissen kein Desaster.

Kurz vorab: Wenn Sie gerade im Ausland stehen und Hilfe brauchen, rufen Sie uns an: 040 – 603 1081. Wir helfen Ihnen durch die ersten Schritte.

Was tun direkt nach dem Unfall?

Der erste Reflex nach einem Aufprall ist Stress. Das ist menschlich. Aber die nächsten zehn Minuten entscheiden darüber, ob Sie hinterher problemlos entschädigt werden oder monatelang kämpfen müssen.

Schritt 1: Sichern Sie die Unfallstelle.

Warnblinkanlage an, Warnweste an – in vielen südeuropäischen Ländern ist das für alle Insassen gesetzlich vorgeschrieben, nicht nur den Fahrer. Warndreieck aufstellen. Wenn möglich, bringen Sie sich hinter die Leitplanke in Sicherheit.

Schritt 2: Dokumentieren Sie alles.

Ihr Smartphone ist jetzt das wichtigste Werkzeug, das Sie haben. Machen Sie Fotos – und zwar gründlich:

Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallsituation, Detailfotos der Schäden an beiden Fahrzeugen, ein klares Foto vom Kennzeichen des Unfallgegners, Bremsspuren, Verkehrszeichen, besondere Umstände.

In unserer Beratungspraxis erleben wir es regelmäßig: Mandanten, die nach dem Urlaub mit nichts als einem unscharfen Foto und einem handgeschriebenen Zettel zu uns kommen. Das macht die Schadensregulierung deutlich schwieriger – manchmal sogar unmöglich. Zehn Minuten am Unfallort sparen Ihnen Monate Ärger danach.

Schritt 3: Der Europäische Unfallbericht.

Dieses mehrsprachige Formular liegt in jedem ordentlichen Handschuhfach. Füllen Sie es gemeinsam mit dem Unfallgegner aus – Seite an Seite, damit keine Missverständnisse entstehen. Der identische Aufbau in allen EU-Sprachen macht es international verständlich.

Wichtiger Hinweis: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nur den Unfallhergang, kein Schuldeingeständnis. Wenn der Gegner Druck macht oder Sie sich nicht sicher sind, was Sie unterschreiben: Im Zweifel nicht unterschreiben.

Die gegnerische Versicherung finden – so geht’s

Stellen Sie sich vor: Der Unfallgegner hat Ihnen zwar das Kennzeichen gegeben, aber keine Versicherungsdaten. Oder er ist nervös, verwirrt, spricht kein Wort Englisch. Was dann?

Genau für diesen Fall gibt es eine Einrichtung, die viel zu wenige kennen: den Zentralruf der Autoversicherer.

Mit Kennzeichen, Schadendatum und Unfallland ermittelt der Zentralruf für Sie die zuständige Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – kostenlos, schnell, ohne Bürokratie.

So erreichen Sie den Zentralruf:

Aus Deutschland kostenlos: (0800) 250 2600 – rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Aus dem Ausland: +49 (40) 300 330 300 – montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr. Online unter: www.zentralruf.de

Speichern Sie sich diese Nummer jetzt in Ihr Handy. Nicht nach dem Urlaub. Jetzt. Das ist einer der kleinsten Handgriffe mit der größten Wirkung, die wir Ihnen empfehlen können.

Schadenregulierung von zu Hause aus: Das unterschätzte EU-Recht

Hier kommt der Teil, der die meisten unserer Kunden wirklich überrascht – und den fast niemand kennt.

Jede Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der EU ist gesetzlich verpflichtet, in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Das bedeutet für Sie im Klartext:

Sie müssen nicht mit einer spanischen, polnischen oder rumänischen Versicherung in deren Sprache korrespondieren. Sie bekommen einen deutschsprachigen Ansprechpartner in Deutschland – der Ihren Schaden nach deutschen Maßstäben und in Ihrer Sprache abwickelt.

Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Ist es aber nicht. Denn viele Geschädigte wissen das nicht und fügen sich in mühsame Auslandskorrespondenz oder lassen Ansprüche einfach fallen.

Wir bei Oeconomia übernehmen für unsere Kunden die gesamte Kommunikation mit dem Schadenregulierungsbeauftragten. Sachschaden, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld – wir stellen sicher, dass alle berechtigten Ansprüche vollständig geltend gemacht werden. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Welche Versicherung zahlt was – und wann brauchen Sie mehr Schutz?

Grundsätzlich gilt: Ist der andere Fahrer schuld, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht Ihren Schaden. Aber was, wenn die Schuldfrage unklar ist? Was, wenn der Gegner unversichert ist? Und was ist mit Ihrem eigenen Fahrzeug?

Hier kommt Ihre eigene Kfz-Versicherung ins Spiel. Und dabei lohnt ein genauerer Blick auf einen Zusatzbaustein, den viele unterschätzen: den Auslandsschadenschutz.

Mit diesem Baustein wird Ihr eigener Fahrzeugschaden so reguliert, als wäre der Unfall in Deutschland passiert – direkt über Ihre eigene Versicherung, in Ihrer Sprache, nach Ihren gewohnten Standards. Das ist oft schneller, unkomplizierter und führt zu besseren Ergebnissen als die manchmal zähe Regulierung über die ausländische Gegnerversicherung.

Haben wir Ihren Versicherungsschutz für Sie im Blick? Jetzt unverbindliches Gespräch vereinbaren.

Was ist mit der Grünen Karte?

Innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Grüne Karte heute kein Pflichtdokument mehr. In der Praxis ist sie aber nach wie vor ein international anerkannter Versicherungsnachweis – und in einigen Ländern außerhalb der EU weiterhin Pflicht.

Wer in die Türkei, nach Serbien, Bosnien-Herzegowina oder in die Ukraine fährt, sollte die Grüne Karte unbedingt dabei haben. Prüfen Sie also vor jeder Reise, welche Dokumente am Zielort verlangt werden. Im Zweifel fragen Sie uns – das erledigen wir in zwei Minuten.

Ihre Checkliste für die Reise – bitte ausdrucken oder speichern

Bevor Sie das nächste Mal ins Auto steigen und Richtung Süden fahren, fünf Minuten für diese Liste:

Zentralruf-Nummern im Handy speichern: (0800) 250 2600 und +49 (40) 300 330 300. Europäischen Unfallbericht ausdrucken und ins Handschuhfach legen – am besten zwei Exemplare. Grüne Karte beantragen, wenn Sie in Nicht-EU-Länder fahren. Eigenen Kfz-Schutz prüfen: Haben Sie Auslandsschadenschutz? Vollkasko? Ausreichende Deckungssummen? Notrufnummern des Ziellandes notieren.

Wir bei Oeconomia überprüfen gerne Ihren bestehenden Kfz-Vertrag – kostenlos und unverbindlich. In vielen Fällen finden wir Lücken, die unsere Kunden vorher gar nicht auf dem Schirm hatten.

Häufige Fragen zum Kfz-Unfall im Ausland

Was mache ich, wenn der Unfallgegner einfach davonfährt?

Unfallflucht im Ausland ist eine Straftat – auch in den meisten EU-Ländern. Rufen Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Notieren Sie sich so viele Details wie möglich: Kennzeichen, Fahrzeugfarbe, Fahrtrichtung. Ihre eigene Vollkaskoversicherung greift in der Regel auch bei Fahrerflucht – minus der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren konkreten Vertrag.

Muss ich die Polizei rufen?

In manchen Ländern ist das bei Unfällen mit Personenschaden Pflicht. Bei reinem Sachschaden ist es nicht immer vorgeschrieben – aber dringend empfohlen. Ein polizeiliches Unfallprotokoll ist oft die sauberste Grundlage für die Schadensregulierung.

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Die Frist variiert je nach Land und Versicherung. Grundsätzlich gilt: so schnell wie möglich. Melden Sie uns den Unfall direkt nach Ihrer Rückkehr – am besten noch am selben Tag.

Zahlt meine Reiseversicherung bei einem Kfz-Unfall?

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das nicht ab. Relevant wird die Reiseversicherung, wenn Sie durch den Unfall verletzt werden und medizinische Kosten im Ausland entstehen – da greift die Auslandsreisekrankenversicherung. Auch das ein Baustein, über den wir gerne mit Ihnen sprechen.

Ein Unfall im Urlaub ist niemals schön. Aber er muss weder Ihr Urlaubsbudget ruinieren noch Monate Ihres Lebens kosten. Mit der richtigen Vorbereitung, dem Wissen um Ihre Rechte und einem Makler an Ihrer Seite, der die Kommunikation übernimmt, kommen Sie zu Ihrem Recht – ohne Sprachbarrieren, ohne Paragrafendschungel.


Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren