Aktuelle Beiträge
Hilfe bei der Steuererklärung: App, Verein oder Berater?
Der Ordner mit den Belegen liegt seit Wochen auf dem Schreibtisch. Jedes Mal, wenn Ihr Blick darauf fällt, meldet sich dieselbe Frage: Mache ich das dieses Jahr selbst, oder hole ich mir Hilfe? Und wenn ja, welche? Wer hilft bei der Steuererklärung wirklich weiter, ohne dass die Kosten den möglichen Vorteil gleich wieder auffressen?
Die ehrliche Antwort überrascht viele. Es kommt weniger auf die Höhe Ihres Einkommens an als auf die Zahl der Baustellen in Ihrer Steuererklärung. Je mehr Einkunftsarten, Sonderfälle und offene Fragen zusammenkommen, desto eher lohnt sich professionelle Unterstützung. Wer dagegen ein Gehalt oder eine Rente bezieht und sonst wenig Besonderes zu erklären hat, kommt mit den richtigen Werkzeugen oft gut allein zurecht.
Wir bei Oeconomia sind Versicherungsmakler und keine Steuerberater. Trotzdem begegnet uns das Thema in der Beratung ständig, denn fast jeder Versicherungsvertrag hat irgendwo eine steuerliche Seite. Deshalb zeigen wir Ihnen, welche Hilfe zu welcher Situation passt und an welcher Stelle Ihre Versicherungen in der Steuererklärung eine Rolle spielen.
Steuererklärung selbst machen: Wann reichen ELSTER, Software oder App?
Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner mit überschaubaren Verhältnissen ist der Weg über ELSTER, das offizielle und kostenlose Portal der Finanzverwaltung, häufig völlig ausreichend. Ein echter Vorteil ist der Belegabruf. Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits vor, etwa die Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge oder die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können diese Daten übernehmen, statt sie mühsam abzutippen.
Kommerzielle Steuerprogramme und Apps gehen einen Schritt weiter. Sie führen per Frage-Antwort-Prinzip durch die Erklärung, prüfen Eingaben auf Plausibilität und weisen auf typische Sparpotenziale hin. Für viele ist das der angenehmste Mittelweg zwischen Eigenleistung und Beratung.
Eine Grenze sollten Sie dabei kennen. Eine Software beantwortet sehr zuverlässig die Fragen, die Sie ihr stellen. Die Fragen, von denen Sie gar nicht wissen, dass Sie sie stellen müssten, erkennt sie oft nicht. Solange Ihre Situation einfach ist, spielt das kaum eine Rolle. Sobald Mieteinnahmen, eine Nebentätigkeit oder ein Umzug ins Ausland dazukommen, wird genau diese Lücke teuer.
Wann ist ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Wahl?
Wer sich allein unsicher fühlt, aber keinen Steuerberater braucht, ist beim Lohnsteuerhilfeverein oft gut aufgehoben. Sie werden Mitglied und zahlen einen Jahresbeitrag, der sich in der Regel nach Ihrem Einkommen richtet. Dafür erstellt der Verein Ihre Einkommensteuererklärung, prüft den Steuerbescheid und legt bei Bedarf Einspruch ein.
Der Haken liegt in der gesetzlich begrenzten Beratungsbefugnis. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach dem Steuerberatungsgesetz vor allem Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre und Rentner betreuen. Sobald Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben, ist der Verein grundsätzlich nicht mehr zuständig. Eine Ausnahme gilt für Einnahmen, die vollständig steuerfrei sind, etwa im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
Bei Nebeneinnahmen wie Mieten gilt eine feste Obergrenze. Die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten dürfen zusammen 18.000 Euro nicht übersteigen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 36.000 Euro. Entscheidend sind dabei die Einnahmen und nicht der Gewinn. Wird die Grenze auch nur knapp überschritten, entfällt die Beratungsbefugnis vollständig.
Typisch ist zum Beispiel folgende Situation: Ein angestelltes Ehepaar vermietet eine geerbte Eigentumswohnung und lässt seine Steuererklärung seit Jahren vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Nach einer Mieterhöhung und mit den Nebenkostenvorauszahlungen, die ebenfalls zu den Einnahmen zählen, rückt die Grenze plötzlich näher. Wer das früh erkennt, kann den Wechsel zum Steuerberater in Ruhe planen, statt kurz vor Fristende umdisponieren zu müssen.
Übrigens: Wenn Sie ohnehin gerade alle Beitragsbescheinigungen Ihrer Versicherungen zusammensuchen, ist das ein idealer Moment, die Verträge selbst einmal kritisch anzusehen. Passen Deckung und Beitrag noch zu Ihrer heutigen Lebenssituation? Wir schauen uns das gern gemeinsam mit Ihnen an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Hier können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Komplexere Steuerfälle gehören in die Hände eines Steuerberaters. Das gilt insbesondere für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer. Es gilt auch für Vermieter oberhalb der genannten Grenzen und für alle, die mehrere Einkunftsarten unter einen Hut bringen müssen. Auch Sonderfälle wie ein Immobilienverkauf, Auslandseinkünfte, eine Erbschaft oder umfangreiche Kapitalerträge sprechen für professionelle Beratung.
Steuerberater übernehmen neben der Einkommensteuererklärung häufig auch die Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldungen und den Jahresabschluss. Ihre Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und liegt spürbar über dem Beitrag eines Lohnsteuerhilfevereins. Dafür bekommen Sie eine individuelle Gestaltungsberatung, die über das reine Ausfüllen von Formularen hinausgeht. Hinzu kommt ein Aspekt, der gern übersehen wird: Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Macht der Berater einen Fehler, der Sie Geld kostet, gibt es also eine Absicherung.
Ein kleiner Trost bei den Kosten: Der Teil der Steuerberatungskosten, der auf berufliche oder betriebliche Themen entfällt, kann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Kosten für rein private Teile der Erklärung sind dagegen nicht absetzbar.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2025?
Die Wahl der richtigen Hilfe hat auch mit dem Kalender zu tun. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erklärung für 2025 selbst erstellt, musste sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Übernimmt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erstellung, verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027. Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall allerdings auch früher anfordern.
Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Wer dagegen freiwillig abgibt, etwa weil er eine Erstattung erwartet, hat dafür in der Regel vier Jahre Zeit.
Aus der Praxis ein nüchterner Rat: Rund um die Fristen sind die Termine bei Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen knapp. Wer Unterstützung möchte, sollte sich früh darum kümmern.
Welche Versicherungen können Sie in der Steuererklärung absetzen?
An dieser Stelle berühren sich Steuer und Versicherung direkt. Viele verschenken hier Geld. Andere tragen mühsam Beiträge ein, die am Ende gar keine Wirkung haben. Um das zu verstehen, hilft es, die Versicherungen gedanklich in drei Töpfe zu sortieren.
In den ersten Topf gehören die Altersvorsorgeaufwendungen. Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Hier sind die abziehbaren Höchstbeträge hoch. Deshalb ist die Basisrente gerade für Selbständige und Gutverdiener ein wirksames Instrument, um Steuerlast und Altersvorsorge zusammenzudenken. Wie das in den letzten Berufsjahren konkret aussehen kann, beschreiben wir im Beitrag Wie Babyboomer jetzt sinnvoll vorsorgen können.
In den zweiten Topf gehören die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Für diesen Topf gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte und von 2.800 Euro für alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei immer voll absetzbar, auch oberhalb dieser Grenze.
Genau hier liegt der Punkt, den viele unterschätzen. Bei den meisten Steuerzahlern schöpfen allein die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag bereits aus. Die Beiträge zu Haftpflicht, Unfall oder Berufsunfähigkeit bringen dann steuerlich keinen zusätzlichen Effekt. Eintragen sollten Sie sie trotzdem, denn das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante. Ein Grund, gute Absicherung wegen der Steuer zu kürzen, ist das aber nie. Der eigentliche Wert einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt im Ernstfall und nicht in der Steuererklärung.
Zwei Sonderfälle aus unserer Beratungspraxis verdienen einen eigenen Blick. Wer privat krankenversichert ist und eine Beitragsrückerstattung erhält, mindert damit seine absetzbaren Sonderausgaben. Wann sich die Rückerstattung trotzdem lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag zur PKV-Beitragsrückerstattung. Und wer eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließt, kann die Beiträge ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Privater Pflegeschutz: Staat zahlt 60 Euro Zuschuss im Jahr.
Der dritte Topf betrifft Versicherungen mit beruflichem oder betrieblichem Bezug. Eine Berufshaftpflicht, der berufliche Anteil einer Rechtsschutzversicherung oder der auf Berufsunfälle entfallende Teil einer Unfallversicherung können als Werbungskosten zählen. Für Selbständige und Unternehmen sind betriebliche Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Inventar-, Cyber- oder D&O-Versicherung in der Regel Betriebsausgaben. Diese Kosten stehen nicht im Wettbewerb um einen gedeckelten Höchstbetrag.
Nicht absetzbar sind dagegen reine Sachversicherungen für den privaten Bereich, etwa die Hausratversicherung oder die Kaskoversicherung für das private Auto. Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung taucht in der Steuererklärung meist gar nicht auf, weil ihr Steuervorteil bereits über die Gehaltsabrechnung wirkt.
Was hilft, wenn es Streit mit dem Finanzamt gibt?
Stimmt ein Steuerbescheid nicht, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren selbst ist kostenfrei. Teurer wird es, wenn der Streit vor dem Finanzgericht landet. Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten einen Steuer-Rechtsschutz, der typischerweise erst für das gerichtliche Verfahren greift und nicht schon für das Einspruchsverfahren. Wie weit Ihr Vertrag reicht, hängt von den konkreten Bedingungen ab. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor der Ernstfall eintritt.
Wie bereiten Sie Ihre Unterlagen richtig vor?
Ganz gleich, für welche Hilfe Sie sich entscheiden, eine gute Vorbereitung spart Zeit, Geld und Rückfragen. Sortieren Sie Belege am besten schon im Laufe des Jahres. Nutzen Sie den Belegabruf bei ELSTER und legen Sie die Beitragsbescheinigungen Ihrer Versicherer griffbereit ab. Für Haftpflicht, Unfall oder Berufsunfähigkeit liegen dem Finanzamt meist keine elektronischen Daten vor. Diese Beiträge müssen Sie selbst angeben.
Hilfreich ist, wenn Ihre Verträge an einem Ort gebündelt sind. Kunden von Oeconomia können dafür unsere Kunden-App nutzen, in der die über uns betreuten Verträge übersichtlich zusammenlaufen.
Häufige Fragen zur Hilfe bei der Steuererklärung
Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Sie zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich in der Regel nach Ihrem Einkommen richtet. Die konkrete Höhe legt jeder Verein selbst fest. Meist liegt er deutlich unter den Kosten eines Steuerberaters.
Darf ein Lohnsteuerhilfeverein Selbständige beraten?
Grundsätzlich nicht. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit schließen die Beratung aus, es sei denn, die Einnahmen sind vollständig steuerfrei, wie bei der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
Wie hoch dürfen Mieteinnahmen beim Lohnsteuerhilfeverein sein?
Einnahmen aus Vermietung und anderen Nebeneinkunftsarten dürfen zusammen 18.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 36.000 Euro. Maßgeblich sind die Einnahmen und nicht der Gewinn.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 beim Finanzamt sein?
Wer sie selbst erstellt, hatte bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 1. März 2027.
Kann ich Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung absetzen?
Viele ja. Rürup-Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, allerdings mit Höchstbetrag. Beruflich oder betrieblich veranlasste Versicherungen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gelten.
Sind Steuerberatungskosten absetzbar?
Nur soweit sie auf berufliche oder betriebliche Themen entfallen. Die Kosten für den privaten Teil der Erklärung sind nicht abziehbar.
Fazit: Die richtige Hilfe hängt von Ihren Baustellen ab
Wer nur ein Gehalt oder eine Rente erklärt, ist mit ELSTER oder einer guten App oft bestens bedient. Wer Sicherheit ohne hohe Kosten sucht und innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt, findet beim Lohnsteuerhilfeverein einen verlässlichen Partner. Und wer selbständig ist, vermietet, erbt, verkauft oder im Ausland verdient, sollte den Weg zum Steuerberater nicht als Luxus sehen, sondern als Investition in Sicherheit.
Die Steuererklärung ist außerdem eine Gelegenheit, die viele ungenutzt lassen. Einmal im Jahr liegen alle Versicherungsbeiträge schwarz auf weiß vor Ihnen. Das ist der beste Moment, um zu prüfen, ob Ihr Schutz noch passt, ob Beiträge sinnvoll verteilt sind und ob Ihre Altersvorsorge auch steuerlich klug aufgestellt ist. Als Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen für Sie den Markt. Die steuerliche Beratung überlassen wir den Profis dafür, und wir sorgen dafür, dass Ihre Versicherungen dazu passen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin oder rufen Sie uns an unter 040 603 1081.

