Altersvorsorgedepot 2027: die neue Alternative zum Riester-Vertrag
Irgendwo liegt er wahrscheinlich auch bei Ihnen: der Riester-Vertrag aus den frühen 2000er- oder 2010er-Jahren. Ab 2027 tritt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues, staatlich gefördertes Produkt daneben. Was genau sich ändert, was bestehen bleibt und ob für Sie Handlungsbedarf besteht, ordnen wir hier verständlich ein.
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Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann und die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Der Staat fördert erstmals auch Verträge ohne Beitragsgarantie: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag, bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Erträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert, die Besteuerung folgt nachgelagert bei der Auszahlung ab grundsätzlich 65 Jahren. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter.
Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?
Ein neues Förderprodukt neben Riester, nicht dessen Abschaffung.
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt hat.
Neu ist vor allem eines: Der Staat fördert künftig auch Verträge ohne verpflichtende Beitragsgarantie, was höhere Renditechancen bei echtem Marktrisiko eröffnet. Wer lieber auf Nummer sicher geht, kann sich weiterhin für ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie entscheiden.
Für bestehende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts von allein. Sie laufen mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderlogik weiter, solange Sie nicht aktiv in die neue Systematik wechseln. Reinen Handlungsdruck gibt es also nicht, wohl aber eine Frage, die sich lohnt zu stellen: Passt Ihr bestehender Vertrag noch zu Ihrer Lebenssituation?
Die vier Phasen
- Einzahlen: ab 120 € pro Jahr
- Zulage: abhängig von Beitrag, Familiensituation und Alter
- Wachsen: Erträge in der Ansparphase bleiben unversteuert
- Auszahlen: grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr, nachgelagert besteuert
So funktioniert die staatliche Förderung
Grundzulage, Kinderzulage und ein einmaliger Bonus für junge Einsteiger.
Bei unmittelbar förderberechtigten Personen gilt eine gestaffelte Grundzulage: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € jeweils 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € im Jahr.
Hinzu kommt bei Kindern eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind, die ebenfalls proportional zum eigenen Beitrag wächst. Wer unter 25 Jahre alt ist und zum ersten Mal unmittelbar förderberechtigt einzahlt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Und für alle, die Sonderausgaben absetzen können, prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob über die Zulage hinaus noch ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.
| Eigenbeitrag / Monat | Eigenbeitrag / Jahr | Grundzulage / Jahr |
|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € (Maximum) |
Wie funktioniert die Auszahlungsphase?
Zwei Wege stehen offen, und beide funktionieren fundamental anders.
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. In gesetzlich vorgesehenen Fällen, etwa wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung bezogen wird, kann sie früher starten. Zu Beginn ist optional eine Einmalentnahme von bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals möglich. Für das übrige Kapital entscheiden Sie zwischen zwei Auszahlungswegen.
Lebenslange Leibrente
Eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Die Höhe richtet sich nach dem zu verrentenden Kapital und den Bedingungen des gewählten Auszahlungsprodukts, insbesondere einem vereinbarten Rentenfaktor. Diese Variante bietet echte Planungssicherheit, denn das Geld reicht in jedem Fall bis zum Lebensende, ganz gleich wie alt Sie werden.
Befristeter Auszahlplan
Anders als die Leibrente bietet ein Auszahlplan keine lebenslange Zahlungsgarantie. Er muss gesetzlich mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen und kann auch länger vereinbart werden. Das noch nicht ausgezahlte Kapital bleibt während der Laufzeit weiter investiert.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Die Leistungen aus dem geförderten Teil werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, und zwar grundsätzlich nur auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden gesondert behandelt. Ein praktischer Punkt für die Grundsicherung im Alter: Bei einer lebenslangen monatlichen Zusatzrente kann ein Teil der Leistung anrechnungsfrei bleiben, der Höchstbetrag liegt nach dem Stand 2025/26 bei 281,50 € monatlich. Dieser besondere Freibetrag setzt eine Leistung bis zum Lebensende voraus, ein langlaufender Auszahlplan wird davon in der Regel nicht erfasst.
Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots
- Kapitalmarktorientierte Anlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich
- Grundzulage und Kinderzulage je nach Situation, dazu bei jungen Einsteigern ein einmaliger Bonus
- Keine laufende Besteuerung von Erträgen in der Ansparphase
- Förderberechtigung wird auf viele Selbständige und Versorgungswerk-Mitglieder ausgeweitet
- Effektivkosten beim Standarddepot gesetzlich auf maximal 1,0 % gedeckelt
- Wahlfreiheit zwischen Leibrente und Auszahlplan
- Kapital ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden
- Ohne Garantieoption besteht echtes Marktrisiko
- Vererbung ist möglich, kann aber Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslösen
- Bei hohem Steuersatz im Ruhestand kann die nachgelagerte Besteuerung ungünstiger wirken
- Der Auszahlplan bietet anders als die Leibrente keine lebenslange Zahlungsgarantie
- Konkrete Produkte und Rentenfaktoren einzelner Anbieter stehen zum Start 2027 teils noch nicht final fest
Riester behalten, wechseln oder das neue Depot nutzen?
Der Bestandsschutz gilt, aber die Entscheidung sollte trotzdem bewusst getroffen werden.
Riester-Altverträge basieren auf einer verpflichtenden Beitragserhaltungsgarantie, die viele Verträge auf sehr sicherheitsorientierte Anlagen beschränkt hat. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, stellt sich künftig vor allem eine Frage: behalten, wechseln oder übertragen? Wer noch keinen Vertrag hat, vergleicht direkt die drei neuen Produktvarianten miteinander, das Altersvorsorgedepot sowie die Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.
| Kriterium | Riester-Altvertrag | Neue Förderung ab 2027 |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Verpflichtend 100 % | Je nach Variante: keine, 80 % oder 100 % |
| Grundzulage | bis 175 €/Jahr | bis 540 €/Jahr bei unmittelbarer Berechtigung |
| Kinderzulage | bis 185 € bzw. 300 € je Kind | bis 300 € je Kind, proportional zum Beitrag |
| Kosten | abhängig vom Vertrag | Standarddepot: max. 1,0 % Effektivkosten |
| Neuabschluss ab 2027 | Nein, nur Bestandsschutz | Ja, alle drei Varianten |
Was bedeutet das konkret? Rechenbeispiele
Vereinfachte Beispielrechnungen zur Grundzulage. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil aus der Günstigerprüfung ist hier nicht enthalten. Ihre eigenen Zahlen können Sie direkt darunter im Rechner durchspielen.
Bei 600 € Beitrag im Jahr ergeben sich 240 € Grundzulage. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält im ersten Jahr zusätzlich einmalig den Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.
Bei 1.200 € Beitrag im Jahr stehen 390 € Grundzulage zu Buche. Da der maßgebliche Beitrag mindestens 300 € beträgt, ist die Kinderzulage für beide Kinder mit je 300 € ausgeschöpft.
Bei einem maßgeblichen Jahresbeitrag von nur 120 € wächst die Kinderzulage proportional zum Beitrag: Sie beträgt hier 120 € je Kind statt der vollen 300 €.
Bei einem für die Grundzulage maximal berücksichtigten Eigenbeitrag von 1.800 € jährlich wird die maximale Grundzulage erreicht. Höhere Beiträge sind möglich, erhöhen die Grundzulage aber nicht weiter.
Förderung und Endkapital selbst berechnen
Beispiele helfen bei der Orientierung, entscheidend ist aber Ihre eigene Situation. Der Rechner stellt Ihren bisherigen Riester-Weg und das neue Altersvorsorgedepot nebeneinander, mit Ihren Eckdaten und Annahmen, die Sie selbst anpassen können.
Riester oder Altersvorsorgedepot? Ihr persönlicher Vergleich
Sehen Sie in wenigen Angaben, wie sich Zulagen, Steuervorteil und Endkapital der bisherigen Riester-Rente und des neuen Altersvorsorgedepots unterscheiden. Alle Annahmen können Sie selbst verändern.
Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?
Die Modellrechnung zeigt die Richtung. Ob Riester behalten, wechseln oder ab 2027 neu einsteigen, hängt von Einkommen, Familie und bestehenden Verträgen ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen, kostenlos und ohne Produktdruck.
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Für wen lohnt sich eine individuelle Prüfung besonders?
Berufseinsteiger unter 25
Langer Anlagehorizont und bei unmittelbarer Förderberechtigung einmalig 200 € Bonus zusätzlich zur Grundzulage.
Familien mit Kindern
Kinderzulagen können die Förderquote deutlich erhöhen. Ihre Höhe hängt vom maßgeblichen Beitrag und der Kinderzahl ab.
Bestehender Riester-Vertrag
Bestandsschutz gilt, trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf Garantien und aktuellen Vertragswert.
Selbständige und Freiberufler
Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte individuell geprüft werden.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 verabschiedet und der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt hat.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er genießt Bestandsschutz und läuft mit der bisherigen Förderlogik weiter, wenn Sie nichts unternehmen. Alternativ können Sie ab 2027 in die neue Fördersystematik wechseln oder das Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen. Ein Rückwechsel in die bisherige Riester-Förderung ist danach nicht mehr möglich, weshalb sich eine Prüfung vor einem solchen Schritt lohnt.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um zu wechseln?
Nein, eine Kündigung ist dafür grundsätzlich nicht nötig und kann sogar wirtschaftlich nachteilig sein, weil dabei unter Umständen bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Je nach Vertrag lässt sich gefördertes Vermögen stattdessen förderunschädlich übertragen.
Kann ich ab 2027 noch einen klassischen Riester-Vertrag nach alter Förderlogik neu abschließen?
Nein. Bestehende Altverträge laufen unverändert weiter, aber neu abschließen lässt sich ab 2027 nur noch nach der neuen Systematik, also als Altersvorsorgedepot oder als Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.
Wie hoch ist die staatliche Förderung genau?
Bei unmittelbar Förderberechtigten gibt es für die ersten 360 € Eigenbeitrag 50 Cent Zulage je Euro, für weitere Einzahlungen bis 1.800 € jeweils 25 Cent je Euro. Das ergibt maximal 540 € Grundzulage im Jahr, dazu kann eine Kinderzulage kommen. Unter 25-Jährige erhalten bei ihrer ersten unmittelbaren Förderberechtigung zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
Für die Zulagenförderung sind grundsätzlich mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr erforderlich. Insgesamt können jährlich bis zu 6.840 € in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden, wobei Eigenbeiträge bis 1.800 € bei der Zulagenberechnung berücksichtigt werden.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine lebenslange Rente wie bei Riester?
Ja, eine lebenslange Leibrente ist wählbar. Alternativ kann ein Auszahlplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Anders als die Leibrente bietet er aber keine lebenslange Zahlungsgarantie.
Kann ich vorzeitig auf mein Kapital zugreifen?
Nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen förderunschädlich, etwa im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum. Andere vorzeitige Entnahmen können als schädliche Verwendung gelten, wodurch Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen sind.
Wie sicher ist mein Geld im Altersvorsorgedepot?
Ohne Garantieoption unterliegt das Kapital dem Marktrisiko, der Wert kann also schwanken. Wer das nicht möchte, kann sich für ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie entscheiden. Fondsanteile zählen grundsätzlich zum Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Fondsgesellschaft.
Was passiert im Todesfall mit dem Vertragsvermögen?
Es ist grundsätzlich vererbbar. Dabei können jedoch erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzuzahlen sein. Eine förderunschädliche Übertragung ist insbesondere auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Riester-Rente?
Beim Riester-Altvertrag ist eine Beitragsgarantie von 100 % verpflichtend, beim Altersvorsorgedepot nicht: Je nach Variante gibt es keine, 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Die Grundzulage steigt von bis zu 175 € auf bis zu 540 € im Jahr bei unmittelbarer Förderberechtigung, die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind. Neu abschließen lässt sich ab 2027 nur noch nach der neuen Systematik, bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 % gedeckelt. Die Konditionen anderer Produkte können abweichen und stehen zum Start 2027 teils noch nicht fest. Wir vergleichen sie für Sie, sobald die Produkte am Markt sind.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase werden Erträge nicht laufend besteuert. Die Leistungen aus dem geförderten Teil werden in der Auszahlungsphase nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, grundsätzlich nur auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden gesondert behandelt. Bei hohem Steuersatz im Ruhestand kann die nachgelagerte Besteuerung ungünstiger wirken, deshalb lohnt sich eine individuelle Rechnung.
Können Selbständige ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Der Kreis der Förderberechtigten wird auf viele Selbständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke ausgeweitet. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Wer bietet das Altersvorsorgedepot an?
Zertifizierte Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Nach Angaben der Bundesregierung wird ein kostengünstiges Standardprodukt bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein. Welche Produkte und Konditionen zum Start tatsächlich am Markt sind, steht teils noch nicht fest. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen für Sie, sobald die Angebote vorliegen.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen: Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren soll der Staat monatlich 10 € in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Sie ist ein eigenes Vorhaben neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene, Einzelheiten der Umsetzung können sich noch ändern.
Quellen und Stand
Stand dieser Seite: 8. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Die Angaben werden bei Änderungen der Gesetzeslage oder der Produktdetails aktualisiert.
- Bundesministerium der Finanzen: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen, Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 27. März 2026)
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