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DDoS-Angriff auf den Onlineshop: Wenn der Umsatz plötzlich stillsteht
Es ist der zweite Adventssonntag, der umsatzstärkste Tag im Jahr. Ihr Onlineshop ist seit dem Vormittag nicht erreichbar. Die Seite lädt endlos, Kunden schreiben verärgerte Nachrichten über soziale Netzwerke, und die Konkurrenz freut sich über jeden Besucher, der weiterzieht. Ihr Hoster meldet, dass die Server von Millionen Anfragen gleichzeitig überflutet werden.
So sieht ein DDoS-Angriff aus, und er ist häufiger, als viele denken. Nach der Wirtschaftsschutz-Studie des Digitalverbands Bitkom hat ein Viertel der deutschen Unternehmen bereits einen Schaden durch solche Angriffe erlitten. Unter kleinen und mittleren Unternehmen zählen sie nach einer aktuellen Befragung mit 42 Prozent zu den häufigsten erfolgreichen Angriffsarten. Für Onlinehändler kommt der gefährlichste Zeitraum jetzt: das Weihnachtsgeschäft.
Was ist ein DDoS-Angriff?
DDoS steht für Distributed Denial of Service, auf Deutsch etwa verteilte Dienstblockade. Dabei wird ein Server, eine Webseite oder ein ganzes Netzwerk mit so vielen automatisierten Anfragen überflutet, dass es unter der Last zusammenbricht. Normale Kunden kommen dann nicht mehr durch.
Die Anfragen stammen meist aus Netzwerken gekaperter Geräte, sogenannten Botnetzen. Das können infizierte Rechner, Router oder vernetzte Geräte überall auf der Welt sein. Nach Darstellung eines IT-Sicherheitsexperten in der Fachschulung, an der wir im Oktober teilgenommen haben, werden solche Angriffe inzwischen als Dienstleistung angeboten. Wer jemandem schaden will, muss sie nicht selbst durchführen können.
Wie schnell es auch öffentliche Stellen trifft, zeigte Mitte Oktober 2026 ein mehrstündiger DDoS-Angriff auf das Landratsamt Cham in Bayern, der das Netzwerk und angeschlossene Gemeinden beeinträchtigte. Daten wurden nach Angaben der Behörde dabei nicht gestohlen. Es reichte, die Systeme lahmzulegen.
Warum greifen Täter mit DDoS an, wenn sie nichts stehlen?
Diese Frage kam auch in der Fachschulung auf, und die Antwort der Experten war aufschlussreich. Anders als bei Erpressung oder Datendiebstahl geht es bei DDoS meist nicht um direkte Bereicherung. Häufige Motive sind Sabotage, etwa um einen Wettbewerber in einer wichtigen Verkaufsphase auszubremsen, oder politisch motivierter Aktivismus gegen Behörden und Organisationen. Manchmal dient ein DDoS-Angriff auch als Ablenkung, während an anderer Stelle eingebrochen wird, oder als Druckmittel, um anschließend Geld für das Ende der Attacke zu verlangen.
Für Sie als Unternehmer ist das Motiv am Ende zweitrangig. Entscheidend ist, wie lange Ihr Vertriebskanal ausfällt und wer den Schaden trägt. Genau das sollten Sie vor dem Weihnachtsgeschäft klären. Vereinbaren Sie hier einen kostenlosen Beratungstermin.
Ein Praxisfall: 24.000 Euro Schaden in wenigen Stunden
In der Fachschulung wurde ein anonymisierter Schadenfall eines Modehändlers vorgestellt, der den Großteil seines Umsatzes über den eigenen Webshop erzielte. Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft brach der Zugriff auf die Seite zusammen. Ursache war eine gezielte DDoS-Attacke.
Die Spezialisten des Krisendienstleisters analysierten den Angriff und stabilisierten die Server-Infrastruktur in kurzer Zeit. Trotzdem war der Shop mehrere Stunden nicht erreichbar. Der Ertragsausfall lag bei 15.000 Euro, dazu kamen 9.000 Euro für IT-Forensik und Stabilisierung. Die Cyberversicherung übernahm beides.
Der Schadenregulierer ordnete den Fall nüchtern ein: Hier blieb der Schaden überschaubar, weil die Hilfe sehr schnell kam. Das ist nicht in jedem Fall so. Und nur weil die Seite wieder läuft, kommen die verlorenen Umsätze nicht zurück.
Welche Versicherung zahlt den Umsatzausfall?
Viele Händler gehen davon aus, dass ihre Ertragsausfallversicherung einspringt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung setzt in aller Regel einen Sachschaden voraus, etwa einen Brand, einen Wasserschaden oder einen Einbruch. Ein DDoS-Angriff beschädigt aber keine Sache. Die Server sind intakt, sie sind nur überlastet.
Diese Lücke schließt die Cyber-Betriebsunterbrechung als Baustein der Cyberversicherung für Unternehmen. Sie ersetzt den Ertragsausfall, der durch einen Cyberangriff entsteht, und übernimmt in der Regel auch die Kosten für Forensik und Wiederherstellung. Achten Sie dabei auf zwei Punkte. Viele Tarife sehen eine zeitliche Selbstbeteiligung vor, also eine Anzahl von Stunden, die der Ausfall mindestens dauern muss. Und die Berechnung unterscheidet sich: Manche Tarife verlangen einen genauen Nachweis des entgangenen Ertrags, andere arbeiten mit einem vorher vereinbarten Tagessatz, was die Regulierung deutlich vereinfacht.
Wie schützen Sie Ihren Onlineshop vor DDoS?
Der wichtigste Ansprechpartner ist Ihr Hosting-Anbieter. Fragen Sie konkret nach, ob und in welchem Umfang ein DDoS-Schutz enthalten ist und wie schnell im Angriffsfall reagiert wird. Viele Anbieter bieten Schutzdienste an, die schädlichen Datenverkehr herausfiltern, bevor er Ihren Server erreicht.
Planen Sie außerdem, was passiert, wenn der Shop trotzdem ausfällt. Wie erreichen Sie Ihre Kunden? Gibt es einen alternativen Bestellweg? Wer kommuniziert in den sozialen Netzwerken? Diese Fragen gehören in einen Notfallplan für Cyberangriffe, der vor dem Weihnachtsgeschäft stehen sollte.
Häufige Fragen zu DDoS-Angriffen
Wie lange dauert ein DDoS-Angriff?
Von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen. Mit professioneller Abwehr lassen sich viele Angriffe innerhalb weniger Stunden eindämmen.
Werden bei einem DDoS-Angriff Daten gestohlen?
In der Regel nicht. Ziel ist die Überlastung der Systeme. Manchmal dient der Angriff aber als Ablenkung für andere Aktivitäten, deshalb sollte er immer untersucht werden.
Zahlt die Ertragsausfallversicherung bei einem DDoS-Angriff?
Meist nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt. Den Umsatzausfall deckt die Cyber-Betriebsunterbrechung einer Cyberversicherung.
Lohnt sich eine Cyberversicherung für kleine Onlineshops?
Gerade für sie, denn wenn der Shop der wichtigste Vertriebskanal ist, trifft jeder Ausfall direkt den Umsatz. Der Beitrag richtet sich nach Umsatz und gewünschtem Schutz.
Fazit: Vor dem Weihnachtsgeschäft prüfen, nicht danach
Ein DDoS-Angriff stiehlt nichts und zerstört nichts, und genau deshalb fällt er durch viele klassische Versicherungen. Wer einen Großteil seines Umsatzes online macht, sollte die Cyber-Betriebsunterbrechung deshalb genauso ernst nehmen wie den Schutz gegen Feuer oder Einbruch. Jetzt, vor der umsatzstärksten Zeit des Jahres, ist der richtige Moment für diese Prüfung.
Als Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie den Markt und achten auf die Details, die im Schadenfall zählen: zeitliche Selbstbeteiligung, Tagessatz und Soforthilfe. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Hier vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin. Oder rufen Sie uns an unter 040 603 1081.

