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Schuhregal im Treppenhaus? Warum aus Nachbarschafts-Idylle schnell ein teurer Albtraum werden kann
Jeder kennt es: Man kommt nach einem langen Arbeitstag nach Hause und stolpert beinahe über die Schuhe des Nachbarn, weicht dem Kinderwagen von Familie Meier aus und quetscht sich am Fahrrad des Studenten aus dem Dachgeschoss vorbei. Was im ersten Moment wie ein alltägliches Ärgernis wirkt, ist in Wahrheit ein Thema, das bei uns in der Versicherungsberatung immer wieder für ernste Anfragen sorgt. Denn die Frage „Was darf im Treppenhaus stehen?“ ist weit mehr als eine Frage der Ordnung – sie berührt die Sicherheit aller Bewohner und kann im Schadensfall gravierende finanzielle Folgen haben.
Wir bei Oeconomia möchten Ihnen heute zeigen, worauf Sie achten müssen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und warum ein scheinbar harmloses Schuhregal Ihre private Haftpflichtversicherung an ihre Grenzen bringen kann.
Die Rechtslage: Das Treppenhaus ist kein erweiterter Wohnraum
Auch wenn es sich so anfühlt, als gehöre der Bereich vor der eigenen Wohnungstür ein bisschen zu uns, ist die rechtliche Lage eindeutig: Treppenhäuser, Hausflure und Eingangsbereiche sind Gemeinschaftseigentum und – das ist der entscheidende Punkt – offizielle Flucht- und Rettungswege.
Stellen Sie sich vor, es bricht ein Feuer aus. Dichter Rauch erschwert die Sicht. In solchen Momenten müssen Sie, Ihre Familie und Ihre Nachbarn das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Gleichzeitig müssen Rettungskräfte wie die Feuerwehr mit voller Ausrüstung ungehindert zu Ihnen gelangen. Jeder Gegenstand, der diesen Weg auch nur geringfügig blockiert, wird zur lebensgefährlichen Falle.
Aus diesem Grund sind folgende Dinge grundsätzlich im Treppenhaus verboten:
- Brennbare Materialien: Kartons, Altpapier, Müllsäcke.
- Sperrige Gegenstände: Fahrräder, Möbel, große Kisten.
- Alles, was den Durchgang wesentlich verengt.
Hier gibt es keinen Spielraum, denn der Brandschutz und die Sicherheit haben absoluten Vorrang.
Kinderwagen, Rollator & Co. – Die häufigsten Streitpunkte in der Praxis
Nun gibt es natürlich Gegenstände, bei denen die Situation nicht ganz so schwarz-weiß ist. Dazu gehören vor allem Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle. Hier hat sich eine Duldungspraxis etabliert, die jedoch an klare Bedingungen geknüpft ist:
- Keine Blockade: Der Gegenstand darf den Fluchtweg nicht versperren. Die vorgeschriebene Mindestbreite des Fluchtwegs muss immer frei bleiben.
- Keine Alternative: Es darf keine zumutbare, alternative Abstellmöglichkeit (z. B. ein Fahrradkeller, ein Abstellraum oder ein ausreichend großer Aufzug) geben.
- Anweisung des Bewohners: Der Bewohner muss auf das Hilfsmittel angewiesen sein.
Ist der Transport in die eigene Wohnung ohne Weiteres möglich – etwa durch einen Fahrstuhl – oder ist der Hausflur besonders eng, kann der Vermieter das Abstellen im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten.
Ein Fall aus unserer Beratungspraxis
Kürzlich kam ein Mandant zu uns, dessen Besucher im Treppenhaus über das Schuhregal seines Nachbarn gestolpert war und sich den Arm gebrochen hatte. Die Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadenersatz landeten prompt beim Nachbarn. Dessen private Haftpflichtversicherung prüfte sehr genau, ob hier nicht eine grobe Fahrlässigkeit vorlag, da das Regal den Fluchtweg verengte. Solche Fälle zeigen: Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zu einem Rechtsstreit führen, der nicht nur teuer wird, sondern auch das Nachbarschaftsverhältnis nachhaltig zerstört.
Der Teufel steckt im Detail: Von Schuhregalen bis zur Deko
Und wie sieht es mit den kleineren Dingen aus?
- Schuhe: Ein Paar Schuhe, das kurz zum Trocknen vor der Tür steht, wird meist geduldet. Ein dauerhaftes Schuhregal mit mehreren Paaren ist jedoch unzulässig. Es behindert die Reinigung, stellt eine Stolperfalle dar und kann das ästhetische Empfinden der Gemeinschaft stören.
- Fußmatten & Willkommensschilder: Solange sie flach anliegen, keine Stolpergefahr darstellen und direkt vor der eigenen Tür platziert sind, sind sie in der Regel erlaubt.
- Dekoration: Bilder oder ein schlichter Türkranz sind meist unproblematisch. Größere Pflanzenkübel oder andere Dekorationsobjekte, die in den Fluchtweg hineinragen, sind jedoch nicht gestattet.
Denken Sie daran: Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters kann im Schadensfall die Leistung kürzen oder den Verursacher in Regress nehmen, wenn Brandschutzvorschriften oder klare Regeln der Hausordnung missachtet wurden.
Unser Rat als unabhängiger Versicherungsmakler: Prävention ist der beste Schutz
Als unabhängige Versicherungsmakler handeln wir im Sinne unserer Mandanten und nicht im Interesse einer bestimmten Gesellschaft. Unsere Erfahrung zeigt, dass die besten Versicherungen die sind, die man nie in Anspruch nehmen muss. Deshalb geben wir Ihnen klare Handlungsempfehlungen:
- Blick in die Hausordnung: Werfen Sie einen genauen Blick in Ihren Mietvertrag und die geltende Hausordnung. Meist sind hier die wichtigsten Regeln klar formuliert.
- Suchen Sie das Gespräch: Bevor Sie etwas im Hausflur abstellen, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und der Hausverwaltung. Oft lassen sich unkomplizierte, gemeinsame Lösungen finden, die für alle passen.
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Eine gute private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn doch einmal jemand durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt. Als unabhängige Experten prüfen wir für Sie, ob Ihr aktueller Tarif auch solche Fälle ausreichend abdeckt oder ob es Deckungslücken gibt.
Ein aufgeräumtes Treppenhaus ist mehr als nur schön anzusehen – es ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit und zum Frieden in der Hausgemeinschaft. Ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn oder ein Anruf bei der Hausverwaltung kann Ihnen viel Ärger und hohe Kosten ersparen.