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Barrierefreier Umbau trotz Vermieter-Blockade: Wer zahlt eigentlich den Anwalt?

Sie möchten Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen – auf eigene Kosten, ohne dem Vermieter einen Cent zu berechnen. Klingt fair, oder? Das dachte auch ein älteres Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern. Was folgte, war monatelanger Stress, eine Klage und eine Frage, die viele Mieter nicht auf dem Schirm haben: Wer kommt für die Anwaltskosten auf, wenn der Vermieter einfach schweigt?

Ein aktuelles Urteil gibt eine klare Antwort – und zeigt gleichzeitig, warum eine Rechtsschutzversicherung im Alltag mehr wert ist als die meisten Menschen glauben.

Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller Schutz solche Fälle abdeckt? Dann sprechen Sie kurz mit uns: → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

Was steckt hinter dem Fall – und warum betrifft er viele von uns?

Ein älteres Ehepaar bittet seine Vermieterin um Zustimmung für einen barrierefreien Badumbau. Eigene Kosten, gesetzlicher Anspruch, klarer Fall. Die Vermieterin reagiert: gar nicht. Wochen vergehen, Monate vergehen. Das Paar bleibt ohne Antwort.

Am Ende bleibt nur der Klageweg. Erst vor Gericht lenkt die Vermieterin ein – fordert aber 7.000 Euro Kaution für einen späteren Rückbau, was durchaus üblich ist. Man einigt sich. Doch wer zahlt die Anwaltskosten, die nur deshalb entstanden sind, weil monatelang geschwiegen wurde?

Das Amtsgericht Neubrandenburg (Az. 109 C 353/23) entschied eindeutig: die Vermieterin. Denn laut § 554 BGB haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zu barrierefreien Umbauten. Wer diesen Anspruch wissentlich ignoriert und damit einen Rechtsstreit erzwingt, trägt die Konsequenzen – inklusive Verfahrenskosten.

Das klingt nach Gerechtigkeit. Und ist es auch. Aber nur, weil das Paar den langen Weg durch die Instanzen gegangen ist.

Was wäre passiert, ohne Rechtsschutz?

In unserer Beratungspraxis erleben wir es regelmäßig: Menschen, die eindeutig im Recht sind, scheuen den Gang zum Anwalt. Nicht weil sie Angst vor dem Ergebnis haben – sondern wegen der Kosten. Eine erste anwaltliche Beratung, ein Mahnschreiben, eine Klage: Das summiert sich schnell auf mehrere Tausend Euro, bevor überhaupt ein Richter das erste Mal hinschaut.

Hätte das Ehepaar aus diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung gehabt, wäre die Rechnung einfach: entweder die Kosten selbst tragen – oder klein beigeben und auf das eigene Recht verzichten. Beides ist unbefriedigend.

Eine gute Rechtsschutzversicherung schafft hier Waffengleichheit. Sie übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten – und gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Recht tatsächlich durchzusetzen.

Nicht jede Rechtsschutzpolice schützt gleich gut

Jetzt wird es wichtig, denn hier liegt die häufigste Falle: Viele Menschen denken, sie haben Rechtsschutz – und merken im Ernstfall, dass genau ihr Streit nicht abgedeckt ist.

Welche Bausteine brauche ich als Mieter?

Für Mietstreitigkeiten wie den oben beschriebenen benötigen Sie explizit den Baustein Mietrecht in Ihrer Rechtsschutzpolice. Wer nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat – die oft günstig als Add-on beim Kfz-Vertrag mitläuft – ist hier schlicht nicht versichert.

Was ist mit Wartezeiten?

Die meisten Rechtsschutzpolicen haben eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Das bedeutet: Sie können eine Versicherung nicht erst abschließen, wenn der Brief vom Vermieter bereits auf dem Tisch liegt. Wer vorausschauend handelt, hat den Vorteil – wer wartet, steht im Regen.

Selbstbehalt und Deckungssumme – worauf achten?

Ein Selbstbehalt kann die Prämie deutlich senken, birgt aber das Risiko, dass kleinere Streitigkeiten finanziell nicht mehr lohnenswert erscheinen. Wir bei Oeconomia prüfen bei jeder Empfehlung, ob der gewählte Selbstbehalt zur tatsächlichen Nutzungswahrscheinlichkeit passt – das ist kein Einheitsrezept.

Ein Beispiel aus unserer Beratung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir solche Situationen gut. Ein Kunde kam vor einigen Monaten zu uns, weil sein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen wollte, die ihm deutlich zu hoch erschien. Dank seiner bestehenden Rechtsschutzversicherung ließ er die Forderung von einem Fachanwalt prüfen. Ergebnis: Die Erhöhung war in der geforderten Höhe nicht zulässig. Der Vermieter ruderte zurück.

Ohne Rechtsschutz hätte dieser Kunde die Erhöhung wahrscheinlich akzeptiert – aus Angst vor einem Verfahren, das er sich finanziell nicht hätte leisten wollen. Mit Versicherung hatte er die Freiheit, einfach auf sein Recht zu bestehen.

Rechtsschutz ist keine Luxus-Absicherung

Viele Menschen verbinden Rechtsschutzversicherungen mit Unternehmern oder streitlustigen Persönlichkeiten. Das ist ein Irrtum. Tatsächlich sind die häufigsten Einsatzbereiche im Privatbereich völlig alltagsnah:

Mietrecht gehört ebenso dazu wie Streitigkeiten im Straßenverkehr, Probleme mit dem Arbeitgeber oder Auseinandersetzungen mit Handwerkern nach einer Renovierung. Gerade wer zur Miete wohnt, sollte diesen Schutz auf dem Radar haben – denn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter birgt mehr rechtliches Potenzial als man zunächst denkt.

Übrigens: Wer umfassend vorsorgen möchte, sollte auch eine private Haftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand haben – denn die schützt Sie, wenn Sie anderen gegenüber in die Pflicht genommen werden. Beides zusammen ergibt ein solides Fundament für Ihren privaten Versicherungsschutz.

Was sollten Sie jetzt tun?

Schauen Sie kurz in Ihre Unterlagen: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Deckt diese auch Mietrecht ab? Und wann haben Sie den Vertrag zuletzt geprüft?

Wenn Sie unsicher sind – kein Problem. Genau dafür sind wir da. Als unabhängige Versicherungsmakler mit über 45 Jahren Erfahrung analysieren wir Ihren bestehenden Schutz und zeigen Ihnen, wo Lücken bestehen. Ohne Verkaufsdruck, ohne Standardlösung von der Stange.

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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren