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Cannabis auf Rezept: Warum Apotheken boomen – und was das für Deine Versicherung bedeutet

Seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes erleben Apotheken in Deutschland einen regelrechten Boom. Während die zweite Säule – also der geplante freie Genusskonsum über Clubs oder den Eigenanbau – noch immer auf sich warten lässt, hat sich ein klarer Gewinner etabliert: die Cannabis-Apotheken. Sie versorgen immer mehr Menschen mit medizinischem Cannabis – rechtlich einwandfrei, qualitativ hochwertig und (vermeintlich) ohne Risiko. Doch ganz so einfach ist es nicht. Besonders aus Sicht der Versicherbarkeit ergeben sich neue Herausforderungen, über die kaum jemand spricht.

Apotheken im Aufwind – ein legaler Shortcut zur Versorgung

Die medizinische Cannabisversorgung über Apotheken boomt. Kein Wunder:

  • Telemedizinische Konsultation, oft innerhalb von Minuten.
  • Rezept digital erhalten, per E-Mail oder App.
  • Cannabis legal und diskret per Post, mit geprüfter Qualität, Dosierungsangaben und Laboranalysen.

Was früher aufwendige Verfahren mit langem Leidensweg und Gutachten erforderte, funktioniert heute mit wenigen Klicks – oft für unter 20 Euro. Plattformen wie Dr. Ansay, DoktorABC oder Anbieter auf Messen wie der Mary Jane in Berlin ermöglichen eine Versorgung, die rechtlich gedeckt und pharmazeutisch einwandfrei ist.

Die andere Seite: Versicherungsrisiken durch Telemedizin-Diagnosen

Doch der „leichte“ Zugang hat eine Schattenseite – besonders für all jene, die in Zukunft Versicherungsverträge abschließen oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Warum? Weil jede gestellte Diagnose – ob korrekt oder nur „pro forma“ – juristisch und versicherungstechnisch wirksam ist.

👉 Was passiert beim Rezeptprozess?

Der Tele-Arzt muss laut Gesetz eine Diagnose stellen, um ein Rezept auszustellen. Dafür genügt bei vielen Plattformen eine digitale Selbstauskunft wie „Schlafstörungen“ oder „chronische Schmerzen“. Eine Rückfrage oder Untersuchung findet oft nicht statt.

Das Problem:

  • Schlafstörungen = psychische Erkrankung?
  • Rückenschmerzen = Verdacht auf Bandscheibenvorfall?
  • Innere Unruhe = psychosomatisches Leiden?

Alle diese Angaben landen in der Patientenakte – auch wenn sie vielleicht nur aus Konsumabsicht gemacht wurden. Und genau das kann Dir später auf die Füße fallen.

Was Versicherer sehen – und warum das gefährlich werden kann

1. 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Bei jeder neuen Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wirst Du gefragt:

„Gab es in den letzten fünf Jahren ambulante Behandlungen, Diagnosen oder Beschwerden?“

Wenn Du jetzt Cannabis auf Rezept bekommen hast – auf Basis von „Schlafstörungen“ – ist das eine relevante Angabe. Und wenn Du dies verschweigst, kann das im Leistungsfall zum Problem werden. Denn:

  • Der Versicherer prüft rückwirkend Deine Krankenakte.
  • Die ePA (elektronische Patientenakte) speichert Diagnosen oft nahtlos – und dauerhaft.
  • Selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Diagnosen meldet, kann der BU-Versicherer im Leistungsfall Auskünfte bei Ärzten oder Kliniken einholen.

2. 

Was zählt als Vorerkrankung?

Was harmlos klingt, kann versicherungsrechtlich schwer wiegen:

  • Psychische Beschwerden = Ausschlusskriterium oder Zuschlag bei BU.
  • Orthopädische Probleme = Risikofaktor bei Krankentagegeld.
  • Medikamentöse Behandlung mit Cannabis = potenzieller Streitpunkt bei Leistungsprüfung.

 

Verharmlosung im Alltag – ernsthafte Folgen in der Zukunft

Auf der Mary Jane-Messe war zu beobachten, wie einfach es für Besucher war, an Cannabis zu kommen:

Ein Termin in der Video-Box, 15 Euro, kurze Angabe der Beschwerden – und wenige Stunden später wurde das Produkt direkt zur Messe geliefert. Für viele ein lustiger Gag, ein „Legal High“. Doch die Langzeitfolgen werden selten bedacht.

Die Wahrheit ist:

Wer Cannabis über eine medizinische Verordnung konsumiert, erklärt sich gleichzeitig einverstanden mit einer konkreten Diagnose – ob sie nun tatsächlich zutrifft oder nicht.

 

Was also tun? Empfehlungen für verantwortungsbewussten Konsum

Wenn Cannabis für Dich (noch) nicht medizinisch notwendig ist, sondern Du es vor allem für den Eigenbedarf nutzen möchtest, solltest Du ernsthaft über Alternativen nachdenken:

🔹 

Homegrow

Legal möglich – kein Rezept, keine Diagnose, kein Versicherungsrisiko.

🔹 

Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club (CSC)

Rechtskonformer Zugang zu Genusscannabis – ohne ärztliche Diagnosen oder Telemedizin-Fallen.

🔹 

Kein Gebrauch medizinischer Rezepte für Freizeitkonsum

Wenn Du nicht krank bist, brauchst Du keine Diagnose. Alles andere ist langfristig riskant – insbesondere bei wichtigen Versicherungen wie BU, RisikoLV, KTG oder PKV.

 

Fazit: Qualität ja – aber nicht um jeden Preis

Apotheken bieten ohne Frage eine saubere, qualitativ hochwertige und sichere Versorgung mit Cannabis. Und ja – sie sind aktuell dem Schwarzmarkt weit überlegen. Aber:

Der Boom über Telemedizin ist eine rechtliche Grauzone – und ein potenzielles Minenfeld für Deine Versicherbarkeit.

Wenn Du heute aus reiner Konsumlust eine medizinische Indikation vorspiegelst, könnte Dir das in zehn Jahren teuer zu stehen kommen. Nicht, weil der Konsum strafbar wäre – sondern weil Du mit einem Klick eine Diagnose akzeptierst, die Du dann irgendwann verschweigen musst.

 

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