Hundehaftpflicht
Hundehaftpflicht: Auch der liebste Hund kann teuer werden
Der Hund reißt sich beim Spaziergang los, ein Radfahrer stürzt, und plötzlich steht eine fünfstellige Rechnung im Raum. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für Tierhalter eine strenge Haftung vor: Sie haften für Schäden, die Ihr Hund anrichtet, auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben. Die Hundehaftpflicht ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen für Hundehalter. In vielen Bundesländern ist sie sogar vorgeschrieben.
- Versicherungsmakler in Hamburg seit 1976
- An keine Gesellschaft gebunden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- 1Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
- 2Was leistet die Hundehaftpflicht?
- 3Worauf kommt es im Tarif an?
Überblick
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Das entscheidet das Landesrecht, eine bundesweite Regelung gibt es nicht. Nach den aktuellen Übersichten gilt die Pflicht für alle Hunde in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bremen hat seine Regeln zuletzt neu gefasst und wird in aktuellen Übersichten ebenfalls mit allgemeiner Pflicht geführt, hier lohnt der Blick in die geltende Verordnung. In den übrigen Ländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Hunde, etwa für als gefährlich eingestufte Listenhunde oder große Hunde. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach diesen Übersichten keine Versicherungspflicht.
Einige Länder schreiben zusätzlich Mindestdeckungssummen vor, in Berlin zum Beispiel eine Million Euro für Personen- und Sachschäden. Die Regeln ändern sich, deshalb sollten Sie im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Ob mit oder ohne Pflicht gilt: Ohne Versicherung haften Sie persönlich und unbegrenzt.
Im Detail
Was leistet die Hundehaftpflicht?
Sie bezahlt berechtigte Ansprüche Dritter, wenn Ihr Hund Personen verletzt oder Sachen beschädigt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Privathaftpflicht reicht hierfür nicht aus, denn Hunde sind dort in der Regel nicht mitversichert. Kleine Haustiere wie Katzen sind dagegen oft eingeschlossen. Ein eigener Vertrag für den Hund ist also nötig.
Im Detail
Worauf kommt es im Tarif an?
Wichtig ist eine hohe Deckungssumme, denn schwere Personenschäden können sehr teuer werden. Zu prüfen sind außerdem der Schutz bei fremden Hundeführern, etwa wenn Freunde oder Gassigeher den Hund ausführen, die Absicherung von Schäden durch ungewollte Deckakte, Mietsachschäden durch den Hund, der Schutz im Ausland und die Mitversicherung von Welpen. Auch die Frage, ob Ihre Rasse im Tarif Einschränkungen hat, gehört vor den Abschluss geklärt.
Aus der Praxis
Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis
Häufig zeigt sich folgendes Muster: Ein Hundehalter lässt sich für zwei Wochen von Bekannten vertreten. Der Hund erschrickt, es kommt zu einem Unfall, und erst dann fällt auf, dass der Vertrag Schäden durch fremde Hundeführer ausschließt. Solche Details entscheiden darüber, ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Im Detail
Hundehaftpflicht, Hunde-OP und Rechtsschutz: Wie ergänzen sie sich?
Die Hundehaftpflicht schützt vor Ansprüchen anderer. Die Kosten für die Behandlung Ihres eigenen Tieres deckt sie dagegen nicht ab. Dafür gibt es die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung. Wer zugleich wissen möchte, wie sich die Absicherung insgesamt zusammensetzt, schaut sich die Privathaftpflicht an. Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Haftung
Warum Sie als Hundehalter auch ohne Verschulden haften
Das deutsche Recht behandelt Hunde als sogenannte Luxustiere. Für sie gilt nach § 833 BGB die Gefährdungshaftung. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie unaufmerksam waren oder Ihren Hund schlecht erzogen haben. Es reicht, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat, der Hund springt, zieht, bellt oder erschreckt jemanden. Diese Haftung hat keine gesetzliche Obergrenze, Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen.
Privathaftpflicht
Deckt meine Privathaftpflicht den Hund mit ab?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die private Haftpflichtversicherung den Hund schon mit abdeckt. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche sind dort meist mitversichert, Hunde und Pferde dagegen nicht. Mehr dazu: Haftpflicht für Haustierbesitzer: Was wichtig ist.
Deckungssumme
Welche Deckungssumme braucht eine gute Hundehalterhaftpflicht?
Sachschäden sind ärgerlich, aber meist überschaubar. Wirklich gefährlich werden Personenschäden: Stürzt ein Radfahrer oder eine ältere Fußgängerin schwer, kommen schnell Behandlungskosten, Reha, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente zusammen. Krankenkassen und Rentenversicherungsträger holen sich ihre Leistungen anschließend beim Verursacher zurück.
Stiftung Warentest berücksichtigt für ihren Grundschutz nur Tarife mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme. In unserer Beratung empfehlen wir, eher darüber zu gehen und mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu wählen. Wichtig ist außerdem, dass diese Summe für eine einzelne geschädigte Person in voller Höhe gilt. Mehr dazu: Hundehalterhaftpflicht: Worauf es wirklich ankommt.
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Häufige Fragen
Fragen zu Hundehaftpflicht
Ab wann muss ein Welpe versichert sein?
Das regeln die Länder unterschiedlich. Viele Tarife schließen Welpen bis zu einem bestimmten Alter in den Vertrag der Eltern oder des Halters ein, wir klären das vor dem Abschluss.
Gilt die Hundehaftpflicht auch im Ausland?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Verträge gelten weltweit oder in Europa, teilweise zeitlich begrenzt.
Sind Listenhunde versicherbar?
Das hängt von Rasse, Bundesland und Anbieter ab. Wir sagen Ihnen vorab, welche Möglichkeiten es gibt.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Gassigeher?
Nur wenn fremde Hundeführer im Tarif eingeschlossen sind. Das sollten Sie vorab prüfen.
Haftet der Hundehalter auch ohne Verschulden?
Ja, nach § 833 BGB gilt für Hunde die Gefährdungshaftung. Es reicht, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.
Deckt die Privathaftpflicht meinen Hund?
In aller Regel nicht. Hunde und Pferde sind dort meist nicht mitversichert, Katzen und Kleintiere dagegen oft.
Welche Deckungssumme empfehlen Sie?
In unserer Beratung mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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