Privathaftpflicht
Privathaftpflicht: Der Schutz, den man erst vermisst, wenn es zu spät ist
Ein Moment der Unachtsamkeit reicht. Das Smartphone rutscht beim Möbeltragen aus der Hand und trifft das Parkett des Vermieters, ein Radfahrer wird übersehen, ein Wasserhahn bleibt offen. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit seinem gesamten Vermögen. Wir prüfen, ob Ihr Schutz im Ernstfall wirklich trägt.
- Versicherungsmakler in Hamburg seit 1976
- An keine Gesellschaft gebunden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- 1Ist die Deckungssumme hoch genug?Wir empfehlen mindestens 50 Millionen Euro.
- 2Sind die typischen Lücken geschlossen?Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Kinder unter sieben Jahren.
- 3Passt der Vertrag zu Ihrem Leben?Familie, Haus, Hund oder Ausland ändern den Bedarf.
Leistung
Was leistet eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie erfüllt zwei Aufgaben zugleich. Zum einen bezahlt sie berechtigte Schadenersatzforderungen, wenn Sie Personen, fremde Sachen oder deren Vermögen schädigen. Zum anderen wehrt sie unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht. Zuerst prüft die Versicherung, ob Sie überhaupt haften, dann stellt sie sich schützend vor Sie. Die rechtliche Grundlage ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch, wer einem anderen schuldhaft Schaden zufügt, muss ihn ersetzen (§ 823 BGB).
Personenschäden
Heilbehandlung, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall lebenslange Pflege einer verletzten Person.
Sachschäden
Beschädigte oder zerstörte fremde Sachen, vom Smartphone bis zum Parkett des Vermieters.
Vermögensschäden
Finanzielle Folgen, die Dritten durch Ihr Verhalten entstehen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Versicherung prüft die Forderung und wehrt sie ab, wenn sie nicht berechtigt ist.
Mitversicherte Personen
Je nach Tarif Ihr Ehe- oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder.
Ohne Obergrenze gehaftet
Ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, unter Umständen über Jahre.
Mehr zum Einstieg: Private Haftpflichtversicherung: Warum sie jeder braucht.
Bedarf
Wer braucht eine Privathaftpflicht und wann wird es besonders wichtig?
Praktisch jeder Erwachsene. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, deshalb wird sie oft vergessen oder aufgeschoben. Besonders wichtig wird sie, wenn sich die Lebenssituation ändert.
Auszug und Studium
Mit der ersten eigenen Wohnung kommen Mietsachschäden dazu. Ob Studierende noch über die Eltern versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Dazu: Haftpflicht als Student und Privathaftpflicht für junge Erwachsene.
Familiengründung
Kinder verursachen Schäden, oft ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat. Dazu: Familienhaftpflicht.
Mieter
Wer mietet, haftet für Schäden an der Wohnung. Dazu: Mietsachschäden und Haftpflicht.
Haustiere
Je nach Tier gelten besondere Regeln, bei Hunden und Pferden brauchen Sie eigene Verträge. Dazu: Haftpflicht für Haustierbesitzer.
Ehrenamt und Sport
Wer sich im Verein engagiert oder Sport treibt, sollte den Schutz kennen. Dazu: Ehrenamt und Haftpflicht und Haftpflicht für Sportler.
Hauskauf
Als Eigentümer kommen weitere Risiken hinzu, die eine eigene Absicherung brauchen.
Deckungssumme
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Bei schweren Personenschäden kann es nicht nur um die Heilbehandlung gehen, sondern um Verdienstausfall und lebenslange Pflege. Die Schadensumme kann dann leicht siebenstellig werden. Früher galten drei Millionen Euro als solider Standard, heute ist das zu wenig.
Wir empfehlen in unserer Beratung eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro. Der Unterschied im Jahresbeitrag zwischen einer niedrigen und einer hohen Deckungssumme ist erfahrungsgemäß oft gering, der Unterschied im Schadenfall dagegen enorm. Mehr dazu: Privathaftpflicht: Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?.
Kinder
Kinder unter sieben Jahren: Die Lücke, die viele nicht kennen
Kinder unter sieben Jahren gelten rechtlich als deliktunfähig, im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Sie können für Schäden nicht persönlich haftbar gemacht werden, und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf seinem Schaden sitzen.
Gute Tarife lösen das durch eine besondere Klausel, die Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder, auch Forderungsausfalldeckung genannt. Ob Ihr Vertrag sie enthält, hängt vom Tarif ab, und genau hier unterscheiden sich die Angebote deutlich. Mehr dazu: Haftpflichtversicherung und Kinder: Wann zahlt sie?.
Tarifwahl
Woran erkennen Sie einen guten Tarif?
Auf den ersten Blick sehen Haftpflichttarife ähnlich aus. Der Unterschied steckt in den Bausteinen, die im Schadenfall zählen.
Darauf achten wir
- Hohe Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens 50 Millionen Euro
- Mietsachschäden mit ausreichender Summe mitversichert
- Deckung für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren
- Forderungsausfalldeckung, falls ein Schädiger weder zahlen kann noch versichert ist
- Schutz im Ausland und bei Schäden durch das Internet
Das sollten Sie wissen
- Beim Schlüsselverlust regelt jeder Tarif die Leistung anders
- Für Glasschäden gibt es mit der Glasbruchversicherung eine eigene Lösung
- Neuwert oder nur Zeitwert, das lässt sich an der Prämie nicht ablesen
- Ein günstiger Beitrag kann über Jahre auch einen dünnen Schutz bedeuten
Wir prüfen diese Punkte bei jedem Tarif für Sie, bevor Sie sich entscheiden.
Mieter
Mietsachschäden und Schlüsselverlust
Als Mieter haften Sie für Schäden an der Mietsache, vom Kratzer im Parkett bis zum Riss im Waschbecken. In älteren oder sehr günstigen Policen sind Mietsachschäden häufig ausgeschlossen oder auf sehr niedrige Summen begrenzt. Auch der Schlüsselverlust kann teuer werden: Geht der Haustürschlüssel verloren, kann der Austausch einer Schließanlage notwendig werden. Ob und bis zu welcher Höhe das versichert ist, regelt jeder Tarif anders.
Mehr dazu: Mietsachschäden und Haftpflicht: Was zahlt die Versicherung?.
Grenzen
Wo die Versicherung schweigt
Hier liegt die häufigste Fehlannahme: Die Privathaftpflicht deckt den privaten Alltag, aber nicht alles, was mit Haftung zu tun hat.
Vorsatz
Absichtlich verursachte Schäden sind nie versichert. Das gilt für jede Haftpflicht.
Gefälligkeiten
Wer unentgeltlich hilft, zum Beispiel beim Umzug oder beim Hüten des Hundes einer Freundin, ist nicht in jedem Tarif geschützt. Dazu: Gefälligkeitsschaden: Wann zahlt Ihre Haftpflicht?.
Auslandsschutz
Die meisten modernen Tarife schützen weltweit, aber der Schutz ist zeitlich begrenzt. Dazu: Haftpflicht im Ausland.
Mietwagen
Bei Schäden am Mietwagen endet die Zuständigkeit der Privathaftpflicht, hier kommt es auf die Kfz-Absicherung an. Dazu: Mietwagen und Haftpflicht.
Eigene Sachen
Dafür ist zum Beispiel die Hausratversicherung zuständig.
Beruf, Auto, besondere Risiken
Berufliche Schäden gehören in die Berufs- oder Betriebshaftpflicht, Schäden mit dem Auto in die Kfz-Haftpflicht. Hunde und Pferde, Hauseigentum, Öltank und Bauvorhaben brauchen eigene Verträge.
Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht? und Haftpflichtversicherung zahlt nicht, was jetzt?.
Im Schadenfall
Was Sie im Schadenfall tun sollten
Im Ernstfall ist ruhiges und sauberes Vorgehen wichtig. Die Details stehen in Ihren Bedingungen, drei Grundsätze gelten fast immer.
- Schaden zügig meldenInformieren Sie Ihren Versicherer oder uns möglichst schnell, auch wenn die Forderung noch unklar ist.
- Nichts vorschnell anerkennenErkennen Sie weder Schuld noch Forderung an, ohne dass der Versicherer geprüft hat.
- Belege und Fotos sichernDokumentieren Sie den Schaden, den Hergang und alle Schreiben, die Sie erhalten.
Mehr dazu: Haftpflicht im Schadensfall: Was jetzt zu tun ist.
Aus der Praxis
Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis
Häufig zeigt sich folgendes Muster: Jemand wechselt vor Jahren die Wohnung, die alte Police bleibt unverändert bestehen. Als der erste Mietsachschaden eintritt, stellt sich heraus, dass der Vertrag dafür nur eine sehr niedrige Summe vorsieht oder bestimmte Schäden ausschließt. Der Beitrag war über Jahre günstig, der Schutz war es auch. Ältere Verträge sind deshalb ein guter Anlass für einen Check.
Beratung
So gehen wir bei Ihrer Privathaftpflicht vor
- Bestand prüfenWir sehen uns Ihren aktuellen Vertrag und Ihre Lebenssituation an.
- Lücken benennenWir zeigen, wo Deckungssumme, Mietsachschäden, Kinder oder Auslandsschutz nicht passen.
- Tarife vergleichenWir vergleichen passende Tarife aus dem gesamten Markt.
- Wechsel begleitenWir helfen bei Antrag und Umstellung, damit keine Lücke entsteht.
Aus unserem Blog
Weitere Beiträge zur Privathaftpflicht
Unsere Beratungspraxis zeigt immer wieder dieselben Fragen. Diese Beiträge gehen in die Tiefe.
- Private Haftpflichtversicherung: Warum sie jeder brauchtWarum jeder sie braucht.
- Haftpflichtversicherung: Irrtümer, die teuer werdenIrrtümer, die teuer werden.
- Familienhaftpflicht: Die Versicherung für jede FamilieDie Versicherung für die ganze Familie.
- Privathaftpflicht für Familien: Lücke bei Kindern unter 7Die Lücke bei Kindern und Forderungsausfall.
Häufige Fragen
Fragen zur Privathaftpflicht
Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sie haften aber trotzdem mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen.
Welche Deckungssumme empfehlen Sie?
Wir empfehlen mindestens 50 Millionen Euro. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um die Heilbehandlung, sondern auch um Verdienstausfall und Pflege.
Sind meine Kinder mitversichert?
Je nach Tarif sind die im Haushalt lebenden Kinder eingeschlossen. Besonders wichtig ist die Deckung für Kinder unter sieben Jahren, die rechtlich nicht haften.
Zahlt die Privathaftpflicht Schäden an meiner gemieteten Wohnung?
Das hängt vom Tarif ab. Mietsachschäden sind oft nur bis zu einer bestimmten Summe eingeschlossen, in älteren Verträgen manchmal gar nicht.
Gilt der Schutz im Ausland?
Die meisten modernen Tarife schützen weltweit, der Schutz ist aber zeitlich begrenzt. Die genaue Dauer steht im Tarif.
Bin ich als Student noch über meine Eltern versichert?
Das hängt von Alter, Ausbildungsstand und Vertrag ab. Wir prüfen das gern für Sie.
Was passiert, wenn ich absichtlich einen Schaden verursache?
Vorsätzliche Schäden sind in keiner Haftpflichtversicherung versichert.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.
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Prüfen wir gemeinsam, ob Ihre Privathaftpflicht wirklich trägt
Im Gespräch prüfen wir Deckungssumme, Mietsachschäden, Kinder und Ausschlüsse Ihres Vertrags, kostenlos und ohne Verpflichtung. Wir sind an keine bestimmte Gesellschaft gebunden und arbeiten für Sie, nicht für einen Versicherer.
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