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Aus Spaß eine Diagnose: Wie der schnelle Weg zum Cannabis-Rezept zum Versicherungsfiasko führen kann
Es ist Samstagmittag auf der Mary Jane in Berlin. Zwischen Hanfgetränken, Growboxen und Aufklärungspanels stehen Menschen in der Schlange – vor kleinen, schallgedämpften Boxen. Drinnen: ein Bildschirm, ein kurzer Online-Fragebogen, ein Videogespräch mit einem Arzt. Zehn Minuten später: Rezept per E-Mail. Am Nachmittag: Lieferung direkt zur Messe.
Was für viele nach einem smarten Shortcut zum legalen Cannabis klingt, kann sich Jahre später bitter rächen. Denn jede ausgestellte Verordnung – auch wenn sie nur auf Selbstauskunft basiert – ist eine medizinische Diagnose. Und die kann bei wichtigen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung, dem Krankentagegeld oder der privaten Krankenversicherung zum Bumerang werden.
Der gefährlichste Klick Deines Lebens?
Viele Plattformen werben mit einfachen Worten:
„Cannabis auf Rezept – sicher, legal, diskret.“
„Einfach Symptome angeben, per Video sprechen, Rezept erhalten.“
Was kaum jemand bedenkt: Um ein Rezept auszustellen, muss ein Arzt eine Diagnose stellen. Und diese Diagnose – sei es „chronische Rückenschmerzen“, „Schlafstörungen“ oder „Angstzustände“ – landet in der Patientenakte.
Wer in Wahrheit gesund ist, aber eine Beschwerde nur vortäuscht, um Cannabis zu konsumieren, produziert damit eine medizinische Dokumentation, die später im Versicherungsantrag angegeben werden muss – ob sie damals ernst gemeint war oder nicht.
Das Problem mit der Anzeigepflicht
Versicherungsanträge – ob BU, KTG, PKV oder Risikolebensversicherung – enthalten immer eine zentrale Frage:
„Wurden Sie in den letzten fünf Jahren ambulant behandelt oder untersucht – auch ohne Diagnose oder Medikamentenverordnung?“
Wer die Telemedizin in Anspruch genommen hat, um ein Rezept zu erhalten, hat diese Frage meist zu bejahen – denn die Konsultation und die Diagnose sind dokumentiert.
Wird das im Antrag verschwiegen, spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung – mit harten Konsequenzen:
- Der Vertrag kann angepasst, rückwirkend gekündigt oder vollständig aufgehoben werden.
- Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern – selbst wenn der aktuelle Schaden nichts mit dem damaligen Cannabis-Konsum zu tun hat.
Und bei arglistiger Täuschung greift die Verjährung nicht – die rechtlichen Folgen können lebenslang wirken.
Wie aus „Schlafstörung“ eine psychische Vorerkrankung wird
Psychische Vorerkrankungen gehören zu den sensibelsten Angaben im Versicherungswesen.
Sie führen häufig zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Antragsablehnung – gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine einmal dokumentierte „Schlafstörung“ – auch wenn sie nur behauptet wurde – wird in der Patientenakte zu einer Vorerkrankung. Und das hat Folgen:
- Antrag abgelehnt oder mit hohen Zuschlägen versehen
- Ausschlussklauseln, die im Leistungsfall relevant werden
- Schwierige Nachweislage bei späteren Erkrankungen
Was Du jetzt tun kannst
Wenn Du bereits ein Rezept über Telemedizin erhalten hast – oder damit liebäugelst – ist jetzt der richtige Moment für Weitblick und Verantwortung:
1. Patientenakte prüfen:
Fordere Einsicht in Deine elektronische Patientenakte oder frage direkt bei der Plattform nach, welche Diagnose dokumentiert wurde.
2. Versicherungsschutz frühzeitig sichern:
Wenn Du gesund bist und in Zukunft BU, KTG, PKV oder eine Absicherung für Deine Familie planst – dann jetzt. Vor der Diagnose. Nicht danach.
3. Antragsfragen korrekt beantworten:
Wenn Du in den letzten Jahren Cannabis auf Rezept erhalten hast, beantworte Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig. Vermeintlich harmlose Angaben können sonst zur Leistungsablehnung führen.
4. Beratung nutzen:
Wir unterstützen Dich dabei, Deine Angaben korrekt, strategisch sinnvoll und rechtssicher zu formulieren – individuell abgestimmt auf Deinen Bedarf.
Für Mitglieder von Cannabis Social Clubs (CSCs): Entspannung mit System – aber bitte richtig abgesichert
Wer Cannabis über einen Social Club bezieht, bewegt sich rechtlich im Genussbereich – ohne ärztliche Diagnosen, ohne Rezept, ohne medizinische Dokumentation. Das klingt zunächst einfacher – aber auch hier gilt: Die Versorgung ist legal, der Versicherungsschutz jedoch nicht automatisch gegeben.
Gerade CSC-Mitglieder sollten prüfen:
- Besteht Schutz bei Eigenanbau (z. B. Inventarversicherung)?
- Ist der Konsum bei einem möglichen Unfall oder BU-Leistungsfall relevant?
- Gibt es Ausschlüsse bei bestimmten Konsumformen oder Substanzen?
Auch hier beraten wir ganz konkret – mit Lösungen, die zum Lebensstil passen, aber im Leistungsfall wirklich halten.
Fazit: Eine starke Absicherung beginnt mit der richtigen Einschätzung der eigenen Gesundheitsgeschichte
Was heute als schneller, legaler Weg zum Cannabis wirkt, kann morgen zur existenziellen Lücke werden. Eine private Krankenversicherung, eine Krankenzusatzabsicherung oder eine solide BU-Versicherung sind keine Nebensächlichkeiten – sie entscheiden im Ernstfall über Deine Lebensqualität, Deine finanzielle Sicherheit und den Schutz Deiner Familie.
Wenn Du durch eine leichtfertige Telemedizin-Diagnose falsche Angaben machst oder Deine Vergangenheit nicht richtig einschätzt, kann das dramatische Folgen haben – bis hin zum Verlust sämtlicher Leistungen.
Jetzt Klarheit schaffen – bevor es zu spät ist
Du weißt nicht, was in Deiner Patientenakte steht? Du möchtest wissen, wie Du Cannabis konsumieren kannst, ohne Deinen Versicherungsschutz zu gefährden? Du willst Deine BU oder PKV sichern, bevor ein Versicherer kritisch nachfragt?
Dann lass uns darüber sprechen – offen, ehrlich und auf Augenhöhe.