Stellen Sie sich vor: Sie haben sich endlich das Tattoo stechen lassen, das Sie schon lange wollten. Zwei Tage später ist der Arm dick, gerötet, schmerzhaft – und der Arzt schreibt Sie krank. Kein großes Drama, denken Sie. Dafür gibt es doch Lohnfortzahlung. Bis die Gehaltsabrechnung kommt. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil […]
