Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz, wenn aus einem Fehler eine Existenzfrage wird

Ein Monteur arbeitet beim Kunden, ein unachtsamer Moment, ein umgefallener Kübel, und plötzlich steht Wasser auf dem frisch verlegten Parkett. Der Kunde fordert Ersatz, und zwar sofort. Wer in diesem Moment keine passende Betriebshaftpflicht hat, zahlt aus eigener Tasche. Dabei gilt: Als Geschäftsführer oder Einzelunternehmer haften Sie im Zweifel auch mit Ihrem Privatvermögen.

  • Versicherungsmakler in Hamburg seit 1976
  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
Drei Punkte vor jedem TarifUnsere Prüflogik
  1. 1
    Passt die Deckungssumme zum Betrieb?Faustregel für kleine und mittlere Betriebe: mindestens 3 Mio. Euro pauschal, besser 5 Mio. Euro.
  2. 2
    Sind Vermögensschäden und Daten eingeschlossen?Reine Vermögensschäden sind oft separat zu versichern.
  3. 3
    Ist der Vertrag mitgewachsen?Neue Leistungen, Mitarbeiter oder Standorte verändern das Risiko.
Passend zum Betrieb

Leistung

Was die Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen übernimmt

Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Dritten gegenüber einen Schaden verursachen. Sie tut dabei zwei Dinge: Sie zahlt berechtigte Ansprüche, und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Das zweite wird oft unterschätzt, denn auch wer nichts falsch gemacht hat, kann in einen teuren Rechtsstreit geraten. Der Schutz gilt innerhalb und außerhalb der eigenen Betriebsstätte, also auch beim Kunden oder unterwegs auf öffentlichem Grund. Versichert sind der Inhaber und seine Angestellten, solange sie für das Unternehmen tätig sind.

Im Alltag begegnen Ihnen drei Schadenarten, und jede kann für sich schon existenzbedrohend sein.

Personenschäden

Ein Besucher stürzt in Ihren Räumen. Schmerzensgeld, Heilkosten, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall eine dauerhafte Rente gehen schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Sachschäden

Ein Elektriker beschädigt beim Kunden eine teure Maschine, ein Fahrer touchiert beim Rangieren ein geparktes Fahrzeug, oder ein Wasserhahn bleibt offen.

Vermögensschäden

Aus einem Sachschaden wird ein wirtschaftlicher Folgeschaden, zum Beispiel wenn ein beschädigtes Kabel die Produktionslinie des Kunden stilllegt.

Deckungssumme

Wie hoch die Deckungssumme sein sollte

Gerade Personenschäden mit bleibenden Gesundheitsfolgen können in die Millionen gehen. Als Faustregel empfehlen wir kleinen und mittleren Betrieben eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal, besser 5 Millionen Euro, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Branche kann das deutlich höher liegen. Entscheidend ist das reale Risiko Ihres Betriebs und nicht der Stand von vor fünf Jahren.

Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Öffentliche Auftraggeber und Großunternehmen verlangen bei Ausschreibungen und Rahmenverträgen häufig einen aktuellen Nachweis über die Betriebshaftpflicht. Ohne ihn bleiben Türen verschlossen, egal wie gut Ihre Arbeit ist.

Bausteine

Welche Bausteine je nach Branche wichtig werden

Jeder Betrieb ist anders. Deshalb entscheidet nicht nur, ob Sie eine Betriebshaftpflicht haben, sondern ob sie zu Ihrem tatsächlichen Risikoprofil passt.

Produkthaftpflicht

Wer Waren herstellt oder liefert, haftet für Schäden, die diese Waren beim Kunden verursachen.

Umwelt-Haftpflicht

Wer mit Chemikalien, Lacken oder Ölen arbeitet, sollte sie nicht vergessen. Ein Ölaustritt, der ins Grundwasser gelangt, kann eine Sanierungspflicht auslösen, die jeden Rahmen sprengt.

Subunternehmer-Klausel

Wer Aufträge weitergibt, aber dem Endkunden gegenüber haftet, braucht dafür eine passende Regelung.

Daten- und Datenträgerschäden

Ein Baustein, der in Standardtarifen oft fehlt oder nur mit einer niedrigen Teilsumme enthalten ist.

Beratende Tätigkeit

Wer berät, braucht Schutz gegen Vermögensschäden, die Kunden wegen fehlerhafter Beratung geltend machen.

Aus unserer Beratung: Ein IT-Dienstleister kam zu uns, nachdem eine Fehlkonfiguration die Produktivdaten eines Kunden beschädigt hatte. Die Wiederherstellung war unvollständig, der Gesamtschaden lag über 40.000 Euro. Weil der Baustein für Daten- und Datenträgerschäden zuvor ausdrücklich eingeschlossen war, übernahm die Versicherung die Kosten vollständig.

Typische Lücken

Woran gute Verträge zu erkennen sind

Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Betriebshaftpflicht, sondern ein Vertrag, der beim letzten Betriebswachstum nicht mitgewachsen ist.

Das sollte der Vertrag leisten

  • Berechtigte Ansprüche zahlen und unberechtigte abwehren
  • Deckungssumme, die zu Branche und Betriebsgröße passt
  • Passende Zusatzbausteine für Ihre Tätigkeit
  • Schutz innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte

Typische Lücken

  • Folgeschäden sind in Standardtarifen oft nur unzureichend gedeckt
  • Reine Vermögensschäden sind häufig separat zu versichern
  • Daten- und Datenträgerschäden sind teils nur mit niedriger Teilsumme gedeckt
  • Neue Leistungen, Mitarbeiter, Maschinen oder Standorte sind nicht angepasst

Vorgehen

So gehen wir bei Ihrer Betriebshaftpflicht vor

  1. Betrieb erfassenTätigkeit, Umsatz, Mitarbeiter, Standorte und Aufträge beim Kunden.
  2. Risiken benennenWo drohen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wo Umwelt und Daten?
  3. Markt vergleichenWir sind an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen für Sie den Markt.
  4. Laufend anpassenBei Veränderungen im Betrieb prüfen wir die Deckung erneut.

Häufige Fragen

Fragen zur Betriebshaftpflicht

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für viele Branchen gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, einzelne Berufe unterliegen eigenen Vorgaben. Weil die Haftung unbegrenzt ist, gehört sie dennoch zu den ersten Versicherungen jedes Betriebs.

Wer ist mitversichert?

Der Inhaber und seine Angestellten, solange sie für das Unternehmen tätig sind.

Gilt der Schutz auch beim Kunden?

Ja, der Deckungsschutz gilt innerhalb und außerhalb der eigenen Betriebsstätte, also auch beim Kunden oder auf öffentlichem Grund.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Als Faustregel empfehlen wir kleinen und mittleren Betrieben mindestens 3 Millionen Euro pauschal, besser 5 Millionen Euro. Je nach Branche kann deutlich mehr nötig sein.

Sind Vermögensschäden automatisch versichert?

Nicht immer. Reine Vermögensschäden, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden entstehen, sind häufig separat zu versichern.

Wann sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?

Bei neuen Leistungen oder Produkten, neuen Mitarbeitern, neuen Maschinen, neuen Standorten oder veränderter Umsatzgröße.

Prüfen wir gemeinsam, ob Ihre Betriebshaftpflicht wirklich passt

Im Gespräch gleichen wir Tätigkeit, Deckungssumme und Bausteine Ihres Vertrags mit dem tatsächlichen Risiko Ihres Betriebs ab, kostenlos und ohne Verpflichtung. Wir sind an keine bestimmte Gesellschaft gebunden und arbeiten für Sie, nicht für einen Versicherer.

Telefon 040 603 1081 · E-Mail service@oeconomia.de