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Nießbrauch: Der clevere Weg, Ihr Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übergeben
Ein Leben lang haben Sie gearbeitet, Werte geschaffen und vielleicht ein kleines oder auch größeres Vermögen aufgebaut – sei es ein Eigenheim, ein Aktiendepot oder andere Anlagen. Es ist ein beruhigendes Gefühl, dieses Lebenswerk eines Tages an die eigenen Kinder oder Enkelkinder weitergeben zu können. Doch oft hat diese gut gemeinte Geste einen bitteren Beigeschmack: die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Wir bei Oeconomia erleben es in unserer täglichen Beratung immer wieder: Viele Familien sind unsicher, wie sie ihr Vermögen übertragen können, ohne dass der Fiskus einen erheblichen Teil für sich beansprucht. Die gute Nachricht ist: Mit einer vorausschauenden Planung lässt sich die Steuerlast legal und deutlich senken. Eine der elegantesten Lösungen dafür ist die Schenkung zu Lebzeiten unter Nießbrauchvorbehalt.
Das Problem: Wenn der Fiskus bei der Schenkung die Hand aufhält
Um zu verstehen, warum der Nießbrauch so wirkungsvoll ist, müssen wir uns kurz die Grundlagen der Schenkungssteuer ansehen. Der Staat gewährt jeder Person bestimmte Freibeträge, die bei einer Schenkung oder Erbschaft steuerfrei bleiben.
- Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil.
- Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 €.
Wird dieser Betrag überschritten, fällt auf den Restbetrag Schenkungssteuer an. Der Clou bei einer Schenkung zu Lebzeiten ist: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden! Wer also frühzeitig mit der strukturierten Vermögensübertragung beginnt, kann auch große Vermögen nach und nach steuerfrei weitergeben.
Die geniale Lösung: Schenken mit Nießbrauchvorbehalt – Was ist das?
Hier kommt der sogenannte Nießbrauch ins Spiel. Der Begriff klingt vielleicht kompliziert, das Prinzip ist aber einfach und genial.
Stellen Sie sich vor, Sie verschenken Ihr Haus an Ihre Tochter, behalten aber den Schlüssel und das Recht, bis an Ihr Lebensende darin zu wohnen (Wohnrecht) oder es zu vermieten und die Mieteinnahmen für sich zu behalten (Nießbrauchrecht).
Genau das ist eine Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt:
- Das Eigentum geht sofort über: Ihre Tochter wird rechtlich die neue Eigentümerin der Immobilie.
- Der Nutzen verbleibt bei Ihnen: Sie behalten die volle Kontrolle und alle Erträge (Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden etc.) aus dem verschenkten Vermögen.
Der entscheidende Vorteil für die Steuer: Der Wert des Nießbrauchs wird vom Wert der Schenkung abgezogen. Die Berechnung ist komplex und hängt vom Alter des Schenkenden und dem Wert der Mieteinnahmen oder Erträge ab. Vereinfacht gesagt:
Dieser reduzierte Wert ist die neue Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. Oft fällt er dadurch unter den persönlichen Freibetrag und die Schenkung wird komplett steuerfrei.
Aus unserer Beratungspraxis: Mehr als nur Immobilien
In unseren Gesprächen bei Oeconomia zeigen wir Mandanten, dass der Nießbrauch weit über das klassische Eigenheim hinausgeht. Er lässt sich auf fast alle Vermögenswerte anwenden, die Erträge abwerfen.
Der Klassiker: Das Eigenheim in der Familie halten
Ein Kunde aus Hamburg-Volksdorf kam neulich mit genau dieser Herausforderung zu uns. Sein Haus ist rund 800.000 € wert und sollte an den einzigen Sohn übergehen. Bei einer direkten Schenkung hätte der Sohn 400.000 € steuerfrei erhalten, die restlichen 400.000 € aber versteuern müssen. Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchs konnten wir den steuerlichen Wert der Schenkung so weit senken, dass er vollständig unter den Freibetrag fiel. Unser Kunde wohnt weiterhin in seinem Haus, hat aber die Nachfolge bereits perfekt und steuerfrei geregelt.
Die flexible Alternative: Wertpapierdepots und Fondsanteile
Auch bei Wertpapierdepots ist ein Nießbrauch möglich. Die Eltern schenken das Depot, behalten sich aber die jährlichen Dividenden und Zinserträge vor.
Eine besonders elegante Lösung, die wir oft empfehlen, sind Anteile an offenen Immobilienfonds. Diese bieten gegenüber einer einzelnen Immobilie entscheidende Vorteile:
- Einfache Teilbarkeit: Sie müssen nicht eine ganze Immobilie übertragen, sondern können die Fondsanteile exakt so aufteilen, dass die Freibeträge Ihrer Kinder optimal ausgenutzt werden. Das sorgt für Fairness bei mehreren Erben.
- Kein Verwaltungsaufwand: Die professionelle Fondsgesellschaft kümmert sich um die Verwaltung, Vermietung und Instandhaltung der Immobilien. Ihre Kinder werden nicht mit diesen Aufgaben belastet.
- Flexibilität: Die Anteile können in der Regel unkompliziert verkauft werden, falls Liquidität benötigt wird.
Als unabhängige Makler bei Oeconomia haben wir den Vorteil, nicht an eine bestimmte Fondsgesellschaft gebunden zu sein. Wir können für Sie aus dem gesamten Markt die Produkte auswählen, die exakt zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passen.
Warum eine professionelle und unabhängige Beratung unerlässlich ist
Die Vermögensübertragung mit Nießbrauch ist ein wirkungsvolles Instrument, aber kein Selbstläufer. Es erfordert eine notarielle Beurkundung und eine sorgfältige Abwägung aller rechtlichen und steuerlichen Details. Was passiert bei einem Verkauf? Welche Rechte und Pflichten haben beide Seiten?
Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen. Wir verstehen uns als Ihr Lotse, der die komplexe Theorie in eine für Sie verständliche und praxisnahe Strategie übersetzt. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die nicht nur Steuern spart, sondern auch dem Familienfrieden dient und Ihren Wünschen für die Zukunft entspricht.

