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Bürohund: So klappt’s mit dem vierbeinigen Kollegen – Rechtliche und versicherungstechnische Tipps

Ein wedelnder Schwanz zur Begrüßung am Morgen, eine kleine Streicheleinheit in der Mittagspause – ein Hund im Büro kann die Arbeitsatmosphäre spürbar verbessern, Stress abbauen und das Teamgefühl stärken. Immer mehr Unternehmen erkennen diese Vorteile. Doch so schön die Vorstellung vom „Feelgood-Manager“ auf vier Pfoten auch ist, gibt es einige wichtige rechtliche und versicherungstechnische Aspekte zu beachten.

Wir bei Oeconomia erleben immer wieder, dass gut gemeinte, aber unklare Regelungen schnell zu Missverständnissen führen können. Damit der Traum vom Bürohund nicht zum Albtraum für das Arbeitsverhältnis wird, möchten wir Ihnen in diesem Artikel zeigen, worauf es wirklich ankommt.

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Ein klares Wort hat der Chef

Viele glauben, was nicht ausdrücklich verboten ist, sei erlaubt. Beim Thema Hund am Arbeitsplatz ist das ein gefährlicher Trugschluss. Grundsätzlich gilt: Es gibt kein gesetzliches Recht darauf, seinen Hund mit zur Arbeit zu bringen. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Arbeitgeber, der im Rahmen seines sogenannten Direktions- oder Weisungsrechts die Regeln am Arbeitsplatz festlegt.

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unterstreicht diese Tatsache eindrücklich (Az. 8 GLa 5/25).

Der Fall aus der Praxis: Wenn Duldung keine Erlaubnis ist

Eine Spielhallenaufsicht hatte ihre Hündin über Jahre hinweg stillschweigend geduldet mit zur Arbeit gebracht. Als ein neuer Geschäftsführer dies untersagte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht – ohne Erfolg. Die Richter stellten klar: Nur weil das Mitbringen eines Hundes eine Zeit lang toleriert wurde, entsteht daraus kein Gewohnheitsrecht. Der Arbeitgeber kann seine Anweisung jederzeit ändern.

Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht auf ungeschriebene Gesetze oder eine lockere Duldung zu verlassen. Ein Wechsel in der Führungsebene, eine neue Unternehmensrichtlinie oder eine Beschwerde eines Kollegen können die Situation von heute auf morgen verändern.

Unser Tipp aus der Makler-Praxis: Schaffen Sie klare Verhältnisse!

Ein Kunde kam neulich genau mit diesem Problem auf uns zu. In seinem kleinen, kreativen Start-up war der Bürohund des Gründers von Anfang an dabei und wurde zum Maskottchen. Als das Team wuchs, kamen neue Mitarbeiter hinzu – darunter eine Kollegin mit einer starken Hundehaarallergie und ein anderer, der Angst vor Hunden hatte. Die anfangs unkomplizierte Situation wurde plötzlich zu einer echten Belastungsprobe für das Team.

Aus unserer Erfahrung raten wir daher dringend: Halten Sie die Erlaubnis und die dazugehörigen Regeln immer schriftlich in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag fest. Das schützt beide Seiten und sorgt für Fairness.

Was sollte in einer solchen Vereinbarung stehen?

  • Zustimmung der Kollegen: Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass die direkten Kollegen im Raum oder der Abteilung einverstanden sind. Allergien oder Ängste müssen respektiert werden.
  • Klare Verhaltensregeln: Wo darf sich der Hund aufhalten (z. B. nur am eigenen Platz)? Was passiert bei Meetings? Wer kümmert sich um die Reinigung?
  • Probezeit für den Vierbeiner: Vereinbaren Sie eine Probezeit, um zu sehen, ob der Hund sich im Büroalltag wohlfühlt und nicht durch ständiges Bellen oder Unruhe stört.
  • Widerrufsklausel: Die Vereinbarung sollte festhalten, unter welchen Umständen die Erlaubnis widerrufen werden kann (z. B. bei Beschwerden oder Regelverstößen).
  • Nachweis einer Hundehaftpflicht: Dies ist der entscheidende Punkt aus Versicherungssicht und sollte eine zwingende Voraussetzung sein.

Unverzichtbar: Die Hundehaftpflichtversicherung als Sicherheitsnetz im Büro

Stellen Sie sich vor, der sonst so friedliche Bürohund erschrickt vor einem lauten Geräusch, springt auf und reißt eine Kollegin um, die gerade heißen Kaffee in der Hand hält. Oder er knabbert in einem unbeobachteten Moment am teuren Laptop-Kabel eines Kunden. Solche Vorfälle sind schnell passiert und können extrem teuer werden.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab. Deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer ein absolutes Muss – und für einen Bürohund umso mehr! Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht.

Als unabhängige Versicherungsmakler schauen wir bei Oeconomia hier ganz genau hin. Wir prüfen für unsere Mandanten, ob der gewählte Tarif auch explizit Schäden am Arbeitsplatz oder in gemieteten Räumen abdeckt. Denn nicht jede Police ist hier gleich gut aufgestellt und im Kleingedruckten lauern oft Fallstricke. Eine gute Beratung stellt sicher, dass Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen.

Fazit: Mit Planung und Absicherung zum tierisch guten Miteinander

Ein Hund kann eine wunderbare Bereicherung für den Arbeitsalltag sein. Damit dies auch so bleibt, sind eine offene Kommunikation und klare Regeln unerlässlich. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, holen Sie die Kollegen ins Boot und halten Sie alles schriftlich fest. Eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung ist dabei nicht nur eine Empfehlung, sondern die Grundlage für ein entspanntes und sicheres Miteinander von Mensch und Tier im Büro.