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PKV-Beitragsrückerstattung: Geld zurück vom Versicherer – lohnt sich das wirklich?

Ein Scheck vom Versicherer am Jahresende? Das klingt für viele Privatversicherte erst einmal wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Die sogenannte Beitragsrückerstattung (BRE) ist ein beliebtes Instrument der Privaten Krankenversicherungen (PKV), um gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Doch wie bei so vielen Dingen im Versicherungswesen steckt auch hier der Teufel im Detail.

Wir bei Oeconomia zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus diesem System herausholen, ohne dabei Ihre Gesundheit oder steuerliche Vorteile aufs Spiel zu setzen.

Das Prinzip: Belohnung für „Nicht-Einreicher“

Das Modell ist simpel: Wer seinem Versicherer im Laufe eines Kalenderjahres keine Kosten verursacht (also keine Rechnungen einreicht), erhält einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück. Je nach Tarif und Gesellschaft reden wir hier nicht nur über Peanuts – oft geht es um zwei bis zu sechs Monatsbeiträge.

Man unterscheidet dabei meist zwei Formen:

  1. Garantierte BRE: Diese ist fest in Ihrem Tarif verankert.
  2. Erfolgsabhängige BRE: Hier entscheidet der Versicherer jährlich neu, wie viel Geld basierend auf dem Geschäftsergebnis an die Kunden zurückfließt.

Die große Rechenaufgabe: Einreichen oder Sammeln?

Oft kommen Mandanten mit einem Stapel Rechnungen zu uns in den Mellenbergweg und fragen: „Soll ich das jetzt abschicken oder lieber selbst zahlen?“

Unsere Faustregel: Sammeln Sie Ihre Arztrechnungen zunächst bis zum Jahresende in einem Ordner. Erst dann lässt sich seriös gegenrechnen. Wenn die Summe Ihrer gesammelten Rechnungen (abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts) niedriger ist als die zu erwartende Rückerstattung, lohnt es sich finanziell, die Rechnungen in der Schublade zu lassen.

Ein Praxisbeispiel aus unserer Beratung

Ein Kunde hatte über das Jahr verteilt Arztrechnungen in Höhe von 450 € angesammelt. Sein Versicherer stellte ihm bei Leistungsfreiheit eine Rückerstattung von 1.200 € in Aussicht.

Hätte er die 450 € eingereicht, hätte er zwar dieses Geld erstattet bekommen, aber gleichzeitig auf die 1.200 € verzichtet. Durch das „Nicht-Einreichen“ hat er unter dem Strich 750 € gespart.

Das „Kleingedruckte“: Was Sie wissen müssen

Als unabhängige Makler schauen wir genau hin, denn es gibt wichtige Fallstricke:

  • Vorsorge ist meist „gratis“: Viele moderne Tarife erlauben es heute, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen einzureichen, ohne dass der Anspruch auf die Rückerstattung verfällt. Prüfen Sie das unbedingt in Ihren Tarifbedingungen!
  • Steuerliche Auswirkungen: Achtung, das Finanzamt schaut mit! Eine Beitragsrückerstattung mindert Ihre absetzbaren Sonderausgaben in der Steuererklärung. Der Netto-Vorteil ist also oft etwas geringer, als er auf dem Scheck aussieht.
  • Drei-Jahres-Frist: Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. In der Regel können Sie Rechnungen bis zu drei Jahre rückwirkend einreichen. Wenn Sie also im Dezember plötzlich doch eine teure Behandlung benötigen, können Sie die gesammelten Belege des ganzen Jahres einfach gesammelt einsenden.

Unabhängiger Rat: Gesundheit geht vor Geld

So verlockend die Rückerstattung auch ist: Sparen Sie niemals an Ihrer Gesundheit! Wenn eine Untersuchung notwendig ist, nehmen Sie diese wahr. Wir bei Oeconomia legen Wert darauf, dass Ihr Tarif primär im Krankheitsfall erstklassig leistet. Die Rückerstattung ist ein schöner Bonus, sollte aber nie das Hauptkriterium bei der Tarifwahl sein.