Glasbruch

Glasbruchversicherung: Wenn die Scheibe zu Bruch geht

Ein Ball im Garten, ein Sturz in der Wohnung, ein Riss im Ceranfeld: Glas ist überall, und es geht schneller kaputt, als man denkt. Schon eine einzelne große Fensterscheibe, ein Glasdach oder ein Wintergarten kann in der Reparatur schnell ins Geld gehen. Die Glasbruchversicherung ersetzt solche Schäden, ganz gleich, wer sie verursacht hat. Sie ist besonders sinnvoll für Eigentümer mit großen Glasflächen, für Familien mit Kindern und für Mieter, die für Glasschäden in der Mietwohnung einstehen müssen.

  • Versicherungsmakler in Hamburg seit 1976
  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
Das Wichtigste in KürzeAuf einen Blick
  1. 1
    Was ist in der Glasbruchversicherung versichert?
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    Warum reichen Hausrat und Wohngebäude oft nicht aus?
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    Wer braucht eine Glasbruchversicherung?
Kostenlos und ohne Verpflichtung

Überblick

Was ist in der Glasbruchversicherung versichert?

Man unterscheidet zwei Bereiche. Die Gebäudeglasversicherung deckt fest verbaute Gläser wie Fenster, Türen, Glasdächer, Duschkabinen oder den Wintergarten. Die Hausratglasversicherung deckt bewegliches Glas, etwa Spiegel, Glasplatten auf Möbeln, Aquarien oder Glaskeramik-Kochfelder. Je nach Vertrag sind auch Folgekosten wie Notverglasung, Gerüst oder Entsorgung eingeschlossen. Gebrauchsgläser wie Trinkgläser, Brillengläser, Geschirr oder Displays sind in der Regel nicht versichert.

Im Detail

Warum reichen Hausrat und Wohngebäude oft nicht aus?

Bruchschäden durch ein Missgeschick gehören nicht zu den Standardgefahren der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung. Dort ist Glasbruch meist nur als Zusatzbaustein vereinbar oder gar nicht enthalten. Wer zur Miete wohnt, sollte außerdem wissen: Auch in der Privathaftpflicht sind Glasschäden an der gemieteten Wohnung häufig ausgeschlossen oder begrenzt. Eine eigene Glasversicherung schließt diese Lücke.

Im Detail

Wer braucht eine Glasbruchversicherung?

Sinnvoll ist sie vor allem für Eigentümer mit großen Fensterfronten, Glasdächern oder Wintergärten und für Mieter, die für Glasschäden in der Wohnung selbst aufkommen müssten. Auch Familien mit Kindern oder Haustieren profitieren, weil Bruch hier statistisch häufiger vorkommt. Wer dagegen nur wenig Glas hat, prüft zunächst, ob der Baustein im bestehenden Hausrat- oder Gebäudevertrag günstiger enthalten ist.

Aus der Praxis

Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis

Häufig zeigt sich: Ein Mieter zieht in eine Wohnung mit bodentiefen Fenstern und geht davon aus, dass seine Haftpflicht Glasschäden übernimmt. Beim ersten Schaden stellt sich heraus, dass genau dieser Fall ausgeschlossen ist. Wer das vorher prüft, kann gezielt ergänzen. Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Gebäudeglas und Hausratglas

Welches Glas gehört zu wem?

Bei Glas lohnt die Unterscheidung. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört in den Bereich der Gebäudeglasversicherung. Was beweglich ist, zählt zum Hausratglas. Das entscheidet, wer es versichert und über welchen Vertrag ein Schaden läuft.

Fenster und Türen

Fest eingebaute Verglasung. Typisch für die Gebäudeglasversicherung des Eigentümers.

Glasdach und Wintergarten

Große Flächen mit hohem Schadenwert. Hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen.

Duschkabine

Je nach Vertrag dem Gebäude oder dem Hausrat zugeordnet. Das sollte vorab geklärt sein.

Spiegel und Glasplatten

Bewegliches Glas auf Möbeln oder an der Wand. Typisch für die Hausratglasversicherung.

Aquarium

Kann zum Hausratglas zählen. Folgeschäden durch auslaufendes Wasser sind ein eigenes Thema.

Glaskeramik-Kochfeld

Häufig im Hausratglas enthalten. Prüfen Sie, ob Kochfelder ausdrücklich genannt sind.

Eigentümer und Mieter

Wer braucht Glasbruchschutz und warum?

Eigentümer tragen das Risiko für Schäden an fest verbauter Verglasung. Bei großen Fensterfronten oder Glasdächern kann ein einziger Schaden schnell hoch werden. Mieter stehen vor einer anderen Frage: Sie haften für Schäden, die sie in der Wohnung verursachen. Ob die Privathaftpflicht Glasschäden an der gemieteten Wohnung abdeckt, hängt vom Tarif ab, in älteren Verträgen sind Mietsachschäden häufig ausgeschlossen oder begrenzt. Ein Blick in den Mietvertrag zeigt außerdem, ob dort besondere Regeln zu Glasschäden stehen.

Wie die Bausteine zusammenspielen, zeigen unsere Seiten zur Privathaftpflicht, zur Hausratversicherung und zur Wohngebäudeversicherung. Gerade bei Glas lohnt es sich, die drei Verträge zusammen zu betrachten, damit nichts doppelt oder gar nicht versichert ist.

Im Tarif

Worauf es bei der Glasversicherung ankommt

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten. Wer vergleicht, sollte nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern auf den Umfang.

Das sollte enthalten sein

  • Fest eingebaute Verglasung und bewegliches Glas klar benannt
  • Folgekosten wie Notverglasung, Gerüst und Entsorgung
  • Besondere Verglasungen wie Ornament- oder Kunstverglasung, falls vorhanden
  • Ersatz in angemessener Qualität

Typische Lücken

  • Brillengläser, Trinkgläser, Geschirr und Displays sind in der Regel nicht versichert
  • Kratzer und Schäden an Glasoberflächen sind häufig ausgenommen
  • Ältere Verträge enthalten teils veraltete Bedingungen
  • Schäden durch Sturm laufen meist über die Wohngebäudeversicherung

So gehen Sie vor

In vier Schritten zur passenden Lösung

  1. Bestand prüfenIst Glasbruch in Hausrat oder Wohngebäude bereits enthalten?
  2. Glasflächen erfassenFenster, Türen, Glasdach, Wintergarten, Duschkabine und Spiegel kurz notieren.
  3. Lücken benennenWas ist ausgeschlossen, was wird nur begrenzt ersetzt?
  4. Passend ergänzenBaustein oder eigene Glasversicherung wählen, wo es sich lohnt.

Häufige Fragen

Fragen zu Glasbruch

Zahlt die Glasbruchversicherung bei jedem Bruch?

Sie leistet bei Bruch, ganz gleich, wer ihn verursacht hat. Vorsatz und bestimmte Ursachen können ausgeschlossen sein, die Details stehen in den Bedingungen.

Ist Glasbruch in der Hausratversicherung enthalten?

Das hängt vom Tarif ab. Häufig ist er ein Zusatzbaustein.

Sind Handy-Displays versichert?

Nein, hierfür gibt es spezielle Lösungen wie den Geräteschutz. Mehr dazu finden Sie bei unseren Informationen zum Smartphone-Geräteschutz.

Brauche ich als Mieter eine eigene Glasversicherung?

Wenn Ihre Haftpflicht Glasschäden an der Mietwohnung ausschließt, kann sie sinnvoll sein. Wir prüfen das mit Ihnen.

Zahlt die Hausratversicherung bei Glasbruch?

Das hängt vom Vertrag. Glasbruch ist häufig ein Zusatzbaustein und nicht in jedem Hausrattarif enthalten. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, was gilt.

Ist ein kaputtes Ceranfeld versichert?

Glaskeramik-Kochfelder sind in vielen Hausratglasversicherungen genannt, aber nicht in allen. Prüfen Sie, ob das Kochfeld ausdrücklich aufgeführt ist.

Muss ich als Mieter Glasbruch versichern?

Das ist keine Pflicht. Sinnvoll kann es sein, wenn Sie für Schäden an Fenstern oder Glasflächen einstehen müssten und Ihre Haftpflicht diese Fälle nicht abdeckt.

Was passiert nach einem Glasschaden?

Melden Sie den Schaden zügig und sichern Sie die Stelle. Viele Verträge übernehmen Notverglasung und Entsorgung mit. Fragen Sie im Zweifel vor der Reparatur nach.

Wie lässt sich prüfen, ob ich schon abgesichert bin?

Legen Sie Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht nebeneinander. Wir gleichen das gern kostenlos für Sie ab.

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