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Berufsunfähigkeitsversicherung: Was im Kleingedruckten wirklich entscheidend ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur so gut wie das, was sie im Ernstfall leistet. Und genau da liegt das Problem: Manche Policen sehen auf den ersten Blick günstig aus und klingen im Verkaufsgespräch überzeugend – offenbaren ihre Schwächen aber erst dann, wenn man sie dringend braucht.

Zwei Klauseln im Vertrag sind dabei besonders folgenreich: die Regelung zur abstrakten Verweisung und der Prognosezeitraum. Beide stehen häufig im Kleingedruckten. Beide entscheiden darüber, ob die BU-Rente im Ernstfall ausgezahlt wird – oder nicht.

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Was ist die abstrakte Verweisung – und warum ist sie so gefährlich?

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die es dem Versicherer erlaubt, die BU-Rente zu verweigern oder zu kürzen, wenn der Versicherte theoretisch noch irgendeinen anderen Beruf ausüben könnte – auch wenn er diesen Job in der Praxis gar nicht findet, auch wenn er ihm deutlich weniger einbringt und auch wenn er sozial weit unter seiner bisherigen Stellung liegt.

Ein Beispiel: Sie sind seit zwanzig Jahren als Anästhesistin tätig und können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Ein Versicherer mit abstrakter Verweisung könnte argumentieren, Sie seien theoretisch noch in der Lage, als Telefonistin oder Buchhalterin zu arbeiten – und die Zahlung verweigern. Es spielt keine Rolle, ob es diese Stelle gibt, ob Sie sie annehmen könnten oder ob das Gehalt auch nur annähernd vergleichbar ist.

Gute BU-Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung. Stattdessen gilt das Prinzip der konkreten Verweisung: Die Rente darf nur dann verweigert werden, wenn Sie tatsächlich eine Tätigkeit ausüben, die Ihrem bisherigen Beruf in Gehalt und sozialem Ansehen entspricht – und nicht nur wenn Sie dies theoretisch könnten. Das ist ein grundlegender Unterschied.

Was bedeutet der Prognosezeitraum?

Der Prognosezeitraum legt fest, wie lange die Berufsunfähigkeit nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich andauern muss, damit der Versicherer die Rente anerkannt. Bei guten Tarifen beträgt dieser Zeitraum sechs Monate: Wenn ein Arzt prognostiziert, dass Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sein werden, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben, beginnt die Rentenzahlung – rückwirkend ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit.

Manche Tarife setzen den Prognosezeitraum auf drei Jahre. Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit, ist es aber nicht: Ein Arzt, der prognostizieren soll, dass jemand voraussichtlich drei Jahre lang nicht arbeitsfähig sein wird, tut sich damit deutlich schwerer als mit einer Sechsmonatsprognose. Das kann dazu führen, dass die Rente jahrelang nicht anerkannt wird.

Achten Sie beim Tarif-Vergleich ausdrücklich auf den Prognosezeitraum – und akzeptieren Sie nichts über sechs Monate.

Welche weiteren Punkte sollten Sie prüfen?

Neben Verweisung und Prognosezeitraum gibt es weitere Klauseln, die im Ernstfall den Unterschied machen:

50-Prozent-Grenze: Die Rente sollte bereits dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit um mindestens 50 Prozent gemindert ist – nicht erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit.

Rückwirkende Leistung: Wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sollte die Rente rückwirkend ab dem ersten Monat des Ausfalls gezahlt werden – nicht erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den Versicherer.

Nachversicherungsgarantie: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern – Heirat, Hauskauf, Gehaltserhöhung – sollten Sie die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen können.

Laufzeit: Ein BU-Vertrag sollte bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren laufen. Tarife, die mit 58 oder 60 Jahren enden, lassen Sie genau dann im Stich, wenn das Risiko am höchsten ist.

Rentenhöhe: Mindestens 60–80 % des aktuellen Nettoeinkommens, oder konkret: mindestens 1.000 bis 1.500 Euro monatlich, damit die Rente auch tatsächlich die laufenden Kosten deckt.

Was tun, wenn die Rente im Ernstfall nicht fließt?

Leider ist es keine Seltenheit, dass Versicherer auch bei guten Verträgen im Leistungsfall Verzögerungen produzieren – durch Nachforderungen von Unterlagen, lange Prüfzeiten oder schlichte Untätigkeit. Was das in der Praxis bedeutet und wie wir als Makler in solchen Situationen für unsere Kunden eingetreten sind, haben wir dokumentiert: Funkstille im Ernstfall: Wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht reagiert

Einen vollständigen Überblick über die wichtigsten BU-Qualitätskriterien finden Sie hier: Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum die Rente für den Ernstfall kein Luxus ist

Und warum ein BU-Schutz als eigenständiger Vertrag besser ist als ein Kombi-Produkt: BU: Solo oder im Paket?

Wenn Sie Ihren bestehenden BU-Vertrag prüfen lassen möchten oder noch keinen haben und den richtigen Tarif suchen, helfen wir Ihnen – mit dem gesamten Markt im Blick.

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