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Private Haftpflichtversicherung: Warum sie keine Option ist – sondern Pflicht

Sie helfen einem Freund beim Umzug. Ein Moment der Unachtsamkeit – und das teure Regal kippt, der Fliesenspiegel bricht, die Wand ist beschädigt. Oder: Sie fahren Fahrrad, bemerken einen Fußgänger zu spät, er stürzt, verletzt seine Schulter. Oder: Das Weinglas rutscht Ihnen beim Abendessen bei Bekannten aus der Hand – direkt auf das nagelneue, helle Sofa.

Diese Szenarien haben drei Dinge gemeinsam: Sie passieren täglich. Sie passieren aus Versehen. Und wer dafür haftet, zahlt – in unbegrenzter Höhe und, bei schweren Personenschäden, manchmal ein Leben lang.

Eine private Haftpflichtversicherung ist die einzige Möglichkeit, dieses Risiko zuverlässig abzusichern. Und sie kostet weniger als die meisten denken.

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Warum ist die Haftung nach deutschem Recht so weitreichend?

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine Obergrenze für Schadensersatzansprüche. Wer fahrlässig einen anderen schädigt, haftet unbeschränkt – mit allem, was er hat, heute und in Zukunft.

Das klingt abstrakt. Ein konkretes Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Ein Radfahrer fährt unachtsam in einen Fußgänger. Dieser stürzt, erleidet eine Wirbelsäulenverletzung und ist dauerhaft auf Pflege angewiesen. Die Folgekosten – Heilbehandlungen, Umbauten, Pflegegeld, Verdienstausfall, Schmerzensgeld – können schnell in den Millionenbereich gehen. Ohne Versicherung würde der Radfahrer persönlich dafür einstehen, sein gesamtes Vermögen und künftiges Einkommen eingerechnet.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Sie übernimmt Schaden- und Schmerzensgeldforderungen Dritter in voller Höhe – bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dazu gehören Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden.

Aber es gibt noch eine zweite, oft unterschätzte Funktion: Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Wenn jemand zu Unrecht Schadensersatz verlangt, prüft der Versicherer den Anspruch – und trägt nötigenfalls die Rechtskosten für das Verfahren.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Mindestens 50 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – das ist die Empfehlung aus unserer Praxis. Viele ältere Verträge haben Deckungssummen von drei oder zehn Millionen Euro. Das klingt viel, ist aber bei dauerhaften Personenschäden mit lebenslangen Rentenzahlungen zu wenig.

Mehr zu den richtigen Deckungssummen und was gute Tarife von schlechten unterscheidet: Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wer ist in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

In der Regel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner – ohne Beitragszuschlag. Kinder sind mitversichert, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden. Das gilt auch für Kinder, die in einer eigenen Wohnung leben, sofern sie noch nicht die erste Ausbildung abgeschlossen haben.

Eigentümer selbst genutzter Immobilien sind durch ihre private Haftpflichtversicherung ebenfalls abgesichert. Für vermietete Immobilien brauchen Sie dagegen eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Was ist mit speziellen Haftpflichtrisiken?

Die private Haftpflichtversicherung deckt den allgemeinen Alltag – nicht jedoch besondere Risiken, für die es eigene Policen gibt. Kfz-Haftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Sportboothaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht – für all das gibt es separate Lösungen, teils sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Was die private Haftpflichtversicherung nicht abdeckt – und wo die häufigsten Lücken entstehen: Wann greift die private Haftpflichtversicherung nicht?

Und die sechs häufigsten Irrtümer, die Kunden mit bestehenden Policen betreffen: Haftpflichtversicherung: Diese Irrtümer können Sie teuer zu stehen kommen

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre aktuelle Police ausreichend ist – oder ob Sie noch gar keine haben: Sprechen Sie uns gerne an.

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