Blog

Mitgliederhaftung im Cannabis Social Club: Haftest du persönlich, wenn etwas schiefgeht?

Du hast mitgeholfen, euren CSC aufzubauen. Ihr habt Vereinssatzung geschrieben, Mitglieder aufgenommen, den Anbau organisiert. Und dann – ein Wasserschaden im Growroom. Oder ein Mitglied verletzt sich bei einem Vereinsabend. Oder jemand beklagt sich über einen Schaden, den ein anderes Mitglied verursacht hat.

Die erste Frage, die sich in solchen Momenten aufdrängt: Bin ich da persönlich dran?

Die Antwort ist nicht so einfach wie „ja“ oder „nein“ – aber sie ist berechenbar. Und genau das ist der Punkt: Du musst nicht im Ungewissen bleiben. Wenn du weißt, wann du persönlich haftest und wann nicht, kannst du gezielt absichern, was wirklich offen ist.

→ Du willst deinen persönlichen Schutz prüfen lassen? Vereinbare jetzt ein kostenloses Gespräch mit uns.

Grundregel: Der Verein haftet – nicht du persönlich

Ein Cannabis Social Club ist in aller Regel als eingetragener Verein (e. V.) organisiert. Das ist kein Zufall – die Rechtsform des e. V. schafft bewusst eine juristische Trennlinie zwischen dem Verein als eigener Person und den einzelnen Mitgliedern.

Das bedeutet konkret: Wenn der Verein als Organisation einen Schaden verursacht, haftet der Verein mit seinem Vermögen – nicht du mit deinem Privatkonto oder deiner Wohnung.

Diese Trennlinie ist ein echtes Privileg. Wer sie kennt, schläft ruhiger.

Aber sie hat Grenzen. Und die sind wichtiger als die Grundregel selbst.

Wann du trotzdem persönlich haftbar bist

In unserer Beratungspraxis erleben wir, dass genau hier die meisten Missverständnisse entstehen: Viele Mitglieder gehen davon aus, der e. V.-Status schütze sie automatisch in jeder Situation. Das stimmt nicht.

Drei Situationen, in denen du persönlich in der Pflicht sein kannst:

1. Grobe Fahrlässigkeit

Du hast eine Pflicht gewusst, aber ignoriert. Beispiel: Die Brandschutzauflagen im Lagerraum waren klar kommuniziert – du hast sie trotzdem missachtet. Ein Schaden entsteht. Hier kann ein Versicherer Regress nehmen, und ein Geschädigter kann dich direkt in Anspruch nehmen.

Grobe Fahrlässigkeit ist keine Lappalie. Gerichte setzen die Hürde dafür zwar hoch – aber wenn sie bejaht wird, bist du persönlich drin.

2. Vorsätzliches Fehlverhalten

Jemand gibt wissentlich Cannabis-Produkte an Nichtmitglieder heraus. Jemand umgeht bewusst die Mengengrenzen. Jemand handelt gegen die Vereinssatzung und das Konsum Cannabis Gesetz (KCanG).

Hier greift keine Versicherung der Welt. Weder die Vereinshaftpflicht noch irgendein anderer Schutz. Vorsatz ist immer ausgeschlossen.

3. Handlungen außerhalb des Vereinsauftrags

Du bist bei einer Vereinsveranstaltung, handelst aber auf eigene Faust – nicht im Auftrag des Vereins. Und verursachst dabei einen Schaden. Die Vereinshaftpflicht schützt dich nur, wenn du für den Verein tätig warst. Nicht als Privatperson.

Welche Vereinsversicherungen schützen wen?

Ein gut aufgestellter CSC hat – oder sollte haben – mehrere Versicherungsbausteine, die ineinandergreifen. Hier die wichtigsten aus unserer CSC-Beratung:

Vereinshaftpflicht: Die Basisabsicherung. Sie greift, wenn der Verein durch seine Tätigkeit einen Schaden an Dritten verursacht. Auch wenn ein Mitglied in Ausübung seiner Vereinsaufgabe einen Fehler macht, ist es über diese Police mitversichert – solange es im Vereinsauftrag handelt.

D&O-Versicherung (Directors & Officers): Speziell für Vorstände und leitende Funktionsträger. Sie greift bei vermögensrechtlichen Schäden, die durch Entscheidungen entstehen – falsche Beschlüsse, Managementfehler, Verstöße gegen Sorgfaltspflichten. Ohne D&O kann ein Vorstand mit seinem Privatvermögen für schlechte Entscheidungen haften.

Eine Übersicht der fünf wichtigsten Versicherungen für CSCs findest du hier: Die 5 wichtigsten Versicherungen für Cannabis Social Clubs.

Was deine private Haftpflicht damit zu tun hat

Und jetzt kommt der Teil, den die meisten übersehen.

Auch als normales Vereinsmitglied – ohne Vorstandsfunktion, ohne besondere Aufgaben – kann dir etwas passieren, das außerhalb der Vereinshaftpflicht liegt.

Klassisches Beispiel aus der Praxis: Du nimmst an einem Infoabend teil, stolperst, und stößt dabei das Notebook eines anderen Teilnehmers vom Tisch. Schaden: 800 Euro. Das ist kein Vereinsschaden – das ist dein privater Schaden. Und wenn du keine Privathaftpflichtversicherung hast oder sie nicht ausreichend ist, zahlst du das selbst.

Eine solide Privathaftpflicht kostet zwischen 50 und 100 Euro im Jahr. Im Schadensfall ist sie unbezahlbar.

Unser Tipp aus der Beratung: Prüfe, ob deine bestehende Privathaftpflicht auch Schäden im Vereinskontext abdeckt. Viele Policen haben dort Einschränkungen. Ein kurzer Check kostet nichts.

Was passiert, wenn der CSC gar keine Versicherung hat?

Dann haften im schlimmsten Fall alle, die greifbar sind. Der Vorstand zuerst – persönlich, unbegrenzt. Und bei schwerwiegenden Fällen können auch handelnde Mitglieder in die Haftung gezogen werden.

Wir erleben in der Beratungspraxis leider immer wieder, dass CSCs mit dem Aufbau der Absicherung warten – bis etwas passiert. Das ist keine gute Strategie. Ein Wasserschaden im Growbereich, ein Einbruch, ein verletzter Gast bei einer Vereinsveranstaltung: Diese Ereignisse kommen schneller als man denkt.

Wenn du wissen willst, wie gut euer Verein aktuell abgesichert ist, sprechen wir gerne mit euch – auch wenn ihr gerade erst in der Gründungsphase seid.

Fazit: Haften musst du nicht – wenn du es richtig angehst

Die Kurzversion: Als normales Mitglied eines e. V. bist du in den meisten Situationen nicht persönlich haftbar. Aber die Ausnahmen – grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Handlungen außerhalb des Vereinsauftrags – sind reale Risiken, die du kennen solltest.

Wer seinen Verein richtig absichert (Vereinshaftpflicht, D&O, Inventar, Rechtsschutz) und privat eine solide Haftpflicht hat, kann entspannt Mitglied sein. Wer das nicht tut, lebt in einem Risiko, das er gar nicht sieht – bis es zu spät ist.

Du willst wissen, ob euer CSC gut aufgestellt ist? Wir sind Deutschlands erfahrenste Versicherungsmakler für Cannabis Social Clubs und beraten euch kostenlos und unverbindlich.

Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren