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Auslandskrankenversicherung: Was Ihre Krankenkasse im Urlaub wirklich zahlt – und was nicht
Sie haben den Urlaub gebucht, die Koffer sind fast gepackt – und Ihre Krankenversicherungskarte liegt selbstverständlich im Portemonnaie. Natürlich. Die braucht man schließlich immer.
Aber hand aufs Herz: Wissen Sie genau, was Ihre Krankenkasse zahlt, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben? Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie gut abgesichert sind. Viele erleben im Ernstfall eine böse Überraschung.
In unserer Beratungspraxis begegnet uns das immer wieder: Urlauber, die nach einer Behandlung im Ausland auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzengeblieben sind – nicht weil sie unvorsichtig waren, sondern weil sie nicht wussten, wo die gesetzliche Krankenkasse aufhört zu zahlen.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wo die Lücken wirklich sind – und warum eine Auslandskrankenversicherung zu den sinnvollsten Absicherungen überhaupt gehört.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland überhaupt?
Innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz haben gesetzlich Versicherte über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – die steckt auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte – grundsätzlich Anspruch auf medizinische Versorgung. Das klingt besser, als es ist.
Denn die Krankenkasse zahlt nur so viel, wie eine vergleichbare Behandlung im Gastland kosten würde – nicht, was sie in Deutschland kosten würde. In Ländern, in denen medizinische Versorgung günstiger ist als hierzulande, bedeutet das: Sie bekommen weniger erstattet, als Sie vielleicht benötigen. Und: Behandlungen beim Privatarzt oder in einer Privatklinik zahlt Ihre Krankenkasse grundsätzlich nicht – auch nicht in der EU. In vielen Urlaubsregionen, besonders in Feriengebieten, sind Privatärzte aber die einzige schnell erreichbare Option.
Außerhalb der EU und der Länder mit Sozialversicherungsabkommen – also bei Reisen in die USA, nach Thailand, in die Dominikanische Republik oder nach Japan – zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse im Regelfall gar nichts.
Der Punkt, den die meisten unterschätzen: der Rücktransport
Das ist die eigentliche Kostenfalle. Stellen Sie sich vor, Sie erkranken im Urlaub so schwer, dass ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll wäre. Vielleicht ein Herzinfarkt, ein schwerer Unfall, eine Operation, nach der Sie intensivmedizinisch betreut werden müssen.
Ein medizinischer Rücktransport – mit Ambulanzflug, Begleitung und entsprechender Ausstattung – kostet schnell fünfstellige Beträge. Manchmal mehr. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt dafür keinen Cent. Das ist keine Ausnahme, das ist die Regel. Und es ist der Grund, warum eine Auslandskrankenversicherung nicht nur für Weltreisende, sondern für jeden Menschen sinnvoll ist, der gelegentlich ins Ausland fährt.
Uns ist in der Beratungspraxis ein Fall begegnet, der das sehr plastisch macht: Ein Kunde hatte im Türkeiurlaub einen Herzinfarkt, wurde operiert und musste anschließend heimgeflogen werden. Die Krankenkasse erstattete einen kleinen Bruchteil der Behandlungskosten – der deutlich größere Teil blieb an ihm hängen. Dazu kamen die Kosten für den Rücktransport. Eine Auslandskrankenversicherung hätte das vollständig abgedeckt. Der Jahresbeitrag dafür wäre nicht einmal so hoch gewesen wie ein einziges Urlaubsessen.
Auch Privatversicherte sollten zweimal hinschauen
Wer privat krankenversichert ist, fühlt sich im Ausland häufig sicher – zu Recht, denn PKV-Tarife bieten in der Regel deutlich bessere Auslandsleistungen als die gesetzliche Kasse. Dennoch lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen: Nicht jeder PKV-Tarif schließt den Rücktransport automatisch ein. Und wer eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, riskiert, dass bereits die erste Auslandsbehandlung den Jahresfranchise-Betrag aufbraucht – was die Beitragsrückerstattung für das gesamte Jahr kostet. Eine separate Auslandskrankenversicherung umgeht dieses Problem elegant.
Mehr zu den Leistungsunterschieden zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung finden Sie hier: Krankenversicherungen im Überblick
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Auf dieses Kleingedruckte kommt es an
Nicht jede Auslandskrankenversicherung ist gleich gut. Der entscheidende Unterschied steckt im Wording: Manche Tarife übernehmen den Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Das klingt fair, ist aber eine sehr enge Definition: Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport eigentlich nur dann, wenn das Gastland den Standard einer Behandlung schlicht nicht bieten kann. In einem modernen EU-Land oder in den USA ist das kaum je nachweisbar – auch wenn eine Weiterbehandlung in Deutschland objektiv sinnvoller wäre.
Deutlich besser sind Tarife, die den Rücktransport bereits bei medizinischer Sinnhaftigkeit übernehmen. Das ist der Standard, auf den wir bei unseren Kunden bestehen.
Weitere Punkte, auf die es beim Abschluss ankommt: Eine Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung ist ein Warnsignal – solche Tarife sollten Sie meiden. Prüfen Sie außerdem, ob Schwangerschaftskomplikationen mitversichert sind, falls das für Sie relevant ist, und ob der Schutz auch bei Vereinssport oder Wettkämpfen im Ausland gilt.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Überraschend wenig. Eine Jahrespolice für Einzelpersonen ist bereits ab rund 10 bis 20 Euro erhältlich – das deckt alle Urlaubsreisen im Jahr ab, solange jede einzelne Reise nicht länger als acht Wochen dauert. Für Familien liegen die Jahresbeiträge häufig bei 20 bis 35 Euro.
Das Verhältnis von Preis zu Leistung ist bei kaum einer anderen Versicherung so eindeutig: Für den Preis eines Mittagessens sichern Sie sich gegen Kosten ab, die im schlimmsten Fall Ihren gesamten Jahresurlaub und noch viel mehr verschlingen könnten.
Wer länger als acht Wochen am Stück verreist – etwa für eine Workation, einen längeren Auslandsaufenthalt oder als Rentner, der den Winter im Süden verbringt – braucht einen speziellen Langzeittarif. Auch dafür gibt es passende Lösungen.
Die Kreditkarte reicht nicht
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass ihre Kreditkarte Reiseversicherungsleistungen einschließt. Das ist manchmal richtig – aber selten ausreichend. Kreditkarten-Reiseschutzpakete sind häufig lückenhaft: begrenzte Versicherungssummen, eingeschränkte Geltungsbereiche, kurze maximale Reisedauern. Der Rücktransport ist oft nicht oder nur sehr eingeschränkt enthalten. Im Ernstfall erweist sich der vermeintliche Gratisschutz als teuer bezahlte Illusion.
Wir prüfen für unsere Kunden gerne, was der Kreditkartenschutz im Einzelfall wirklich leistet – und ob eine zusätzliche Police sinnvoll ist oder sich die Abdeckung überschneidet.
Reiserücktritt und Reiseabbruch: die sinnvolle Ergänzung
Wer schon einmal eine gebuchte Reise wegen Krankheit nicht antreten konnte, weiß, wie schnell Stornokosten in die Hunderte oder Tausende gehen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie vor Reisebeginn absagen müssen – eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie die Reise vorzeitig beenden müssen. Beides lässt sich sinnvoll mit der Auslandskrankenversicherung kombinieren. Wie das genau funktioniert und wann sich welcher Schutz lohnt, erklären wir im nächsten Beitrag dieser Reihe.
Wer es nicht abwarten möchte: Alle drei Bausteine – Auslandskranken, Reiseabbruch und Reiserücktritt – können Sie direkt über unseren Rechner vergleichen und abschließen. Außerdem schützt eine Unfallversicherung Sie unabhängig vom Reiseziel – im Inland wie im Ausland – und schließt eine weitere wichtige Lücke für Reisende.
So gehen Sie jetzt vor
Eine Auslandskrankenversicherung schließen Sie ab, bevor Sie abreisen. Danach ist es zu spät. Die Police gilt ab dem Moment, in dem Sie Deutschland verlassen – und sie muss vorher beantragt sein. Wer seinen Schutz lieber einmal grundsätzlich prüfen möchte – etwa bei längeren Aufenthalten, Familientarifen oder dem Zusammenspiel mit einer bestehenden PKV – ist bei uns in der persönlichen Beratung gut aufgehoben. Wir sind an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden und vergleichen für Sie den gesamten Markt.
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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Reiseversicherung direkt vergleichen | → Beratungstermin vereinbaren

