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Hörgeräte-Versicherung: Warum die Krankenkasse nicht reicht – und was wirklich schützt

Ein modernes Hörgerät ist ein Präzisionsinstrument. Winzige Lautsprecher, hochentwickelte Signalverarbeitung, Bluetooth-Konnektivität, Akku-Technologie – alles in einem Gehäuse, das kleiner ist als ein Fingernagel. Und entsprechend teuer: Hochwertige Hörgeräte kosten 1.500 bis 4.000 Euro pro Stück. Bei beidohrigen Versorgungen also oft 3.000 bis 8.000 Euro.

Was passiert, wenn eines davon verloren geht? Beim Duschen aus dem Ohr gefallen und den Abfluss hinunter. Beim Schlafen aus dem Ohr gerutscht und nicht mehr auffindbar. Vom Hund gefressen. Im Urlaub liegen gelassen.

Das klingt nach seltenen Ausnahmen. Ist es nicht. Hörgeräte gehen verloren – und werden beschädigt – deutlich häufiger als die meisten ahnen.

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Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an der Versorgung mit Hörgeräten. Der Festbetrag beträgt derzeit rund 840 Euro pro Gerät inklusive Anpassung – also etwa 1.680 Euro für beide Ohren. Wer ein Basisgerät möchte, kann damit versorgt werden.

Aber: Die meisten Menschen entscheiden sich für bessere Geräte – mit Bluetooth, Umgebungsgeräuschunterdrückung, Akku statt Batterie oder einer diskreteren Bauform. Der Aufpreis liegt dann schnell bei 1.000 bis 3.000 Euro pro Gerät, den die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst trägt.

Und was zahlt die Krankenkasse, wenn das Gerät verloren geht oder beschädigt wird? Im Regelfall deutlich weniger als ein Ersatzgerät kostet – und oft erst nach Ablauf einer Sperrfrist. Wer sein Hörgerät nach einem Jahr verliert, steht in vielen Fällen vor erheblichen Eigenkosten.

Genau diese Lücke schließt eine eigenständige Hörgeräte-Versicherung.

Was leistet eine Hörgeräte-Versicherung?

Eine gute Police deckt die zentralen Risiken ab, die im Alltag mit einem Hörgerät wirklich auftreten:

Verlust: Das Hörgerät ist weg – durch Vergessen, Herausfallen, versehentliches Einspülen. Verlust ist eines der häufigsten Schadenereignisse bei Hörgeräten. Ein guter Tarif erstattet den Gerätewert auch beim versehentlichen Verlust.

Beschädigung: Sturzschäden, Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung – Hörgeräte sind zwar robust konstruiert, aber täglich belastet. Displayschäden gibt es hier zwar nicht, aber Gehäusebrüche, Schäden am Hörer oder Elektronikschäden durch Schweiß und Feuchtigkeit.

Diebstahl: Weniger häufig als Verlust, aber möglich – besonders wenn das Hörgerät abgelegt wird.

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Für wen ist eine Hörgeräte-Versicherung sinnvoll?

Für jeden, der ein Hörgerät mit erheblichem Eigenanteil trägt. Das sind Menschen, die ein Premiumgerät gewählt haben und mehr als den Krankenkassenfestzuschuss investiert haben. Menschen, die beruflich oder privat aktiv sind und ihr Gerät intensiv nutzen. Menschen, die regelmäßig reisen oder Sport treiben. Und – wichtiger Punkt – Menschen, die nach einem Verlust nicht einfach kurzfristig den vollen Eigenanteil erneut aufbringen können oder wollen.

Die Prämie für eine Hörgeräte-Versicherung ist im Verhältnis zum Gerätewert sehr gering. Und der emotionale Wert einer Absicherung – der Gedanke, dass man nicht von einem Tag auf den anderen ohne Hörgerät dastehen würde – ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Was kostet eine Hörgeräte-Versicherung?

Der Beitrag richtet sich nach dem versicherten Gerätewert und dem gewählten Leistungsumfang. Der Rechner ermittelt Ihren individuellen Beitrag in wenigen Klicks – geben Sie einfach den Kaufpreis Ihrer Geräte ein.

So gehen Sie jetzt vor:

Wenn Sie ein Hörgerät mit nennenswertem Eigenanteil tragen und bislang nicht abgesichert sind, lohnt sich der Abschluss direkt nach dem Lesen dieses Beitrags.

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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Hörgeräte-Versicherung abschließen | → Beratungstermin vereinbaren