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Garantie, Gewährleistung, Garantieverlängerung: Der Unterschied – und warum er für Ihren Geldbeutel wichtig ist
„Ich habe doch noch Garantie.“ Dieser Satz klingt beruhigend – und ist oft falsch verstanden. Garantie, gesetzliche Gewährleistung und Garantieverlängerung sind drei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Rechten, Pflichten und Laufzeiten. Wer sie verwechselt, steht im Schadenfall plötzlich ohne Schutz da.
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Die gesetzliche Gewährleistung: Pflicht des Händlers
Wenn Sie ein Produkt kaufen, hat der Händler eine gesetzliche Pflicht: Er muss dafür einstehen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war. Das nennt sich Gewährleistung und gilt zwei Jahre ab Kauf.
Wichtige Einschränkung: Nach den ersten 12 Monaten müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das ist bei technischen Geräten oft schwer zu beweisen. In der Praxis bedeutet das: Die effektive Gewährleistungsdauer für viele Defekte liegt eher bei 12 als bei 24 Monaten.
Die Herstellergarantie: Freiwillig und begrenzt
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers – zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Viele Hersteller geben zwei Jahre, manche geben drei bis fünf Jahre. Aber: Die Garantie gilt nur für Fehler, die der Hersteller selbst zu verantworten hat. Nutzungsschäden, normaler Verschleiß und äußere Einwirkungen sind ausgeschlossen.
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Die Garantieverlängerung: Was sie hinzufügt
Eine Garantieverlängerung verlängert den Zeitraum, in dem technische Defekte kostenlos behoben werden – über die ursprüngliche Herstellergarantie hinaus. Das schließt die Lücke zwischen dem Ende der Herstellergarantie und dem Zeitpunkt, zu dem ein Gerät typischerweise seinen ersten ernsthaften Defekt erleidet.
Die meisten Elektronikgeräte haben ihre kritischste Phase im dritten bis fünften Jahr: Die Garantie ist abgelaufen, das Gerät ist aber noch weit von seinem Lebensende entfernt. Genau hier greift eine Garantieverlängerung.
Was zahlt wer – ein konkretes Szenario
Ihr Smartphone hat nach zweieinhalb Jahren einen Displaydefekt, der auf einen Hardwarefehler zurückgeht. Die gesetzliche Gewährleistung ist abgelaufen. Die Herstellergarantie auch. Ohne Garantieverlängerung zahlen Sie die Reparatur selbst – 200 bis 400 Euro. Mit Garantieverlängerung übernimmt der Anbieter die Kosten.
Mehr zur Garantieverlängerung: Garantieverlängerung: Was sie leistet und wann sie lohnt
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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Garantieverlängerung abschließen | → Beratungstermin vereinbaren

