Ertragsausfallversicherung
Ertragsausfallversicherung: Wenn der Betrieb stillsteht und die Kosten weiterlaufen
Nach einem Brand ist das Lager ersetzt, die Maschine repariert, die Technik neu. Und trotzdem fehlen Wochen, in denen nichts verkauft wurde, während Miete, Gehälter und Kredite weiterliefen. Genau diese Lücke schließt die Ertragsausfallversicherung. Sie gleicht Einnahmeverluste aus, wenn ein versicherter Schaden den Betrieb unterbricht.
- Versicherungsmakler in Hamburg seit 1976
- An keine Gesellschaft gebunden
- Kostenlos und ohne Verpflichtung
- 1Welche Auslöser sind versichert?Meist ein versicherter Sachschaden, bei Cyber auch ein Angriff auf die IT, je nach Tarif.
- 2Welche Kosten laufen weiter?Fixkosten und Gewinn sind die Basis der Berechnung.
- 3Wie lange wird gezahlt?Der Haftungszeitraum bestimmt, wie lange der Ausfall abgesichert ist.
Leistung
Was die Ertragsausfallversicherung absichert
Die Ertragsausfallversicherung, auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt, ersetzt Einnahmen, die durch einen versicherten Schaden entfallen. Sie knüpft in der Regel an einen Sachschaden an, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Was genau versichert ist, richtet sich nach dem Vertrag.
Laufende Kosten
Fixkosten wie Miete, Gehälter und Leasing laufen weiter, auch wenn nichts eingenommen wird.
Entgangener Gewinn
Der Gewinn, den der Betrieb ohne Unterbrechung erwirtschaftet hätte.
Haftungszeitraum
Der vereinbarte Zeitraum, für den der Ausfall abgesichert ist. Er sollte zur realistischen Wiederherstellungsdauer passen.
Cyber-Betriebsunterbrechung
Bei einer Cyberversicherung kann der Ertragsausfall durch einen Angriff abgedeckt sein, solange der Betrieb stillsteht.
Praxis
Warum der Haftungszeitraum so wichtig ist
Viele unterschätzen, wie lange es dauert, bis ein Betrieb nach einem größeren Schaden wieder voll arbeitet. Genehmigungen, Lieferzeiten für Maschinen und Bauarbeiten ziehen sich oft hin. Ein zu kurzer Haftungszeitraum führt dazu, dass die Versicherung endet, bevor der Betrieb wieder Umsatz macht. Auch die Versicherungssumme sollte zum tatsächlichen Umsatz und zu den Kosten passen. Beides gehört regelmäßig überprüft.
Das sollte der Tarif regeln
- Haftungszeitraum passend zur Wiederherstellungsdauer
- Versicherungssumme passend zu Umsatz und Fixkosten
- Klare Auslöser, etwa Feuer, Leitungswasser und Einbruch
- Regelung für Folgen bei Lieferanten und Kunden, falls relevant
Typische Lücken
- Der Haftungszeitraum ist zu kurz
- Die Versicherungssumme ist seit Jahren nicht angepasst
- Ohne versicherten Sachschaden gibt es keine Leistung
- Behördliche Schließungen sind nicht automatisch eingeschlossen
Abgrenzung
Wie sie zu anderen Bausteinen passt
Der Ertragsausfall setzt in der Regel voraus, dass der Schaden zuerst über einen anderen Baustein versichert ist. Sachwerte decken die Inventarversicherung, die Maschinenversicherung und die Elektronikversicherung. Bei Cyberangriffen kommt die Cyberversicherung ins Spiel. Ob und wann auch behördliche Betriebsschließungen abgesichert sind, hängt vom Tarif ab und sollte ausdrücklich geprüft werden.
Vorgehen
In fünf Schritten zur passenden Summe
- Fixkosten ermittelnWelche Kosten laufen bei Stillstand weiter?
- Gewinn betrachtenWelcher Gewinn würde ohne Unterbrechung entstehen?
- Zeitraum festlegenWie lange dauert eine realistische Wiederherstellung?
- Auslöser abgleichenWelche Schäden lösen die Leistung aus?
- Jährlich prüfenSumme und Zeitraum an Umsatz und Wachstum anpassen.
Häufige Fragen
Fragen zur Ertragsausfallversicherung
Ersetzt die Inventarversicherung den Umsatzausfall?
Nicht automatisch. Die Inventarversicherung ersetzt Sachwerte, der Umsatzausfall braucht einen eigenen Baustein.
Was ist der Unterschied zur Betriebsunterbrechung?
Die Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Entscheidend sind die Bedingungen im jeweiligen Tarif.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Sie sollte Fixkosten und Gewinn für den vereinbarten Zeitraum abdecken. Wir ermitteln das gemeinsam mit Ihnen.
Wie lange sollte der Haftungszeitraum sein?
Er sollte zur realistischen Wiederherstellungsdauer Ihres Betriebs passen. Das hängt stark von Branche und Betrieb ab.
Ist ein Cyberangriff mitversichert?
Das regelt die Cyberversicherung mit einer eigenen Betriebsunterbrechung, je nach Tarif.
Gilt der Schutz bei einer behördlichen Schließung?
Nicht automatisch. Das muss im Tarif ausdrücklich geregelt sein.
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