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Verzicht auf „Neu für Alt“: Reparatur ohne Abzüge für Ihren Fuhrpark
Stellen Sie sich vor, Ihr Firmenwagen kommt nach einem Kaskoschaden aus der Werkstatt – und Sie erhalten eine Rechnung, die deutlich über dem Erstattungsbetrag der Versicherung liegt. Der Grund: Die Versicherung hat einen „Neu-für-Alt“-Abzug vorgenommen. Ihr Reifen war schon zu 60 Prozent verschlissen – also erstattet die Versicherung auch nur 40 Prozent des neuen Reifens. […]
