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Hörgeräte-Versicherung im Vergleich: Worauf es bei der richtigen Police wirklich ankommt

Sie haben sich für eine Hörgeräte-Versicherung entschieden – gut. Jetzt geht es darum, den Tarif zu wählen, der zu Ihrer konkreten Situation passt. Denn die Unterschiede zwischen den Policen sind real und können im Schadenfall erheblich sein.

Dieser Beitrag erklärt die sechs wichtigsten Vergleichspunkte – kompakt und ohne Versicherungskauderwelsch.

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Vergleichspunkt 1: Ist Verlust mitversichert?

Das ist die wichtigste Frage überhaupt – denn Verlust ist der häufigste Schadensfall bei Hörgeräten. Manche Tarife schließen Verlust ausdrücklich ein, andere decken nur Diebstahl und Beschädigung. Wer Verlust nicht mitversichert hat, hat für den häufigsten Schadensfall keinen Schutz.

Prüfen Sie diesen Punkt vor allem anderen.

Vergleichspunkt 2: Wasserschäden – ausdrücklich versichert oder ausgeschlossen?

Hörgeräte und Feuchtigkeit – ein dauerhaftes Spannungsfeld. Manche Tarife schließen Feuchtigkeit als versichertes Risiko ausdrücklich ein, andere schließen sie aus. Für aktive Träger, die ihr Gerät beim Sport tragen, ist dieser Punkt unverzichtbar.

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Vergleichspunkt 3: Neuwert oder Zeitwert – und wie lange gilt der Neuwert?

Hörgeräte verlieren über die Zeit an Wert – wie alle Elektronikgeräte. Manche Tarife erstatten in den ersten zwei bis drei Jahren den Neuwert, danach den Zeitwert. Andere erstatten durchgehend den Zeitwert.

Bei einem Gerät, das 2.000 Euro Eigenanteil hatte und nach einem Jahr verloren geht, ist der Unterschied zwischen Neuwert- und Zeitwerterstattung erheblich. Für teure Geräte ist die Neuwertklausel ein wichtiges Kriterium.

Vergleichspunkt 4: Gilt die Versicherung für beide Geräte?

Bei beidohrigen Versorgungen haben Sie zwei Geräte – und beide sollten versichert sein. Manche Policen lassen sich direkt für beide Geräte abschließen, andere erfordern getrennte Verträge. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif beide Geräte abdeckt – und ob dafür eine einmalige oder doppelte Prämie anfällt.

Vergleichspunkt 5: Geografischer Geltungsbereich

Gilt die Versicherung nur in Deutschland, in Europa oder weltweit? Hörgeräteträger, die viel reisen oder regelmäßig im Ausland Sport treiben, brauchen einen Tarif mit entsprechendem Geltungsbereich.

Vergleichspunkt 6: Wartezeit und Selbstbeteiligung

Manche Tarife sehen eine kurze Wartezeit nach Vertragsabschluss vor – typischerweise 14 bis 30 Tage. Schließen Sie ab, bevor etwas passiert. Außerdem: Gibt es eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall? Eine Selbstbeteiligung von 50 Euro ist bei einem Gerätewert von 2.000 Euro akzeptabel. Bei sehr günstigen Einstiegsgeräten kann sie die Leistung aber stark reduzieren.

Unser Fazit

Verlustschutz ist Pflicht. Wasserschutz ist für aktive Träger unverzichtbar. Neuwerterstattung lohnt sich bei teuren Geräten. Alles andere ist Detailarbeit – aber wichtige Detailarbeit.

Alle weiteren Beiträge aus unserer Hörgeräte-Reihe: → Hörgeräte-Versicherung: Was sie leistet und warum sie sinnvoll ist → Hörgerät verloren oder beschädigt: Wer zahlt was? → Hörgerät und Sport: Wasserschaden – zahlt die Versicherung?

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