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Abfindung erhalten? Jetzt kommt der Teil, den Ihr Anwalt nicht erklärt

Sie haben unterschrieben. Oder Sie sitzen noch mit dem Angebot auf dem Schreibtisch und fragen sich, ob das wirklich alles ist, was nach 15 oder 20 Jahren bleibt. Eine Abfindung ist ein seltsamer Moment: gleichzeitig Erleichterung und Verunsicherung, Chance und Druck.

Was jetzt? Das fragen uns Menschen in dieser Situation immer wieder. Nicht „was sagt das Arbeitsrecht“, sondern: Was mache ich mit dem Geld? Wie lange reicht das? Was ist mit meiner Rente? Und was kostet mich ein Fehler hier wirklich?

Genau diese Fragen nehmen wir bei Oeconomia ernst. Denn ein guter Anwalt rettet Ihnen die Abfindungshöhe – aber was danach passiert, das entscheidet über Ihre finanzielle Zukunft.

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Was steckt überhaupt hinter einer Abfindung?

Eines zuerst: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. In der Praxis ist sie trotzdem fast der Standard – weil Arbeitgeber damit vermeiden wollen, dass aus einer Kündigung eine langwierige Kündigungsschutzklage wird.

Besonders wenn das Kündigungsschutzgesetz greift – also in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern – muss der Arbeitgeber soziale Kriterien berücksichtigen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten. Je stärker Ihr Schutz, desto besser Ihre Verhandlungsposition.

Die bekannte Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber das ist wirklich nur der Ausgangspunkt. Je nach Branche, Situation und Verhandlungsgeschick kann der Faktor deutlich höher liegen.

Bevor Sie also unterschreiben: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist kein Luxus, sondern Pflicht. Danach beginnt unsere Arbeit.

Was viele vergessen: Die Steuer holt sich ihren Teil

Die Abfindung ist steuerpflichtig. Keine Sozialabgaben – aber volle Einkommensteuer. Das ist der Punkt, an dem viele einen Schock bekommen, wenn die Steuererklärung ins Haus flattert.

Zum Glück gibt es die Fünftel-Regelung: Das Finanzamt rechnet so, als ob Sie die Abfindung gleichmäßig über fünf Jahre erhalten hätten. Das senkt den effektiven Steuersatz erheblich – weil Sie nicht in einem einzigen Jahr in die höchste Progressionsstufe rutschen.

Allerdings: Dieser Vorteil schwindet, je höher Ihr reguläres Jahreseinkommen ist. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 60.000 Euro (bei Verheirateten ca. 120.000 Euro) bringt die Fünftel-Regelung oft kaum noch Entlastung. Eine Vorabberechnung mit Ihrem Steuerberater lohnt sich hier immer.

In unserer Beratungspraxis erleben wir häufig, dass Menschen genau diesen Schritt überspringen – und hinterher deutlich weniger von ihrer Abfindung übrig haben, als sie gedacht haben.

Ein Beispiel aus der Praxis: Was Herr M. richtig gemacht hat

Ein Mandant – ich nenne ihn Herrn M., 54 Jahre, über 22 Jahre im selben Unternehmen – kam zu uns mit einer Abfindung von 95.000 Euro. Sein erster Impuls: das Geld aufs Girokonto legen und „erstmal abwarten“.

Verständlich. Aber gefährlich.

Was passiert wirklich, wenn man nichts tut? Das Geld liegt rum, die Versuchung steigt, der Steuerbescheid kommt, die Rentenlücke wächst unbemerkt. Kein Plan ist auch ein Plan – nur ein schlechter.

Wir haben gemeinsam vier Dinge geregelt:

Liquiditätspuffer zuerst: Zwölf Monate Lebenshaltungskosten auf einem separaten Konto. Damit er bei der Jobsuche keinen Druck hat, das erstbeste Angebot annehmen zu müssen.

Rentenlücke aktiv schließen: Durch den Jobverlust fehlen ihm beitragspflichtige Jahre. Ein Teil der Abfindung wurde gezielt in einen flexiblen Vorsorgevertrag eingezahlt – steuerlich sinnvoll strukturiert, nicht einfach irgendwo hingeparkt.

Restkapital nach Risikoprofil angelegt: Was weder für die Liquidität noch für die Rente gebraucht wird, arbeitet jetzt für ihn – breit gestreut, mit einem klaren Horizont.

Krankenversicherung geregelt: Nicht zu vergessen: Nach dem Job endet oft auch die Mitversicherung in der gesetzlichen Kasse des Partners oder die günstige Gruppenversicherung. Wer jetzt nicht schnell handelt, zahlt drauf – oder steht ohne ausreichenden Schutz da.

Das Ergebnis: Herr M. hat heute einen klaren Fahrplan. Die Abfindung ist kein „Schmerzensgeld“, das irgendwie versickert – sie ist der Startschuss in einen bewusst gestalteten nächsten Lebensabschnitt.

Welche Versicherungsfragen jetzt dringend auf den Tisch gehören

Eine Abfindung löst fast immer auch Versicherungsfragen aus – die meisten Menschen denken dabei aber nur an die Rente. Dabei gibt es mehr zu klären:

Krankenversicherung: Wer aus der Arbeitgeberwelt fällt, muss innerhalb kurzer Fristen handeln. Freiwillige gesetzliche Weiterversicherung, private Krankenversicherung oder Familienversicherung – das muss schnell und richtig entschieden werden. Wer hier zögert, verliert Optionen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie in einer Übergangsphase sind und noch keine neue Stelle haben: Achten Sie auf den Schutz Ihrer bestehenden BU. Einige Verträge enthalten Klauseln, die greifen, wenn Sie längere Zeit nicht berufstätig sind. Das sollte jemand für Sie prüfen, der sich damit auskennt.

Altersvorsorge-Check: Betriebliche Altersvorsorge vom alten Arbeitgeber – was passiert damit? Können Sie sie mitnehmen? Beitragsfrei stellen? Kündigen? Die Antwort hängt vom Vertrag ab. In unserer Beratungspraxis sehen wir hier regelmäßig vermeidbare Verluste.

Wenn Sie wissen möchten, welche Verträge Sie haben, ob Sie gut aufgestellt sind und wo Lücken klaffen: Genau dafür gibt es uns. Seit 1976 beraten wir unsere Kunden in Hamburg unabhängig, produktübergreifend und ohne Scheuklappen.

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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für einen unabhängigen Blick ist

Banken beraten Sie in diesem Moment auch gerne. Sie verkaufen dabei aber meistens Produkte, die zu ihrer Marge passen – nicht zwingend zu Ihrer Situation.

Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir an keine Bank und keine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen den Markt, denken spartenübergreifend und behalten Ihre gesamte Versorgungssituation im Blick – Vorsorge, Schutz und Kapital zusammen.

Das ist der Unterschied zwischen einer Unterschrift und einem echten Fahrplan.

Was jetzt zu tun ist – in drei konkreten Schritten

Schritt 1 – Rechtliche Prüfung: Lassen Sie das Angebot von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie unterschreiben. Hier lässt sich noch verhandeln.

Schritt 2 – Nicht vorschnell anlegen: Parken Sie das Geld nach Erhalt zunächst sicher. Keine übereilten Entscheidungen. Die meisten Fehler passieren in den ersten vier Wochen.

Schritt 3 – Gesamtsituation analysieren lassen: Nicht nur die Abfindung. Krankenversicherung, Altersvorsorge, BU, Steuern – das gehört zusammen auf den Tisch. Und zwar von jemandem, der nicht an einer Unterschrift verdient, sondern an Ihrer langfristigen Zufriedenheit.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Wer die ersten drei Monate nach einer Abfindung gut gestaltet, legt den Grundstein für echte finanzielle Stabilität. Wer sie verschläft, ärgert sich später.

Wir helfen Ihnen, diesen Moment richtig zu nutzen.


Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren