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Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung – was der Versicherer Ihnen nicht auf der Startseite verrät

Klingt verlockend, oder? Einfach abschließen, keine lästigen Gesundheitsfragen, sofort abgesichert für den nächsten Krankenhausaufenthalt. Genau das versprechen viele Tarife zur Krankenhauszusatzversicherung – und genau deshalb gehören sie zu den Produkten, die wir in unserer Beratungspraxis am häufigsten erklären müssen. Nicht weil sie schlecht sind. Sondern weil der entscheidende Haken oft erst dann sichtbar wird, wenn man ihn braucht.

Ein konkretes Beispiel aus unserer Beratungspraxis zeigt, warum das so ist.

Was ist die Moratoriumsklausel – und warum sollten Sie den Begriff kennen?

Viele Menschen, die eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen, gehen davon aus: kein Fragebogen bedeutet keine Einschränkungen. Das ist ein Irrtum, der im Schadensfall teuer werden kann.

Tarife ohne Gesundheitsprüfung arbeiten häufig mit einer sogenannten Moratoriumsklausel. Das bedeutet: Vorerkrankungen, die in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss bestanden oder behandelt wurden, sind für einen definierten Zeitraum – meist ebenfalls zwei Jahre – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Der Versicherer fragt im Leistungsfall rückwirkend:

  • Waren Sie wegen dieser Beschwerden in den letzten zwei Jahren beim Arzt?
  • Wurde eine stationäre Behandlung empfohlen oder durchgeführt?
  • Gab es Physiotherapie oder andere medizinische Maßnahmen?

Wenn ja: Der Versicherungsschutz greift für genau diese Erkrankung zunächst nicht – unabhängig davon, dass beim Abschluss kein einziger Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wurde.

Die gute Nachricht: Das Moratorium läuft ab. Nach Ablauf der vereinbarten Frist besteht Versicherungsschutz – auch für diese Erkrankungen. Aber wer kurz nach Vertragsabschluss ins Krankenhaus muss, erlebt oft eine böse Überraschung.

Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Krankenhauszusatzversicherung eine solche Klausel enthält? Wir prüfen das gerne für Sie – kostenlos und unverbindlich.

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Der Fall, der uns nachdenklich gemacht hat

Was abstrakt klingt, hat für einen unserer Kunden sehr konkrete Folgen gehabt – nennen wir ihn Michael.

Michael schloss im Oktober 2024 über ein Vergleichsportal eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ab. Wenige Monate später stand ein stationärer Aufenthalt wegen einer Zervikalneuralgie an – Nackenbeschwerden mit Nervenirritation, ein Leiden, das viele Büromenschen kennen.

Der Versicherer prüfte nun rückwirkend: Gab es in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss Arztbesuche wegen dieser Beschwerden? Hatte ein Arzt bereits eine stationäre Behandlung in Erwägung gezogen? Gab es Physiotherapie?

Die Antwort war ja. Und damit griff das Moratorium.

Michael war fassungslos. Er hatte doch alles richtig gemacht – verglichen, abgeschlossen, bezahlt. Was er nicht wusste: Das Vergleichsportal hatte die Moratoriumsklausel zwar irgendwo in den Bedingungen stehen, aber im Abschlussprozess war das kein Thema.

Genau das ist der Unterschied zwischen einem Vergleichsportal und einem unabhängigen Makler.

Wir bei Oeconomia prüfen vor dem Abschluss, welcher Tarif zu Ihrer gesundheitlichen Situation wirklich passt. Und manchmal ist das Ergebnis: Nicht dieser Tarif – sondern ein anderer mit Gesundheitsprüfung, der am Ende mehr leistet.

Wer profitiert von einem Tarif ohne Gesundheitsprüfung – und wer nicht?

Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind nicht per se schlecht. Sie haben eine klare Berechtigung – aber eben auch eine klar definierte Zielgruppe.

Für wen diese Tarife gut geeignet sind:

Wer aktuell gesund ist, in den letzten zwei Jahren keine relevanten Arztbesuche oder Behandlungen hatte und einfach und schnell Zusatzschutz aufbauen möchte, ist mit einem Moratoriumstarif gut bedient. Das Moratorium läuft nach zwei Jahren ab – und danach besteht vollständiger Schutz.

Für wen sie problematisch sein können:

Wer in den letzten 24 Monaten wegen Rücken, Gelenken, Herzkreislauf, psychischen Erkrankungen oder anderen chronischen Beschwerden in Behandlung war, muss damit rechnen, dass genau für diese Erkrankungen zunächst kein Schutz besteht. Wer kurzfristig auf Leistung angewiesen ist, sollte das wissen.

In solchen Fällen kann ein Tarif mit Gesundheitsprüfung die bessere Wahl sein – selbst wenn dabei bestimmte Erkrankungen dauerhaft ausgeschlossen oder die Prämie höher ist. Zumindest weiß man vorher, woran man ist.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Viele Menschen wählen den einfachen Weg – und stehen im Leistungsfall ohne Schutz da. Das muss nicht sein.

Was bedeutet das für Ihren bestehenden Vertrag?

Wenn Sie bereits eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung haben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen. Suchen Sie nach den Begriffen „Moratoriumsklausel“, „Wartezeit für Vorerkrankungen“ oder „Leistungsausschluss für vorbestehende Erkrankungen“.

Wir empfehlen Ihnen außerdem einen Blick auf unsere weiterführenden Beiträge zur Krankenzusatzversicherung und zur privaten Krankenversicherung – denn oft gibt es im Zusammenspiel verschiedener Absicherungen Lücken, die man erst bei genauerem Hinsehen entdeckt.

Unsere klare Empfehlung: Vor dem Abschluss reden, nicht danach

Die Moratoriumsklausel ist kein versteckter Trick der Versicherer – sie ist ein legitimes Instrument, um Tarife ohne Gesundheitsprüfung überhaupt anbieten zu können. Aber sie muss vor dem Abschluss erklärt werden, nicht erst, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.

Bevor Sie einen Tarif abschließen, sollten Sie drei Fragen klären:

Erstens: Welche Erkrankungen oder Beschwerden hatte ich in den letzten zwei Jahren? Zweitens: Welche davon könnten in absehbarer Zeit zu einem Krankenhausaufenthalt führen? Drittens: Bietet dieser Tarif mir dann wirklich Schutz – oder lande ich genau in der Moratoriumslücke?

Diese Fragen beantwortet kein Vergleichsportal für Sie. Das ist unsere Aufgabe.


Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren