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Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber: So nutzen Sie alle Möglichkeiten

Die Gehaltserhöhung lässt auf sich warten, aber es gibt einen Weg, trotzdem mehr netto vom Brutto zu haben: steuerfreie Extras vom Arbeitgeber. Viele Beschäftigte kennen nur den klassischen Bonus, der voll versteuert wird, und übersehen dabei eine ganze Reihe von Zusatzleistungen, die komplett steuer- und sozialabgabenfrei bleiben können.

Sachbezüge und besondere Anlässe

Arbeitgeber dürfen monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren, etwa als Einkaufsgutschein oder Tankkarte. Zusätzlich dazu bleiben Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Beförderungen oder der Geburt eines Kindes steuerfrei, hier gilt eine eigene Freigrenze von 60 Euro je Anlass. Diese lässt sich zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsgrenze nutzen, und fallen in einem Monat mehrere Anlässe zusammen, etwa Geburtstag und Hochzeit, kann die Freigrenze sogar mehrfach in Anspruch genommen werden.

Unterstützung für junge Familien

Jungen Familien können Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zu den Betreuungskosten noch nicht schulpflichtiger Kinder leisten, etwa für Kita, Kindergarten oder Tagesmutter. Typisch ist in der Praxis, dass genau dieser Baustein bei Arbeitgebern noch zu wenig bekannt ist, dabei kann er für junge Familien einen spürbaren finanziellen Unterschied machen.

Steuerfreie Vorteile beim Arbeitsweg

Auch beim Weg zur Arbeit lassen sich steuerliche Vorteile nutzen. Viele Unternehmen übernehmen die Kosten für Jobtickets im öffentlichen Nahverkehr ganz oder teilweise, steuerfrei für den Arbeitnehmer. Ebenso können Arbeitgeber Diensträder oder E-Bikes bis 25 km/h bereitstellen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen, diese Regelung ist aktuell bis Ende 2030 befristet und lohnt sich damit weiterhin für alle, die über ein Jobrad nachdenken.

Betriebsfeiern und Erholungszuschüsse

Für Betriebsfeiern gilt eine eigene Regelung: Pro Mitarbeiter und Veranstaltung dürfen Speisen und Getränke bis zu 110 Euro steuerfrei gewährt werden, nur der darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig. Maximal zwei solcher Veranstaltungen pro Jahr können auf diese Weise steuerlich gefördert werden.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer steuerfreie Zuschüsse zur Erholung erhalten, etwa für Urlaub oder Freizeitmaßnahmen. Diese liegen aktuell bei bis zu 156 Euro jährlich für den Arbeitnehmer selbst, 104 Euro für den Partner und 52 Euro pro Kind, ein Baustein, der in der Gehaltsverhandlung gerne übersehen wird, obwohl er sich für beide Seiten lohnt.

Warum sich der Überblick lohnt

Wer die verschiedenen Freigrenzen für Sachbezüge, besondere Anlässe, Kinderbetreuung, Mobilität, Betriebsfeiern und Erholungsleistungen kennt und gezielt nutzt, kann sein Nettogehalt spürbar erhöhen, ohne dass das Bruttogehalt überhaupt steigt. Für Arbeitgeber wiederum sind diese Extras ein attraktives Mittel, um Mitarbeiter zu binden, ohne die Lohnkosten in gleichem Maße zu erhöhen wie bei einer klassischen Gehaltserhöhung.

Neben diesen kurzfristigen Extras lohnt sich für Arbeitnehmer auch ein Blick auf langfristige steuerbegünstigte Gehaltsbausteine wie die betriebliche Altersvorsorge. Wie Sie dabei staatliche Förderung optimal nutzen, erklären wir in unserem Beitrag Altersvorsorge mit kleinem Einkommen: Warum gerade Sie von staatlicher Förderung besonders profitieren.

Häufige Fragen zu steuerfreien Extras

Kann ich mehrere steuerfreie Extras gleichzeitig nutzen?
Ja. Die verschiedenen Freigrenzen für Sachbezüge, besondere Anlässe, Kinderbetreuung, Mobilität und Erholung lassen sich unabhängig voneinander und gleichzeitig nutzen.

Gilt die 60-Euro-Freigrenze für besondere Anlässe pro Jahr oder pro Anlass?
Pro Anlass. Fallen in einem Monat mehrere Anlässe an, kann die Freigrenze entsprechend mehrfach genutzt werden.

Wie lange gilt die steuerliche Förderung für Diensträder noch?
Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Bis dahin bleibt die Überlassung eines Dienstrads oder E-Bikes bis 25 km/h unter den genannten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Wenn Sie darüber hinaus wissen möchten, wie sich diese Extras sinnvoll mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder betrieblichen Krankenversicherung kombinieren lassen, sprechen Sie uns gerne an. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin, wir zeigen Ihnen, welche Bausteine für Sie oder Ihr Unternehmen sinnvoll sind.