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Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot: Was Familien ab 2027 wissen sollten

Zwischen Kita-Gebühren, Klamotten in der nächsten Größe und dem nächsten Familienurlaub bleibt oft wenig gedankliche Kapazität für ein Thema, das erst in 20 oder 30 Jahren relevant wird. Und trotzdem lohnt sich für Familien gerade jetzt ein Blick auf die private Altersvorsorge, denn mit dem Altersvorsorgedepot, das ab 2027 angeboten werden kann, wird die staatliche Förderung für Familien mit Kindern deutlich attraktiver. Einen Überblick über die gesamte Reform finden Sie in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027: Was die Rentenreform für Sie bedeutet.

Die Kinderzulage: das eigentlich Interessante für Familien

Neben der allgemeinen Grundzulage gibt es beim Altersvorsorgedepot für jedes Kind eine eigene Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr. Wichtig zu wissen: Diese Zulage wird nicht automatisch in voller Höhe gewährt, sondern wächst proportional zu Ihrem eigenen Beitrag. Bei unmittelbar förderberechtigten Personen gilt: Sie erhalten 1 Euro Kinderzulage je 1 Euro Eigenbeitrag und Kind, bis maximal 300 Euro je Kind und Jahr. Erst ab einem maßgeblichen Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr ist die Kinderzulage pro Kind also voll ausgeschöpft.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Bei einem Jahresbeitrag von 120 Euro und zwei Kindern ergeben sich 240 Euro Kinderzulage, nicht die vollen 600 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 1.200 Euro und zwei Kindern, die ab Jahrgang 2008 geboren sind, sind es dagegen bereits 600 Euro Kinderzulage, weil der Beitrag über der 300-Euro-Schwelle pro Kind liegt. Dazu kommt in diesem Beispiel noch die Grundzulage von 390 Euro, macht insgesamt 990 Euro Förderung im Jahr.

Was, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist?

Auch hier gibt es eine Lösung. Der nicht unmittelbar berechtigte Ehepartner, häufig etwa während der Kindererziehungszeit, kann als mittelbar Zulageberechtigter ebenfalls Zulagen erhalten. Voraussetzung sind mindestens 120 Euro eigener Jahresbeitrag. Die Höhe der eigenen Grundzulage richtet sich dann nach dem förderrelevanten Beitrag des unmittelbar berechtigten Partners und beträgt maximal 175 Euro jährlich. Auch die Kinderzulage wird in diesem Fall anhand des Partnerbeitrags ermittelt, nicht anhand des eigenen Beitrags. Ein eigener Sonderausgabenabzug oder ein Berufseinsteigerbonus steht mittelbar Berechtigten allerdings nicht zu.

Warum Familien besonders von der Förderquote profitieren

Was viele unterschätzen: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder, desto höher fällt die relative Förderquote aus, weil die Zulagen im Verhältnis zum eigenen Eigenbeitrag deutlich stärker ins Gewicht fallen. Für Familien, die glauben, für Altersvorsorge bliebe ohnehin kein Geld übrig, kann genau das der stärkste Grund sein, es sich noch einmal anzusehen. Wir haben diesen Zusammenhang ausführlicher in unserem Beitrag Altersvorsorge mit kleinem Einkommen: Warum gerade Sie von staatlicher Förderung besonders profitieren beschrieben, der auch für Familien mit begrenztem monatlichem Budget relevante Rechenbeispiele enthält.

Der Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge

Wenn Sie oder Ihr Partner angestellt sind, gehört neben dem Altersvorsorgedepot auch die betriebliche Altersvorsorge in die Gesamtbetrachtung. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, sofern er selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Das kann eine sinnvolle Ergänzung zum Altersvorsorgedepot sein, allerdings gilt auch hier: Nicht jede Lebensversicherung, die im Job angeboten wird, ist automatisch eine echte bAV im rechtlichen Sinne. Was dabei rechtlich zu beachten ist, haben wir in unserem Beitrag Vorsicht bei der Betriebsrente: Wann Ihre Lebensversicherung rechtlich keine bAV ist zusammengefasst.

Was, wenn das Geld eng ist?

Ein Vorurteil hält sich hartnäckig: Altersvorsorge sei erst etwas für Familien, die „genug übrig haben“. Tatsächlich ist bereits ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat, ausreichend, um überhaupt gefördert zu werden. Bei geringem Einkommen und mehreren Kindern kann sich daraus schon eine sehr ordentliche relative Förderung ergeben, auch wenn die absolute Summe klein wirkt. Es geht also weniger um die Frage, ob Sie sich Altersvorsorge leisten können, sondern eher darum, welchen Betrag Sie sich realistisch leisten können, denn ab 120 Euro im Jahr sind Sie bereits dabei.

Kurz beantwortet

Bekomme ich sofort die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind? Nein, sie wächst proportional zu Ihrem Eigenbeitrag. Erst ab 300 Euro maßgeblichem Jahresbeitrag pro Kind ist sie vollständig ausgeschöpft.

Gilt die Kinderzulage für jedes Kind einzeln? Ja, jedes anspruchsberechtigte Kind wird einzeln berücksichtigt, die Zulagen addieren sich entsprechend.

Was, wenn ich in Elternzeit bin und selbst kein Einkommen habe? Dann kommt die mittelbare Zulageberechtigung über Ihren Partner in Betracht, mit eigenen, etwas abweichenden Regeln.

Welche Kombination aus Altersvorsorgedepot, Kinderzulage und gegebenenfalls betrieblicher Altersvorsorge für Ihre Familie am meisten Sinn ergibt, schauen wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen an. Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.