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Wohngebäudeversicherung: Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
Ein Rohrbruch in der Wand, ein Sturmschaden am Dach, ein Kurzschluss, der einen Brand auslöst: Schäden an Wohngebäuden können schnell hohe Kosten verursachen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau, zumindest in der Theorie. In der Praxis unterscheiden sich die einzelnen Verträge am Markt erheblich, und nicht jeder Tarif deckt tatsächlich alle wichtigen Risiken ab. Wer beim Abschluss nicht genau hinschaut, merkt das oft erst im Schadenfall, und dann ist es zu spät.
Welche Schäden sollte der Vertrag wirklich abdecken?
Der Blick sollte über die klassischen Grunddeckungen Feuer, Sturm, Blitzschlag und Leitungswasser hinausgehen. Prüfen Sie, ob auch Überspannungsschäden, Leitungsbrüche außerhalb des Gebäudes, Kosten für einen Feuerwehreinsatz oder Graffiti-Schäden mit abgedeckt sind. Gerade diese Punkte werden bei einem oberflächlichen Tarifvergleich leicht übersehen, machen im Ernstfall aber einen spürbaren finanziellen Unterschied.
Welche speziellen Risiken lohnen einen genaueren Blick?
Bei einigen Risiken lohnt sich ausdrücklich ein Blick ins Kleingedruckte. Überschwemmungsschäden sind nur dann versichert, wenn zusätzlich ein Elementarschadenschutz vereinbart wurde, in der Standarddeckung ist dieser Baustein in aller Regel nicht enthalten. Wer eine Ölheizung betreibt, sollte zudem wissen, dass im Schadenfall unter Umständen die aufwendige Entsorgung verseuchter Erde nötig wird, auch das sollte im Deckungsschutz enthalten sein. Genauso wichtig sind Aufräum- und Abbruchkosten, die nach einem größeren Schaden zusätzlich zur eigentlichen Reparatur anfallen und ohne entsprechenden Baustein schnell aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird: Der Versicherer sollte Schäden auch dann regulieren, wenn sie durch einfache Fahrlässigkeit entstanden sind, etwa wenn eine unbeaufsichtigte Kerze einen Brand auslöst. Typisch ist in der Beratungspraxis, dass genau an dieser Stelle Missverständnisse entstehen, viele Eigentümer gehen selbstverständlich davon aus, dass ihr Vertrag solche Alltagsfehler mit abdeckt, ohne das jemals konkret geprüft zu haben.
Warum die Versicherungssumme regelmäßig überprüft werden sollte
Neben dem Leistungsumfang entscheidet vor allem die richtige Versicherungssumme darüber, ob Sie im Ernstfall wirklich vollständig abgesichert sind. Bauliche Modernisierungen oder Umbauten erhöhen den Wert Ihres Gebäudes, und bei einer daraus entstehenden Unterversicherung zahlt der Versicherer Schäden nur noch anteilig, selbst wenn die Versicherungssumme im Vertrag auf den ersten Blick ausreichend erscheint. Änderungen am Gebäude oder Wertsteigerungen sollten deshalb zeitnah an den Versicherer gemeldet werden, statt sie erst beim nächsten Schaden zu bemerken.
Wie genau sich die Versicherungssumme über die Jahre verändert und warum steigende Beiträge oft kein Zufall, sondern Ausdruck echter Wertentwicklung sind, erklären wir ausführlich im Beitrag Wohngebäudeversicherung: Warum Ihr Beitrag steigt und warum das richtig so ist. Wer speziell verstehen möchte, wie sich Leitungswasserschäden von Elementarschäden abgrenzen und warum diese Unterscheidung im Vertrag so wichtig ist, findet vertiefende Informationen in unserem Beitrag Leitungswasserschaden: Die Nr. 1-Gefahr im Haus.
Ihre Checkliste für den Vertragsabschluss
Bevor Sie einen Vertrag abschließen oder verlängern, lohnt sich ein strukturierter Blick auf folgende Punkte: Sind Überspannung, externe Leitungsbrüche, Feuerwehrkosten und Graffiti mitversichert? Ist ein Elementarschadenschutz enthalten oder zumindest optional wählbar? Sind Aufräum- und Abbruchkosten sowie mögliche Erdreich-Sanierungskosten abgedeckt? Reguliert der Versicherer auch Schäden durch einfache Fahrlässigkeit? Und entspricht die vereinbarte Versicherungssumme dem aktuellen Wert Ihres Gebäudes?
Wer diese Punkte einmal sauber durchgeht, sorgt dafür, dass die Versicherung im Ernstfall tatsächlich zuverlässig leistet, statt im Schadenfall von unerwarteten Ausschlüssen überrascht zu werden.
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Sind Überschwemmungsschäden automatisch mitversichert?
Nein. Überschwemmungsschäden sind nur bei zusätzlich vereinbartem Elementarschadenschutz abgedeckt, in der Standarddeckung fehlt dieser Baustein in der Regel.
Was passiert, wenn mein Haus seit dem Vertragsabschluss an Wert gewonnen hat?
Ohne Anpassung der Versicherungssumme droht eine Unterversicherung. Im Schadenfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig, auch wenn die Summe auf den ersten Blick ausreichend wirkt.
Zahlt die Versicherung auch bei eigenem Verschulden?
Ein guter Vertrag reguliert Schäden auch bei einfacher Fahrlässigkeit, etwa bei einem durch eine unbeaufsichtigte Kerze ausgelösten Brand. Das sollte vor Abschluss ausdrücklich geprüft werden.
Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen
Ob Ihr bestehender Vertrag diese Punkte tatsächlich erfüllt oder ob beim Abschluss eines neuen Tarifs etwas übersehen wurde, lässt sich am zuverlässigsten im persönlichen Gespräch klären. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin, wir gehen gemeinsam mit Ihnen durch, ob Ihre Wohngebäudeversicherung wirklich das leistet, was Sie im Ernstfall brauchen.

