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Alkohol am Steuer: Was das mit Ihrer Kfz-Versicherung macht

Karneval, Betriebsfeier, Geburtstag, Sommerfest – es gibt viele Anlässe, bei denen ausgelassen gefeiert wird. Und irgendwann kommt der Moment, in dem jemand am Tisch sagt: „Ich fahr noch schnell nach Hause, das bisschen macht mir nichts.“ Genau dieser Satz hat schon viele Menschen in eine Situation gebracht, aus der sie lange nicht mehr herausgekommen sind.

Denn was Alkohol am Steuer wirklich bedeutet, geht weit über den Promillewert auf dem Atemgerät hinaus. Es geht um Ihren Versicherungsschutz, um Ihren Schutzbrief beim Versicherer, um Ihren Schadenfreiheitsrabatt – und im schlimmsten Fall um eine Kündigung, nach der Sie kaum noch eine bezahlbare Kfz-Versicherung finden.

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Schon ab 0,3 Promille kann es teuer werden

Die meisten Menschen denken bei Alkohol am Steuer an die 0,5-Promille-Grenze. Die ist aber längst nicht der einzige relevante Wert. Bereits ab 0,3 Promille kann ein Fahrer strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden – nämlich dann, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen nachweisbar sind: Schlangenlinien, verzögerte Reaktion, Fahrfehler, die im nüchternen Zustand nicht passiert wären. In diesem Fall spricht das Gesetz von relativer Fahruntüchtigkeit, und es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ohnehin die 0,0-Promille-Grenze – absolut, ohne Ausnahme.

Ab 1,1 Promille ist die Schwelle zur absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht. Hier liegt eine Straftat vor, unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen zu beobachten waren oder nicht. Wer mit diesem Wert einen Unfall baut, hat nicht nur ein strafrechtliches Problem – er hat auch ein massives Versicherungsproblem.

Was passiert mit der Kfz-Haftpflicht?

Zunächst die gute Nachricht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei einem alkoholbedingten Unfall die Schäden, die anderen entstanden sind. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben – der Geschädigte soll nicht leer ausgehen, weil der Verursacher betrunken war.

Die schlechte Nachricht folgt auf dem Fuß: Ihr Versicherer hat das Recht, sich bei Ihnen zu regressieren – also einen Teil der gezahlten Leistung von Ihnen zurückzufordern. Bis zu 5.000 Euro kann er verlangen, wenn der Unfall nachweislich unter Alkoholeinfluss verursacht wurde. In schweren Fällen – etwa bei sehr hohem Promillewert oder bei grob fahrlässigem Verhalten – kann dieser Regressbetrag auch höher ausfallen, je nach Vertragsbedingungen.

Dazu kommt die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse). Ein Unfall, der als selbst verursacht gilt, stuft Sie zurück – und die Folgekosten über die nächsten Jahre bei der Prämie können den eigentlichen Schadenbetrag bei weitem übersteigen. Was viele nicht wissen: Nach einem alkoholbedingten Unfall darf der Versicherer außerdem den Vertrag fristlos kündigen. Wer dann eine neue Police sucht, wird feststellen, dass viele Anbieter hier sehr genau hinschauen – und entsprechend hohe Prämien verlangen oder gar nicht mehr versichern.

In unserer Beratungspraxis haben wir Kunden gesehen, die nach einem alkoholbedingten Unfall jahrelang deutlich höhere Kfz-Beiträge gezahlt haben, als der ursprüngliche Schaden wert war. Der eigentliche Unfall war reparierbar – die Folgen für den Versicherungsschutz weniger.

Bei der Vollkasko sieht es noch deutlich schlechter aus

Wer einen Vollkaskoschutz hat und alkoholisiert einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht, steht vor einem zusätzlichen Problem.

Bei einem Promillewert ab 0,3 Promille mit nachweisbaren Ausfallerscheinungen kann die Vollkaskoversicherung die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Ab 1,1 Promille verweigert sie grundsätzlich – ohne Wenn und Aber, ohne dass Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen.

Ein häufiger Irrtum: Viele Versicherungsnehmer glauben, dass eine Klausel im Vertrag, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, sie auch hier schützt. Das stimmt nicht. Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer sind in den meisten Policen ausdrücklich vom Leistungsumfang ausgeschlossen – dieser Ausschluss gilt unabhängig von der Grobe-Fahrlässigkeit-Regelung. Das heißt: Sie fahren mit 1,2 Promille, bauen einen Unfall, der ausschließlich Ihr eigenes Auto beschädigt – und zahlen den Schaden komplett selbst, auch wenn Sie eigentlich Vollkasko haben.

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Was viele vergessen: der Rechtsschutz

Neben dem Kfz-Schutz lohnt sich ein Blick auf die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wer nach einem Unfall mit Alkohol am Steuer strafrechtlich belangt wird, braucht in der Regel einen Anwalt – und das kann teuer werden. Ein guter Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung, auch bei Verkehrsstrafverfahren. Allerdings gilt hier ebenfalls: Vorsatz ist nie versichert, und manche Policen schränken den Schutz bei Alkoholdelikten ein. Was genau Ihr Rechtsschutz hier leistet, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zu den Privatversicherungen.

Die einfachste Lösung: das Auto stehenlassen

Es klingt banal, aber es ist die einzige hundertprozentig sichere Antwort auf alle diese Fragen. Wer feiert, lässt das Auto stehen. Taxi, ÖPNV, ein nüchterner Fahrer, eine Übernachtung vor Ort – alle diese Optionen sind günstiger als ein alkoholbedingter Unfall mit allen Konsequenzen.

Die Kombination aus möglicher Straftat, Regressforderung des Versicherers, Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, Kündigung des Vertrags und jahrelang höheren Prämien macht einen einzigen Abend mit dem Auto schnell zu einer der teuersten Entscheidungen des Jahres.

Gut versichert in jede Feier – so geht es richtig

Wer seinen Kfz-Vertrag kennt, weiß was ihn schützt und was nicht. Wer seinen Vertrag nicht kennt oder schon länger nicht mehr in die Bedingungen geschaut hat, sollte das nachholen – idealerweise bevor der nächste Karneval, das nächste Oktoberfest oder die nächste Betriebsfeier ansteht.

Wir vergleichen für Sie den gesamten Markt, schauen genau auf Regressklauseln, Grobe-Fahrlässigkeit-Verzicht und Vollkaskobedingungen – und finden den Tarif, der wirklich zu Ihrer Situation passt. Zugleich lohnt ein Blick auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz insgesamt: Gerade beim Thema Kfz-Flotten und Gewerbetreibende gibt es oft Optimierungspotenzial, das sich rechnet.

Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob Ihr Schutz wirklich passt: → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren