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Waschmaschine defekt: Wer zahlt – und ab wann lohnt sich eine Reparatur überhaupt nicht mehr?
Die Waschmaschine macht einen ungewohnten Lärm. Dann steht sie still. Fehlercode E3 oder F08 oder irgendeine Kombination, die nichts Gutes bedeutet. Der Servicetechniker kommt – Anfahrt schon kostenpflichtig – und stellt fest: Motorlagerschaden oder Laugenpumpe defekt oder Steuerplatine am Ende.
Und dann die Frage: Reparieren oder neu kaufen?
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Reparieren oder neu kaufen? Die Wirtschaftlichkeitsregel
Als grobe Faustregel gilt: Übersteigen die Reparaturkosten mehr als die Hälfte des Neukaufpreises, ist ein Neukauf wirtschaftlicher. Bei einer Waschmaschine, die neu 600 Euro kostet, sollte die Reparatur also nicht mehr als 300 Euro kosten.
In der Praxis sieht es oft anders aus: Ältere Geräte haben teure Ersatzteile, die kaum noch verfügbar sind. Fachkräfte sind knapp und teuer. Und viele Reparaturen kommen mit einer Anfahrtspauschale, einem Stundenlohn und Teilekosten, die selbst bei vermeintlich kleinen Schäden schnell 200 bis 400 Euro erreichen.
Wer eine Haushaltsgeräte-Versicherung hat, überlässt diese Abwägung der Versicherung – und bekommt im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert erstattet.
Was zahlt die Versicherung konkret bei der Waschmaschine?
Motorschaden, Lagerschaden, Laugenpumpendefekt, Steuerplatine, Einspülschale – das sind typische Defekte, die in einer guten Haushaltsgeräte-Versicherung als Leistungsfall gelten. Die Versicherung trägt die Reparaturkosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, zahlt sie den Zeitwert oder Neuwert des Geräts.
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Was deckt die Garantie ab – und wie lange?
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt zwei Jahre. In den ersten 12 Monaten gilt eine Beweislastumkehr – der Händler muss nachweisen, dass kein Mangel vorlag. Nach dem zweiten Jahr übernimmt der Händler keine Haftung mehr.
Viele Hersteller bieten freiwillig zwei bis fünf Jahre Garantie. Aber: Die Herstellergarantie deckt nur Fertigungsfehler, keine normalen Verschleißschäden und keine Nutzungsschäden. Wer mit der Waschmaschine zu viel einlädt oder sie falsch bedient, hat keinen Garantieanspruch.
Eine Haushaltsgeräte-Versicherung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die aus dem normalen Betrieb entstehen – also genau das, was Garantie und Gewährleistung nicht leisten.
Was gilt für Einbaugeräte?
Einbaugeräte sind beim Austausch besonders teuer – weil neben dem Gerät auch die Einbaukosten anfallen. Ein neuer Einbau-Backofen kostet vielleicht 500 Euro, aber Ein- und Ausbau noch einmal 150 bis 300 Euro zusätzlich. Gute Tarife decken auch diese Einbaukosten mit ab – prüfen Sie diesen Punkt beim Vergleich.
Mehr zur Haushaltsgeräte-Versicherung: Haushaltsgeräte-Versicherung: Wann sie sich lohnt
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