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Einbauküche versichern: Was Hausrat zahlt, was nicht – und was wirklich schützt

Eine neue Einbauküche ist eine der teuersten Investitionen in der Wohnung. Küchenzeile, Einbaugeräte, Arbeitsplatte, Schränke – zusammen schnell 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr. Und gleichzeitig ist die Frage, wie diese Investition versichert ist, eine der unklarsten im deutschen Versicherungsmarkt.

Hausrat oder Wohngebäude? Und was ist mit den Geräten selbst?

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Das Grundproblem: Hausrat oder Wohngebäude?

Die Einbauküche steht versicherungsrechtlich in einer Grauzone. Die Abgrenzung hängt davon ab, ob die Küche als beweglicher Hausrat oder als fester Gebäudebestandteil gilt.

In der Praxis gilt häufig: Die Küchenfront, die Schränke und die Arbeitsplatte – also die Einbauelemente – werden im Schadensfall von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie zum Hausrat des Mieters gehören. Bei Eigenheimbesitzern ist die Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung noch komplizierter.

Einbaugeräte – also Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank, Kochfeld – sind hingegen klarer dem Hausrat zuzuordnen, wenn sie vom Mieter oder Eigentümer selbst angeschafft wurden.

Aber: Die Hausrat deckt technische Gerätedefekte nicht ab. Ein Backofen, der einfach aufhört zu heizen, ist kein Hausratschaden. Dafür brauchen Sie eine eigenständige Haushaltsgeräte-Versicherung.

Was zahlt die Hausratversicherung bei der Einbauküche?

Die Hausrat greift bei: Einbruchdiebstahl (jemand bricht ein und stiehlt Geräte), Feuerschäden (Brand zerstört Küchenfront und Geräte), Leitungswasserschäden (Rohrbruch durchnässt Küchenboden und Unterschränke), Sturmschäden (sehr selten, aber möglich).

Sie greift nicht bei: technischen Defekten der Geräte, normaler Abnutzung, Bedienungsfehlern.

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Einbaukosten: Der oft vergessene Kostenpunkt

Wenn ein Einbaugerät nach einem Defekt oder Schaden ausgetauscht werden muss, entstehen neben den Gerätekosten auch Einbaukosten. Ein neuer Einbaugeschirrspüler für 600 Euro plus 200 Euro Einbau – das sind 800 Euro Gesamtkosten, von denen eine schlecht konzipierte Police nur 600 Euro erstattet.

Beim Vergleich: Achten Sie darauf, ob Einbaukosten im Tarif explizit mitversichert sind. Das ist bei Einbaugeräten ein entscheidender Punkt.

Mieter vs. Eigentümer: Wer muss was absichern?

Als Mieter sind die Einbaugeräte, die Sie selbst angeschafft haben, klar Ihr Hausrat – und sollten über Ihre Hausratversicherung und eine eigenständige Geräteversicherung abgedeckt sein. Geräte, die vom Vermieter gestellt wurden, sind nicht Ihr Problem.

Als Wohnungseigentümer gehört die Einbauküche zu Ihrem Sondereigentum und ist damit über Ihre Hausratversicherung abgedeckt – die Geräte separat über eine Haushaltsgeräte-Versicherung.

In unserer Beratungspraxis empfehlen wir für jeden Haushalt mit einer Einbauküche ab 5.000 Euro Wert: Hausratversicherung auf einem aktuellen Stand, ergänzt durch eine Haushaltsgeräte-Versicherung für die technischen Defekte der Einbaugeräte.

Mehr zur Haushaltsgeräte-Versicherung: Haushaltsgeräte-Versicherung: Wann sie sich lohnt

Für Fragen zur Hausratversicherung und dem richtigen Schutz Ihrer Wohnung: Privatversicherungen im Überblick

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