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Schäden durch Sommerunwetter: Welche Versicherung zahlt – und was viele übersehen
Der Sommer läuft gut, bis er es nicht mehr tut. Ein Gewitter zieht auf, der Keller steht unter Wasser, auf dem Dach fehlen nach dem Sturm drei Ziegel, und das Auto auf dem Parkplatz hat jetzt Dellen, die vorher nicht da waren. Sommerunwetter – Starkregen, Hagel, Sturm, Blitzschlag – können innerhalb von Minuten hohe Schäden verursachen.
Wer dann weiß, welche seiner Versicherungen greift, spart Zeit, Nerven und oft viel Geld. Wer es nicht weiß, zahlt im Ernstfall selbst.
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Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist der erste Ansprechpartner für Eigentümer, wenn Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Brand das Haus beschädigen. Sturmschäden werden anerkannt, wenn der Wind eine Stärke von mindestens Windstärke 8 – also 62 km/h – erreicht hat. Als Nachweis dienen in der Regel Messungen der umliegenden Wetterstationen.
Was Standard-Wohngebäudepolicen in der Basisversion nicht abdecken: Überschwemmungen durch Starkregen, Hochwasser oder rückstauendes Wasser aus der Kanalisation, sowie Erdrutsche oder Schäden durch eindringendes Grundwasser. All das sind sogenannte Elementarschäden – und die brauchen einen eigenen Zusatzbaustein, der in der Grundpolice nicht enthalten ist.
Gerade nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre ist der Elementarschutz stärker nachgefragt. Aber Vorsicht: Wer in einer besonders gefährdeten Zone wohnt – etwa nah an einem Gewässer, das regelmäßig Hochwasser führt – kann es schwer haben, eine Elementardeckung überhaupt zu bekommen. Versicherer haben das Recht, das Risiko abzulehnen. Wer noch keine Elementarversicherung hat, sollte das deshalb frühzeitig klären – idealerweise bevor das nächste Ereignis eingetreten ist.
Alles zur Wohngebäudeversicherung und dem, was im Schadensfall wirklich gilt, finden Sie hier: Leitungswasserschaden: Die Nr. 1-Gefahr im Haus – und warum Ihre Versicherung nicht alles zahlt
Was zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt das Inventar – alles, was beim Umzug mitkommt. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Fahrräder, Sportausstattung. Wenn Sturm das Dach abdeckt und Regenwasser eindringt und den Inhalt der Wohnung beschädigt, ist das ein Hausratschaden.
Wichtig: Das gilt für Eigentümer und Mieter. Wer zur Miete wohnt, hat keinen Anspruch auf die Wohngebäudeversicherung des Vermieters – die schützt das Gebäude, aber nicht den Hausrat des Mieters. Wer keinen eigenen Hausratschutz hat, bleibt auf Sturmschäden am eigenen Inventar sitzen.
Ein häufig übersehener Punkt: Viele ältere Hausratpolicen haben Deckungsgrenzen und Klauseln, die im Ernstfall zu bösen Überraschungen führen. Wann sich eine Überprüfung oder Modernisierung lohnt, erklären wir hier: Alte Hausratversicherung: Warum sie oft zur Kostenfalle wird
Was zahlt die Kfz-Kaskoversicherung?
Hagelschäden am Auto, ein umgeknickter Ast auf dem Dach, Hochwasser auf dem Parkplatz: Das alles ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Teilkasko deckt Naturgewalten – Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, auch Schäden durch Tiere wie Steinschlag durch aufgewirbeltes Material. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in all diesen Fällen nicht.
Ausnahme mit Vorsicht: Wer sein Fahrzeug bei angekündigtem Hochwasser auf einem bekannt überschwemmungsgefährdeten Parkplatz abstellt, riskiert, dass der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt. Das ist kein Einzelfall – es kommt auf den genauen Sachverhalt und die Tarif bedingungen an. Im Zweifel gilt: Fahrzeug rechtzeitig umparken.
Mehr zu den verschiedenen Szenarien, in denen Kasko greift – und wann nicht: Typische Schadensbeispiele für die Kaskoversicherung: Wann lohnt sie sich?
Was tun unmittelbar nach einem Unwetterschaden?
Egal welche Versicherung zuständig ist – der erste Schritt ist immer gleich:
Den Versicherer so schnell wie möglich informieren, idealerweise noch am Schadenstag. Schäden fotografisch dokumentieren – möglichst vollständig und bevor etwas bereinigt wird. Beschädigte Gegenstände nicht voreilig wegwerfen: Der Versicherer muss den Schaden begutachten können. Provisorische Schutzmaßnahmen sind in Ordnung und werden oft erstattet – zum Beispiel eine Plane über das beschädigte Dach.
Sind Sie wirklich gut abgesichert?
Sommerunwetter werden häufiger und intensiver. Das ist keine Panikmache, das sind Versicherungsstatistiken. Für viele Haushalte bedeutet das: Was vor zehn Jahren noch ausreichend war, reicht heute möglicherweise nicht mehr.
Wann haben Sie zuletzt geprüft, ob Ihre Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung noch zum aktuellen Schutzbedarf passen? Ob der Elementarschutz im Vertrag enthalten ist? Ob keine Unterversicherung vorliegt?
Wir schauen das gerne für Sie durch.
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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de

