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Einbruch: Was die Hausratversicherung zahlt – und wo die häufigsten Lücken lauern

Sie kommen nach Hause und merken: Jemand war da. Die Schublade aufgezogen, der Schmuck weg, der Laptop fehlt, das Schloss aufgebrochen. Ein Wohnungseinbruch ist mehr als ein finanzieller Schaden – er ist ein Eingriff ins eigene Zuhause, der Spuren hinterlässt.

Allein 2024 hat die Polizei bundesweit rund 78.400 Wohnungseinbrüche erfasst – knapp die Hälfte davon scheiterte im Versuchsstadium, oft weil die technische Sicherung zu hoch war. Der Schadendurchschnitt bei vollendeten Einbrüchen lag zuletzt bei rund 3.800 Euro – ein Rekordwert. Und die Aufklärungsquote: nur 15 Prozent.

Für alle anderen Fälle ist die Hausratversicherung die finanzielle Absicherung. Aber nur, wenn sie richtig aufgestellt ist.

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Was zahlt die Hausratversicherung im Einbruchfall?

Eine Hausratversicherung ersetzt bei Einbruchdiebstahl den Wert der gestohlenen Sachen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ebenfalls abgedeckt sind in der Regel Vandalismusschäden, die Einbrecher hinterlassen: zerstörte Möbel, verwüstete Räume, beschmierte Wände.

Auch die Reparaturkosten für aufgehebelte Türen oder eingeschlagene Fenster können mitversichert sein – das hängt von den Tarifbedingungen ab. In modernen Policen ist das meistens enthalten. Ältere Verträge haben hier häufig Lücken, die erst im Schadensfall auffallen.

Wer prüfen möchte, ob sein bestehender Hausratvertrag noch zeitgemäß ist, findet hier einen Überblick: Alte Hausratversicherung: Warum sie oft zur Kostenfalle wird

Was ist mit grober Fahrlässigkeit?

Klassisch hieß es: Wer beim Verlassen der Wohnung ein Fenster auf Kipp lässt oder die Tür nicht abschließt, begeht grobe Fahrlässigkeit – der Versicherer kann dann anteilig kürzen.

Gute moderne Tarife verzichten auf diesen Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das heißt: Auch wenn Sie versehentlich ein Fenster auf Kipp gelassen haben und eingebrochen wird, zahlt die Versicherung in voller Höhe. Das ist ein Merkmal, das beim Tarifvergleich ausdrücklich geprüft werden sollte.

Unabhängig davon gilt natürlich: Geschlossene und verriegelte Türen und Fenster sind die erste Verteidigungslinie gegen Einbrecher – und laut Statistik scheitert fast jeder zweite Einbruchsversuch an guter Sicherungstechnik.

Das Problem mit der Unterversicherung

Eine der häufigsten Fallen in der Hausratversicherung ist die Unterversicherung. Sie entsteht, wenn der Gesamtwert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Was dann passiert, ist eine anteilige Kürzung im Schadensfall.

Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist 60.000 Euro wert, aber Sie haben nur 30.000 Euro versichert. Wird beim Einbruch Schmuck im Wert von 4.000 Euro gestohlen, erhalten Sie nur 2.000 Euro – weil Sie 50 Prozent unterversichert sind.

Dieses Risiko lässt sich mit einer Police mit Unterversicherungsverzicht vermeiden. Dabei wird in modernen Tarifen oft das sogenannte Wohnflächenmodell genutzt: Statt einer individuell ausgehandelten Summe wird pauschal ein Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt – häufig rund 700 Euro pro Quadratmeter. Damit gilt automatisch ein Unterversicherungsverzicht: Alle Schäden werden ohne Abzüge reguliert.

Wertsachen: Sonderlimits beachten

Schmuck, Bargeld, Edelmetalle, Kunstgegenstände – diese sogenannten Wertsachen sind in der Hausratversicherung oft nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen gesichert, häufig bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld gibt es in der Regel eine feste Obergrenze, typischerweise zwischen 1.000 und 2.000 Euro.

Wer hochwertige Sammlungen, teuren Schmuck oder größere Bargeldbeträge zu Hause aufbewahrt, sollte prüfen, ob diese Obergrenzen ausreichen – und den Vertrag bei Bedarf erweitern.

Was gilt für Mieter?

Ein wichtiger Punkt, der oft falsch verstanden wird: Als Mieter sind Sie durch die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht für Ihren eigenen Hausrat geschützt. Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude – also Fensterrahmen, Türen, Wände. Ihren Hausrat müssen Sie als Mieter selbst über eine eigene Hausratversicherung absichern.

Umgekehrt gilt: Der Vermieter braucht eine Gebäudeversicherung, die auch Einbruchschäden an der Bausubstanz – eingeschlagene Fenster, aufgehebelte Türen – abdeckt. Diese Kosten liegen nämlich nicht beim Mieter.

Auch unterwegs geschützt: Die Außenversicherung

Viele wissen nicht, dass eine gute Hausratversicherung auch dann schützt, wenn Dinge gestohlen werden, während Sie nicht zuhause sind – etwa im Hotelzimmer, im Sportspind oder auf Reisen. Das nennt sich Außenversicherung. Mehr dazu: Außenversicherung in der Hausratversicherung: Schutz auch außerhalb der eigenen vier Wände

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Hausratvertrag im Einbruchfall wirklich ausreichend schützt, helfen wir Ihnen gerne beim Vertragscheck.

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Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de