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Nießbrauch: Wie Sie Ihr Vermögen steuerfrei an Kinder oder Enkel weitergeben – ohne die Kontrolle zu verlieren

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus gehört bereits Ihrer Tochter – aber Sie wohnen weiterhin darin, ohne Miete zu zahlen. Oder Ihr Aktiendepot ist bereits auf Ihren Sohn übertragen – aber die Dividenden landen weiterhin auf Ihrem Konto. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es nicht. Es heißt Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt – und es ist eines der wirksamsten legalen Instrumente zur Vermögensnachfolge, das die meisten Menschen schlicht nicht kennen.

In unserer Beratungspraxis erleben wir es regelmäßig: Familien, die jahrzehntelang aufgebaut haben, verlieren bei der Vermögensübertragung einen erheblichen Teil an den Fiskus – nicht weil das unvermeidlich wäre, sondern weil niemand rechtzeitig gehandelt hat. Das möchten wir ändern.

Sie möchten wissen, wie das für Ihre konkrete Situation aussieht? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch.

Was kostet es, nichts zu tun?

Bevor wir zur Lösung kommen, lohnt sich ein kurzer Blick auf das Problem. Der Staat gewährt Freibeträge, die bei Schenkung oder Erbschaft steuerfrei bleiben:

Kinder erhalten 400.000 € pro Elternteil, Enkelkinder 200.000 €. Klingt großzügig – aber bei Immobilienwerten in Hamburg und Umgebung, die in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, ist dieser Betrag schnell überschritten. Was darüber hinausgeht, versteuert das Finanzamt.

Der entscheidende Vorteil, den viele nicht kennen: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut vollständig genutzt werden. Wer früh und strukturiert beginnt, kann also auch ein substanzielles Vermögen Stück für Stück steuerfrei übertragen – vorausgesetzt, er handelt rechtzeitig.

Wie funktioniert der Nießbrauch genau?

Das Prinzip ist bestechend einfach, auch wenn der Begriff altmodisch klingt:

Sie übertragen das rechtliche Eigentum einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswertes an Ihre Kinder oder Enkel. Gleichzeitig behalten Sie sich das Recht auf Nutzung und Ertrag vor – also das Wohnrecht in der Immobilie oder die Mieteinnahmen, Dividenden und Zinsen aus einem Depot.

Der steuerliche Effekt ist erheblich: Das Finanzamt zieht den Wert des Nießbrauchs vom Schenkungswert ab. Wie hoch dieser Abzug ist, hängt von Ihrem Alter und der Höhe der Erträge ab – aber in der Praxis sinkt der steuerliche Wert der Schenkung dadurch oft so weit, dass er vollständig unter den Freibetrag fällt.

Kurz gesagt: Sie verschenken formal – aber Sie verlieren nichts von dem, was Ihnen heute wichtig ist.

Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis

Ein Kunde aus dem Hamburger Umland kam mit einer klassischen Situation zu uns: sein Eigenheim im Wert von rund 800.000 €, ein einziger Sohn, und die Frage, wie er das Haus in der Familie halten kann, ohne dass die Hälfte davon ans Finanzamt geht.

Bei einer direkten Schenkung wären 400.000 € steuerfrei gewesen – die anderen 400.000 € hätten der Sohn versteuern müssen. Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchs konnten wir den steuerlichen Wert der Schenkung so weit reduzieren, dass er unter den persönlichen Freibetrag fiel. Das Ergebnis: der Sohn ist heute Eigentümer des Hauses – und unser Kunde wohnt darin, als wäre nichts gewesen. Steuerfrei.

Nießbrauch funktioniert nicht nur bei Immobilien

Das denken viele – aber es stimmt nicht. In der Beratung zeigen wir regelmäßig, dass der Nießbrauch auf eine überraschend breite Palette von Vermögenswerten anwendbar ist:

Wertpapierdepots und Fondsanteile lassen sich verschenken, während Sie sich die jährlichen Erträge – Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen – vorbehalten.

Anteile an offenen Immobilienfonds sind dabei eine besonders elegante Lösung, wenn mehrere Kinder oder Enkel bedacht werden sollen: Anders als eine einzelne Immobilie lassen sich Fondsanteile exakt aufteilen, sodass die Freibeträge aller Begünstigten optimal ausgeschöpft werden. Verwaltungsaufwand entsteht für die Beschenkten dabei nicht – das übernimmt die Fondsgesellschaft.

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater sind wir bei Oeconomia an keine Gesellschaft gebunden. Wir können aus dem gesamten Markt die Lösung auswählen, die wirklich zu Ihrer Situation passt – nicht die, die gerade eine Provision verspricht.

Was Sie dabei beachten müssen

Der Nießbrauch ist kein Selbstläufer. Er muss notariell beurkundet werden, und die Vertragsgestaltung entscheidet darüber, ob das Finanzamt die Konstruktion akzeptiert. Was passiert, wenn die Immobilie später verkauft werden soll? Welche Rechte und Pflichten tragen Schenker und Beschenkte? Wie verändert sich die Situation, wenn sich familiäre Verhältnisse ändern?

Diese Fragen klären wir mit Ihnen – und wenn nötig, ziehen wir spezialisierte Steuerberater oder Notare hinzu, die wir in unserem Netzwerk haben.

Vorsorge ist immer auch eine Frage der richtigen Absicherung

Wer sein Vermögen langfristig plant, denkt auch an Risiken, die den Plan durchkreuzen können: Was passiert, wenn Sie selbst pflegebedürftig werden? Wer trägt die Kosten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können? Eine solide Pflegeversicherung und eine gut strukturierte Vorsorge- und Kapitalstrategie gehören deshalb zu jedem Gespräch über Vermögensübertragung dazu.

Denn ein gut gebauter Plan hat keine Lücken.

Jetzt handeln – bevor der nächste Freibetrag-Zyklus ungenutzt verstreicht

Die zehnjährige Frist für die Freibeträge läuft ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Wer heute 65 ist und wartet, schenkt mit 75 – und hat vielleicht nur noch einen Zyklus vor sich. Wer heute handelt, hat möglicherweise noch zwei.

Aufgrund unserer Erfahrung in der Beratung von Familien mit komplexen Vermögenssituationen wissen wir: Die häufigste Aussage beim ersten Gespräch ist „Das hätten wir früher angehen sollen.“ Die zweithäufigste: „Warum hat uns das vorher niemand erklärt?“

Wir erklären es Ihnen. Konkret, verständlich und ohne Kleingedrucktes.

→ Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren – und herausfinden, was der Nießbrauch für Ihre persönliche Situation bedeutet.


Oeconomia GmbH Versicherungsmakler Tel.: 040 – 603 1081 E-Mail: service@oeconomia.de → Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren