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Altersvorsorgedepot: Anbieter wählen – worauf es wirklich ankommt

Sobald das Altersvorsorgedepot ab 2027 verfügbar ist, werden voraussichtlich Banken, Fondsgesellschaften, Wertpapierinstitute und Versicherer gleichermaßen als Anbieter auftreten. Für Sie als Sparer heißt das: mehr Auswahl, aber auch mehr Vergleichsarbeit. Stand heute, im August 2026, gibt es noch kein flächendeckendes, verifiziertes Anbieterangebot mit final feststehenden Konditionen, viele Häuser haben bislang nur Absichten angekündigt. Umso wichtiger ist es, schon jetzt zu wissen, welche Kriterien überhaupt zählen, damit Sie zum Start nicht überstürzt entscheiden müssen. Einen Überblick über die gesamte Reform finden Sie in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027: Was die Rentenreform für Sie bedeutet.

Wer überhaupt anbieten darf

Anbieten dürfen grundsätzlich Banken und Depotbanken, Fondsgesellschaften und Wertpapierinstitute sowie Versicherer, sofern ihre Produkte als geförderte Altersvorsorge zertifiziert sind. Diese Zertifizierung stellt lediglich fest, dass ein Produkt den gesetzlichen Anforderungen an ein Altersvorsorgedepot entspricht, sie ist keine Prüfung der wirtschaftlichen Qualität, der Kosten oder der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit eines Anbieters. Die inhaltliche Bewertung eines Angebots bleibt also weiterhin Ihre eigene Aufgabe, beziehungsweise eine, bei der wir Sie unterstützen.

Kriterium eins: die tatsächlichen Kosten

Der wichtigste Hebel über eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten sind die Kosten. Beim Standarddepot ist das vergleichsweise einfach, hier gilt gesetzlich eine Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Beim freien Altersvorsorgedepot gibt es diese gesetzliche Deckelung nicht, hier bestimmen Depotgebühr und die Kosten der gewählten Fonds gemeinsam die Gesamtbelastung. Was genau Standarddepot und freies Depot unterscheidet, haben wir in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot: Standarddepot oder freies Depot im Detail erklärt. Fragen Sie beim Vergleich immer nach der Effektivkostenquote insgesamt, nicht nur nach der Depotgebühr, denn Fondskosten werden in der Werbung häufig separat und kleingedruckt ausgewiesen.

Kriterium zwei: die Fonds- und ETF-Auswahl

Ein günstiges Depot nützt wenig, wenn die Auswahl an Fonds und ETFs eingeschränkt ist oder der Anbieter vor allem hauseigene, teurere Produkte in den Vordergrund stellt. Achten Sie darauf, ob breit gestreute, etablierte Welt-ETFs sparplanfähig und ohne Aufschlag verfügbar sind, statt sich auf eine kleine, vorgegebene Auswahl beschränken zu müssen.

Kriterium drei: Portabilität und Anbieterwechsel

Ein Altersvorsorgedepot begleitet Sie unter Umständen über 30 oder 40 Jahre. In dieser Zeit können sich Konditionen ändern, oder ein anderer Anbieter wird schlicht attraktiver. Ein Wechsel des Anbieters soll gesetzlich möglich sein, die konkreten Wechselkosten und der organisatorische Aufwand unterscheiden sich aber je nach Anbieter und sollten vor Vertragsschluss konkret erfragt werden, statt sich auf pauschale Aussagen zu verlassen. Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag mitbringen, kommt zusätzlich die Frage hinzu, ob und zu welchen Konditionen sich das Riester-Guthaben überhaupt übertragen lässt, dazu mehr in unserem Beitrag Riester-Vertrag 2027: Behalten, wechseln oder übertragen?.

Kriterium vier: die Konditionen in der Auszahlungsphase

Ein Punkt, der beim Vertragsabschluss oft übersehen wird, weil er erst Jahrzehnte später relevant wird: Wie transparent und fair ist der Anbieter bei der Auszahlung? Wenn Sie sich für eine lebenslange Leibrente entscheiden, ist der vereinbarte Rentenfaktor entscheidend dafür, wie viel monatliche Rente Sie tatsächlich erhalten, und dieser Faktor unterscheidet sich zwischen Anbietern teils erheblich. Auch bei einem Auszahlplan lohnt sich die Frage, ob in der Entnahmephase zusätzliche Gebühren anfallen, die den günstigen Ansparteil wieder auffressen. Wie genau Leibrente und Auszahlplan funktionieren, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Leibrente oder Auszahlplan: Wie die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot funktioniert.

Kriterium fünf: der Umgang mit kleinen Beiträgen

Da schon 120 Euro im Jahr für die Förderberechtigung ausreichen, lohnt sich die Frage, wie ein Anbieter mit kleinen, regelmäßigen Sparraten technisch umgeht. Manche Broker- und Depotmodelle sind auf größere Einzelbeträge ausgelegt und wirken bei sehr kleinen monatlichen Raten unpraktisch oder unwirtschaftlich. Wenn Sie planen, zunächst mit einem kleineren Betrag zu starten, prüfen Sie, ob das beim jeweiligen Anbieter reibungslos funktioniert.

Was, wenn Sie mehr sparen möchten, als gefördert wird?

Der geförderte Höchstbetrag für die Zulagenberechnung liegt bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, insgesamt einzahlbar sind bis zu 6.840 Euro. Wer darüber hinaus zusätzlich fürs Alter vorsorgen oder unabhängig von der Bindung bis 65 flexibel Vermögen aufbauen möchte, kann das Altersvorsorgedepot sinnvoll mit anderen, nicht geförderten Anlagelösungen kombinieren. Ob und welche Ergänzung für Sie infrage kommt, besprechen wir am besten im persönlichen Gespräch, da das stark von Ihrer individuellen Situation abhängt.

Kurz beantwortet

Gibt es schon einen Testsieger unter den Anbietern? Nein, seriös lässt sich das erst bewerten, sobald zertifizierte Produkte mit final feststehenden Konditionen am Markt sind. Bis dahin sind viele Ankündigungen noch unverbindlich.

Bindet mich der erste gewählte Anbieter für immer? Nein, ein Wechsel soll gesetzlich möglich sein, die konkreten Konditionen dafür sollten Sie sich vom jeweiligen Anbieter vorab bestätigen lassen.

Ist der günstigste Anbieter automatisch der beste? Kosten sind ein sehr wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium. Fondsauswahl, Wechselmöglichkeiten und die Konditionen in der Auszahlungsphase sollten genauso in die Entscheidung einfließen.

Sobald erste zertifizierte Angebote am Markt sind, vergleichen wir diese gerne konkret mit Ihnen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie am Ende landen. Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.